Kanton Basel-Landschaft antwortet auf Fuchsjagd-Petition – ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle
Wie Behörden die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wegdefinieren, statt sie zu beantworten.
Am 16. Juni 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf die Petition von Pascal Wolf zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd geantwortet.
Das vierseitige Schreiben, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, klingt auf den ersten Blick fachlich und ausgewogen. Auf den zweiten Blick fällt auf: Es enthält keine einzige wissenschaftliche Quellenangabe.
Pascal Wolf hatte die Petition am 16. Dezember 2025 eingereicht und darin verlangt, dass der Kanton die wissenschaftliche Notwendigkeit der Fuchsjagd prüft. Sechs Monate später lautet die Antwort sinngemäss: Diese Frage lasse sich «fachlich nicht auf die Frage einer generellen Notwendigkeit reduzieren».
Die Frage wird nicht beantwortet – sie wird umformuliert
Das ist eine klassische Ausweichbewegung. Der Kanton definiert die Ausgangsfrage weg, indem er Wildtiermanagement als komplexe Gesamtabwägung beschreibt, die über einfache Ja-Nein-Entscheide hinausgehe. Das mag grundsätzlich stimmen. Es beantwortet aber nicht, ob die Fuchsjagd im Kanton Basel-Landschaft wissenschaftlich begründbar ist.
Konkrete Daten fehlen vollständig: keine Abschusszahlen, keine Populationserhebungen, keine Studien zur Wirksamkeit jagdlicher Eingriffe auf Fuchspopulationen. Genau das hatte die Petition eingefordert.
Fünf Funktionen, keine Belege
Der Regierungsrat nennt fünf Funktionen der Fuchsjagd: die Begrenzung lokaler Konfliktsituationen im Siedlungsraum, den Umgang mit habituierten Tieren, die Erlösung kranker oder verletzter Tiere, die Unterstützung der Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der «praktischen Handlungsfähigkeit im Ereignisfall».
Betrachtet man diese Liste genauer, fällt auf: Die meisten dieser Punkte beschreiben Einzelfallmassnahmen, die kein systematisches, flächendeckendes Jagdregime rechtfertigen. Die Erlösung kranker Tiere ist eine tierschutzrechtliche Aufgabe, keine Jagdbegründung. Epidemiologische Beobachtung erfordert keine Tötung. Und «Handlungsfähigkeit im Ereignisfall» bleibt eine Leerformel ohne inhaltliche Substanz.
Genf als stilles Gegenargument
Besonders aufschlussreich ist ein Satz gegen Ende des Schreibens: Auch in Kantonen mit anderen Jagdsystemen, «inklusive der Staatsjagd (Genf), bleiben Eingriffe in Wildtierbestände Bestandteil des Wildtiermanagements». Das stimmt. Was der Kanton dabei nicht ausspricht: Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft und belegt seither, dass wirksames Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Der Verweis auf Genf widerlegt damit unabsichtlich das eigene Argument.
Dasselbe Muster wie in Glarus
Basel-Landschaft steht mit dieser Antwort nicht allein. Der Kanton Glarus hatte die gleichnamige Petition von Pascal Wolf im Juni 2026 ebenfalls abgelehnt, ebenfalls ohne wissenschaftliche Belege. Auch Glarus verwies auf kantonale Zuständigkeit und «integrales Wildtiermanagement». Das Muster ist identisch: Die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wird nicht beantwortet, sondern wegdefiniert.
Beide Antworten machen deutlich, wie Schweizer Kantone mit wissenschaftlich begründeten Petitionen zur Fuchsjagd umgehen: nicht mit Daten, sondern mit Verwaltungssprache.
Ein föderales Abwehrsystem
Das Schweizer Jagdgesetz räumt den Kantonen bei der Umsetzung des Wildtiermanagements grossen Spielraum ein. Dieser Spielraum wird genutzt, aber nicht für wissenschaftliche Transparenz, sondern für die Aufrechterhaltung des Status quo. Solange Kantone nicht verpflichtet sind, jagdliche Eingriffe wissenschaftlich zu begründen, werden sie es auch nicht tun.
Pascal Wolfs Petition hat zumindest eines erreicht: Sie hat schriftlich dokumentiert, dass der Kanton Basel-Landschaft die Frage nach der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd nicht beantworten kann – oder will.
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