31. Juli 2026, 12:04

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Basel-Stadt prüft den Ausstieg aus der Fuchsjagd, angestossen durch einen Zuger Bericht

Ein Zuger Fachbericht widerlegt den Nutzen der Hobby-Jagd auf den Fuchs. Nun greift Basel-Stadt den Befund auf.

Redaktion Wild beim Wild — 31. Juli 2026

Ein vom Kanton Zug bestellter Fachbericht widerlegt den Nutzen der Hobby-Jagd auf den Fuchs. Nun greift Basel-Stadt den Befund auf und zeigt sich offen, einen Verzicht zu prüfen.

Die Wirkung eines wissenschaftlichen Berichts endet nicht an der Kantonsgrenze. Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat am 30. Juni 2026 eine Schriftliche Anfrage von Grossrätin Brigitta Gerber beantwortet, die die wissenschaftliche Evidenzlage zur Hobby-Jagd auf den Fuchs prüfen liess. Das Ergebnis ist bemerkenswert deutlich: Die Regierung erklärt, sie stehe «einer vertieften Prüfung eines Verzichts auf die reguläre Rotfuchs-Bejagung im Kanton Basel-Stadt offen gegenüber» und wolle diese Frage gemeinsam mit den Gemeinden vertiefen.

Angestossen wurde diese Bewegung im Kanton Zug. Dieselbe Petition, eingereicht vom Luzerner Juristen Pascal Wolf, hatte im Kanton Zug dazu geführt, dass die Direktion des Innern beim Zürcher Büro SWILD einen Fachbericht in Auftrag gab. Dieser Bericht demontiert die gängigen Rechtfertigungen der Fuchsjagd, und genau auf diese Evidenzlage stützt sich nun auch die Basler Anfrage.

Petition

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Was der Basler Regierungsrat sagt und was nicht

Wichtig zur Einordnung: Basel-Stadt hat die Fuchsjagd nicht abgeschafft und auch nicht beschlossen, sie abzuschaffen. Der Regierungsrat erklärt seine Bereitschaft, den Verzicht ernsthaft zu prüfen. Das ist eine bewusste Öffnung, kein Endpunkt.

Aufschlussreich sind die Zahlen, die der Kanton selbst nennt. In den letzten zehn Jahren wurden in Basel-Stadt durchschnittlich fünf Füchse pro Jahr jagdlich erlegt, im gleichen Zeitraum kamen durchschnittlich zehn Füchse jährlich als Fallwild durch Verkehr und Krankheit um. Spezialabschüsse durch den Kanton gab es keine. Basel-Stadt verfolgt bereits heute keinen Ansatz einer grossräumigen Bestandsregulation, sondern greift situationsbezogen ein, etwa bei kranken oder verletzten Tieren. Genau diese Eingriffe durch die Wildhut sollen auch bei einem allfälligen Verzicht auf die reguläre Bejagung möglich bleiben.

Der Regierungsrat verweist zudem auf die städtische Struktur des Kantons und mahnt, Erkenntnisse aus grossflächigen ländlichen Regionen liessen sich nicht ungeprüft übertragen. Das ist ein legitimer Vorbehalt. Er ändert nichts daran, dass die Richtung der Antwort auf eine Öffnung hinausläuft.

Der Zuger Befund als Fundament

Der Basler Vorstoss stützt sich auf einen Bericht, den nicht eine Tierschutzorganisation verfasst hat, sondern eine Fachstelle im Auftrag des Kantons Zug selbst. Die Kernaussagen des SWILD-Berichts von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina vom Mai 2026 lassen sich knapp zusammenfassen.

Die Hobby-Jagd reguliert den Fuchsbestand nicht. Als mittelgrosse Beutegreifer kompensieren Füchse Verluste durch frühere und fruchtbarere Reproduktion sowie durch Zuwanderung abwandernder Jungtiere. Bei Krankheiten ist die Hobby-Jagd wirkungslos bis kontraproduktiv: Die Tollwut wurde durch die orale Impfkampagne ab 1978 besiegt, nicht durch die Flinte, und beim Fuchsbandwurm stieg in einer französischen Studie die Prävalenz im stark bejagten Gebiet von 44 auf 55 Prozent, während sie im Kontrollgebiet stabil blieb. Beim Schutz von Nutztieren erwiesen sich Zäune und Herdenschutz als wirksamer als das Töten von Füchsen.

Die ausführliche Darstellung dieses Berichts und der Zuger Behördenreaktion findet sich in unserem Beitrag «Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie».

Genf und Luxemburg als Beleg

Dass ein Verzicht funktioniert, zeigen zwei Referenzräume, auf die sich sowohl der Zuger Bericht als auch die Basler Anfrage berufen. Der Kanton Genf hat die Freizeitjagd bereits 1974 abgeschafft, dort schiessen ausschliesslich Wildhüter, und der Fuchsbestand ist trotzdem nicht angewachsen. Luxemburg verbot die Fuchsjagd 2015, und die zuständige Naturverwaltung hält fest, dass die befürchteten Probleme ausblieben und der Anteil der mit dem Fuchsbandwurm befallenen Füchse nach dem Verbot sogar deutlich sank. Wie das jagdfreie Wildtiermanagement in der Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag Genf: Abschaffung der Hobby-Jagd.

Der Kantonsvergleich zeigt zwei Muster

Pascal Wolf hat seine Petition in über einem Dutzend Kantonen eingereicht, und die Reaktionen fallen aufschlussreich unterschiedlich aus. Auf der einen Seite stehen Kantone, die prüfen: Zug bestellte einen Fachbericht und zog Konsequenzen, Basel-Stadt zeigt sich nun offen für die Prüfung eines Verzichts.

Auf der anderen Seite stehen Kantone, die abwiesen, ohne die wissenschaftliche Evidenz zu würdigen. Glarus lehnte ab, ohne die Belege überhaupt zu prüfen, nachzulesen in «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen». Auch Basel-Landschaft antwortete, ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle zu nennen. Dass die gängigen Rechtfertigungen der Datenlage nicht standhalten, zeigt exemplarisch auch der Kanton Zürich, wo eine Bürgerin die Jagdbehörde mit einer Millionen-Bilanz der Fuchsjagd konfrontierte.

Bemerkenswert ist der Kontrast innerhalb der beiden Basel. Baselland und Basel-Stadt teilen sich mit dem Amt für Wald beider Basel dieselbe operative Fachstelle, doch die politische Antwort gibt nicht das Amt, sondern die jeweilige Kantonsregierung. Und die fielen gegensätzlich aus: Der Baselbieter Regierungsrat wies die Petition ab und definierte die Frage nach der wissenschaftlichen Notwendigkeit weg, während der Basler Regierungsrat aus derselben Verwaltungssprache heraus zu einer Öffnung gelangt. Gleicher fachlicher Unterbau, entgegengesetzte Richtung.

Was bleibt

Die Frage hinter der Petition bleibt in allen Kantonen dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz zur Fuchsjagd zwingt und die Wissenschaft keinen Nutzen belegt, auf welcher Grundlage tötet die Schweiz dann Jahr für Jahr Zehntausende Füchse? Ein Verzicht auf die Hobby-Jagd bedeutet dabei nicht, dass gar nicht mehr eingegriffen wird. Kranke, verletzte oder verhaltensauffällige Tiere lassen sich weiterhin gezielt entnehmen. Infrage steht das routinemässige Töten gesunder Füchse ohne belegten Nutzen.

Zug hat begonnen, sich dieser Frage zu stellen. Basel-Stadt zieht nach. Die Antwort des Regierungsrates ist noch kein Ausstieg, aber sie ist ein Riss in der Selbstverständlichkeit, mit der die Fuchsjagd bislang verteidigt wurde.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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