12. Juni 2026, 07:20

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Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen

Drei Absätze, keine einzige Studie: Wie der Regierungsrat eine Evidenzprüfung verweigert.

Redaktion Wild beim Wild — 12. Juni 2026
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Der Glarner Regierungsrat hat die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» abgelehnt.

Die Begründung umfasst drei Absätze, nennt keine einzige Studie und bestätigt damit unfreiwillig genau das, was die Petition kritisierte: Die Fuchsbejagung wird fortgeführt, ohne dass je jemand ihre Wirksamkeit geprüft hätte.

Am 4. März 2026 reichte der Luzerner Jurist Pascal Wolf beim Kanton Glarus die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» ein. Verlangt wurde kein Jagdverbot, sondern lediglich ein Bericht des Regierungsrats zur wissenschaftlichen Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Fuchsbejagung. Am 9. Juni 2026 kam die Antwort (Ref. 2026-93/SKGEKO.5191), unterzeichnet von Landammann Dr. Markus Heer und Ratsschreiber Arpad Baranyi: Die Petition wird abgelehnt. Weder die verlangte Berichterstattung noch eine Änderung der geltenden Praxis sei «angezeigt».

Eine Tatsachenbehauptung ohne Beleg

Bemerkenswert ist die zentrale Begründung: Es gebe «keine Hinweise darauf, dass diese Bejagung der Nachhaltigkeit widerspricht oder den Fuchsbestand gefährdet. Auch andere Probleme, welche allenfalls durch die Fuchsbejagung verursacht würden, sind nicht bekannt.»

Wer keine Hinweise findet, sollte sagen können, wo er gesucht hat. Die Antwort des Regierungsrats nennt keine Erhebung, keinen Bericht, keine Studie. Sie verweist einzig auf das Jagdregal und das eidgenössische Jagdgesetz von 1986, also auf die Feststellung, dass die Fuchsbejagung legal ist. Das hat niemand bestritten. Die Petition fragte, ob sie wissenschaftlich begründbar ist. Auf diese Frage geht die Regierung mit keinem Wort ein. Die Ablehnung einer Evidenzprüfung wird damit selbst zum Beleg: Eine Evidenzgrundlage, auf die sich die Glarner Praxis stützen könnte, wird nicht einmal behauptet.

Dass «andere Probleme nicht bekannt» seien, steht zudem im Widerspruch zur publizierten Forschung. Die Wildbiologie dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte: Beutegreifer wie der Fuchs gleichen Abschüsse durch höhere Reproduktion und Zuwanderung aus, weshalb die Hobby-Jagd den Bestand gar nicht dauerhaft reguliert. Für die Behauptung, die Bejagung reduziere die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm, existiert kein wissenschaftlicher Beleg, und bei der Tollwut führten einzig Impfköder-Aktionen zum Erfolg, während sich die Fuchsjagd in Studien als kontraproduktiv erwies. Eine Übersicht findet sich in unserem Beitrag «Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht» sowie im Dossier Jagdmythen.

«Darf» ist nicht «muss»

Dabei liegt der entscheidende Punkt offen da, und der Regierungsrat liefert ihn unfreiwillig selbst: Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, auf das sich Glarus beruft, gibt den Kantonen das Jagdregal. Es verpflichtet sie aber nicht, es auch auszuüben. Jagdbare Arten «dürfen» bejagt werden, so steht es im Gesetz und so zitiert es die Glarner Antwort selbst. «Darf» ist nicht «muss». Kein Kanton ist nach Bundesrecht gezwungen, Füchse zu schiessen.

Der Regierungsrat beantwortet also eine Frage, die niemand gestellt hat: ob die Fuchsbejagung erlaubt ist. Die Frage der Petition war, ob sie nötig und zweckmässig ist. Genau dafür wäre der Kanton begründungspflichtig, denn wer von einem Recht Gebrauch macht, das jedes Jahr tausendfaches Töten von Wildtieren bedeutet, sollte sagen können, warum.

Dass die Antwort auch anders ausfallen kann, zeigt der Kanton Genf: Er hat die Hobby-Jagd auf Füchse faktisch abgeschafft, seit über fünfzig Jahren. Das Ökosystem ist nicht zusammengebrochen, das Gegenteil ist der Fall. Auch Luxemburg verzichtet seit 2015 auf die Fuchsbejagung, ohne die prophezeiten Probleme. Schweizweit kamen im Jagdjahr 2024 dennoch rund 20’000 Füchse zur Strecke, getötet von Hobby-Jägern ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen.

Ohne Nutzen fehlt die Rechtfertigung

Damit rückt auch das Tierschutzgesetz ins Blickfeld. Art. 4 Abs. 2 TSchG verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in Angst zu versetzen. Die Rechtfertigung der Fuchsbejagung stützt sich traditionell auf ihren angeblichen Nutzen: Bestandsregulierung, Seuchenprävention, Niederwildschutz. Wenn die Forschung diesen Nutzen nicht bestätigt und der Regierungsrat selbst keine Belege vorlegen kann oder will, steht das jährliche Töten von rund 20’000 Füchsen ohne tragfähige Begründung da. Eine Regierung, die die Evidenzprüfung verweigert, verweigert damit auch die Prüfung, ob das Leiden, das die Hobby-Jagd den Beutegreifern zufügt, im Sinne des Tierschutzgesetzes überhaupt gerechtfertigt ist.

Bleibt das Argument der Tradition. Doch wer sich darauf beruft, sollte wissen, worauf. Tierquälerei ist keine Tradition, und ein Tier sinnlos zu erschiessen, erst recht nicht. Die Jagd, wie sie Naturvölker seit jeher ausüben, diente dem Überleben und der Nahrung, getragen vom Respekt vor dem erlegten Tier. Mit dem Abschuss gesunder Füchse, die niemand isst und deren Tod keinen belegbaren Zweck erfüllt, hat das nichts gemein. Was hier als Brauchtum verteidigt wird, ist das Töten um des Tötens willen.

Ein Muster zieht sich durch die Kantone

Glarus ist kein Einzelfall. Pascal Wolf hat die Petition in über zwölf Kantonen eingereicht, und die Reaktionen folgen einem Muster: Der Berner Regierungsrat lehnte am 6. Mai 2026 eine parteiübergreifende Motion für einen wissenschaftlich begleiteten Verzicht auf die Fuchsjagd ab, der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Im Kanton Luzern wies die zuständige Kommission die Petition ohne Anhörung ab. In Basel verlangt Grossrätin Brigitta Gerber eine Prüfung der Evidenzlage, die Stellungnahme des Amts beider Basel ist für Juni 2026 angekündigt. Wir haben die Entwicklung in «Nach Bern und Luzern: Basel hinterfragt die Fuchsjagd» dokumentiert, und wie Verwaltungen und Medien dabei die Narrative der Jagdlobby übernehmen, zeigt unsere Analyse «Der falsche Experte».

Die Glarner Antwort reiht sich ein: Kantonsregierungen verteidigen die Hobby-Jagd auf Beutegreifer mit dem Hinweis auf ihre Legalität und verweigern die Auseinandersetzung mit der Forschung. Die Frage, die Pascal Wolf in zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt damit unbeantwortet, und sie wird nicht verschwinden: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage tötet die Schweiz dann jedes Jahr 20’000 Füchse?

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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