24. Juni 2026, 10:20

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Neues Jagdgesetz in Niedersachsen: Fortschritte und Rückschritte

Das neue niedersächsische Jagdgesetz bringt echte Tierschutzfortschritte, schwächt aber die staatliche Kontrolle über die Hobby-Jagd. Eine Einordnung aus Schweizer Sicht.

Redaktion Wild beim Wild — 24. Juni 2026

Niedersachsen hat am 23. Juni 2026 ein neues Jagdgesetz beschlossen.

Die zuständige Ministerin Miriam Staudte (Grüne) verkauft es als «mehr Tierschutz, weniger Bürokratie». Ein genauer Blick zeigt: Beides stimmt teilweise, und beides hat eine Kehrseite. Das Gesetz bringt echte tierschutzrelevante Fortschritte, schwächt an anderer Stelle aber die staatliche Kontrolle über die Hobby-Jagd. Eine Einordnung aus Schweizer Sicht.

Die Fortschritte: Was wirklich besser wird

Mehrere Punkte des Gesetzes sind aus Sicht des Wildtierschutzes längst überfällig und verdienen Anerkennung. Der Einsatz von Hunden im Naturerdbau, die sogenannte Baujagd auf Füchse und Dachse, wird verboten. Die Begründung des Ministeriums ist bemerkenswert offen: Bei dieser Jagdform bestehe ein hohes Verletzungsrisiko für Hunde und bejagte Tiere, Bauhunde mussten immer wieder verschüttet und ausgebaggert werden, wobei natürliche Habitate zerstört wurden. Genau das kritisieren Tierschutzorganisationen seit Jahren.

Weiter werden Totfanggeräte grundsätzlich verboten, mit einer einzigen Ausnahme. Lebendfallen dürfen ab 2028 nur noch mit digitalen Meldern betrieben werden, um die Stresszeit des gefangenen Tieres zu verkürzen. Wildernde Hunde dürfen nicht mehr erschossen, sondern nur noch eingefangen werden. Die Tötung wildernder Katzen wird eingeschränkt. Und besonders bezeichnend: Jagdgehege zur kommerziellen Bejagung werden nach einer fünfjährigen Übergangsfrist geöffnet, weil sie laut Ministerium «weder waidgerecht noch zeitgemäss» sind, ein Eingeständnis, das selbst aus Jagdkreisen kommt.

Auch bei der Ausbildung wird nachgebessert: Die Jägerprüfung war bisher ohne vorherigen Ausbildungslehrgang möglich, künftig ist dieser Pflicht. Und bei der Rehkitzrettung müssen Jagdausübungsberechtigte künftig dulden, dass Rettungsmassnahmen auch von den Flächenbewirtschaftenden durchgeführt werden, wenn die Jägerschaft selbst untätig bleibt.

Die Kehrseite: Wo Kontrolle verloren geht

Unter dem Etikett «Bürokratieabbau» verbergen sich aber auch Massnahmen, die die staatliche Steuerung der Hobby-Jagd schwächen. Der zentrale Punkt: Die bisher jährlich zu erstellenden Abschusspläne für Rehwild werden abgeschafft, laut Ministerium wegen «geringer Aussage- und Steuerungskraft». Künftig gilt die «Eigenverantwortung der Grundbesitzenden sowie Jagdpächterinnen und -pächter».

Bemerkenswert ist der Widerspruch: Bei der Ausbildung wird der Staat mit einem verpflichtenden Lehrgang endlich strenger, während er bei der Steuerung der Wildbestände gleichzeitig zurücktritt und auf die Selbstverwaltung der Hobby-Jagd setzt.

Wichtig für die Einordnung: Das betrifft nur das Rehwild. Für Rotwild, also den Hirsch, und für Damwild bleiben die Abschusspläne bestehen, neu grundsätzlich als dreijährige Pläne. Es fällt also gezielt die Planung für die häufigste und am meisten bejagte Schalenwildart weg. Tierschutzverbände warnen: Damit steigt das Risiko, dass Rehwildbestände in einzelnen Revieren lokal zusammenbrechen, weil keine verbindlichen behördlichen Leitplanken mehr existieren.

Ebenfalls gestrichen wird die Pflicht zur Trophäenschau, also die behördliche Kontrolle der erlegten Tiere. Und mit der neuen Nutria-Duldungspflicht können Revierinhaber gezwungen werden, die Bejagung durch Dritte zu dulden, was mit dem Hochwasserschutz begründet wird.

Wie riskant es ist, die Regulierung von Schalenwild allein über Abschusspläne und jagdliche Eigenverantwortung steuern zu wollen, zeigt ausgerechnet der Kanton Graubünden. Dort wurden die Hirschabschüsse seit den 1930er-Jahren massiv gesteigert – von wenigen Hundert auf heute regelmässig mehrere tausend Tiere pro Jahr, ohne dass sich die Bestände auf ein waldverträgliches Niveau eingependelt hätten. Der Schutzwald leidet weiter, während die Behörden mit immer neuen Sonderjagden und technisierten Jagdmethoden versuchen, ihre eigenen missratenen Pläne zu erfüllen.

Im Schweizerischen Nationalpark, wo keine Hobby-Jäger aktiv sind, haben sich die Hirschbestände demgegenüber unter wissenschaftlicher Aufsicht und ohne Abschusspläne auf einem weitgehend stabilen Niveau eingeregelt. Der Vergleich legt nahe: Mehr Schiessen ersetzt keine konsequente ökologische Steuerung und schon gar nicht die Verantwortung des Staates, klare Leitplanken zu setzen, statt die Bestandsbewirtschaftung der Hobby-Jagd zu überlassen.

Der Wolf: Vom Naturschutz ins Jagdrecht

Der politisch brisanteste Teil betrifft den Wolf. Seit dem 2. April 2026 unterliegt der Wolf in Deutschland dem Bundesjagdrecht. Niedersachsen zieht die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement neu von den Landkreisen zur oberen Jagdbehörde im Landwirtschaftsministerium. Das erklärte Ziel: auf Schadereignisse «schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren» zu können.

Das ist die gleiche Logik, die auch in der Schweiz die Jagdpolitik seit 2023 prägt: Der Beutegreifer wird vom geschützten Wildtier zum verwaltbaren Schadfaktor umdefiniert, die Hürden für Abschüsse werden gesenkt, die Entscheidung wird näher an die Jagdinteressen gerückt. Dass dies parallel zu echten Tierschutzfortschritten geschieht, macht es politisch geschickt, aber nicht weniger problematisch.

Was die Schweiz daraus lernen kann

Für die Schweiz ist das niedersächsische Gesetz in zweierlei Hinsicht lehrreich. Erstens zeigt das Baujagdverbot, dass tierschutzwidrige Jagdmethoden politisch abschaffbar sind, wenn der Wille da ist. Genau das fordert der Schweizer Tierschutz für die hiesige Baujagd seit Jahren. Zweitens warnt die Abschaffung der Rehwild-Abschusspläne davor, staatliche Steuerung im Namen des Bürokratieabbaus aufzugeben.

In der Schweiz genehmigen die Kantone die Abschussplanungen für Schalenwild eigenständig, der Bund über das BAFU ist nur bei geschützten Arten wie Wolf und Luchs zuständig. Wie wirksam diese Planung ist, zeigt Graubünden: Der grösste Hirschkanton plant den Abschuss von knapp 5’000 Hirschen pro Saison und reduziert den Abschussplan für weibliche Tiere dort, wo Wolfsrudel die Nachwuchsrate natürlich dämpfen. In Appenzell Ausserrhoden legt der Regierungsrat jährlich präzise Zahlen fest, für 2026/27 etwa 594 Rehe in drei Bezirken. Diese Steuerung ist kein bürokratischer Leerlauf, sondern das Scharnier zwischen Wildtiermonitoring und Jagdpraxis.

Die Lehre für die Schweiz ist deshalb doppelt: Tierschutzfortschritte wie das Baujagdverbot übernehmen, die Schwächung der staatlichen Bestandssteuerung dagegen vermeiden. Wer Wildtierpopulationen verantwortungsvoll bewirtschaften will, braucht behördliche Leitplanken, keine Selbstverwaltung durch die Hobby-Jagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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