Wolfsabschuss in Staldenried: Bund verklagt das Wallis, Darbellay poltert weiter
Anfang Mai 2026 liess der Walliser Staatsrat einen Wolf in Staldenried abschiessen. Das Bundesamt für Umwelt hält den Abschuss für rechtswidrig und reicht Klage gegen den Kanton ein. Der Verantwortliche heisst Christophe Darbellay, ist Hobby-Jäger und steht einem Departement vor, das international für Wilderei traurige Berühmtheit geniesst.
Am 3. Mai 2026 wurde in der Gemeinde Staldenried ein Wolf erlegt.
Der Walliser Staatsrat hatte den Abschuss freigegeben, nachdem das Tier innert weniger Wochen sieben Nutztiere gerissen haben soll. Die kantonale Lesart: Es handle sich um einen Einzelwolf ohne Rudelzugehörigkeit, ein Fall für die kantonale Kompetenz.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sieht das anders. Aus Sicht des Bundes war das getötete Tier ein Elternteil des Nanztal-Rudels. Damit wäre die Rechtslage glasklar: Über Rudeltiere entscheidet ausschliesslich der Bund, und Abschüsse sind nur zwischen Juni und Januar zulässig. Das BAFU hat deshalb beim Walliser Staatsrat formell Beschwerde eingereicht und will den Abschuss nachträglich als rechtswidrig feststellen lassen.
Darbellays Reflex: «Oberbürokratisch»
Statt sich der Rechtsfrage zu stellen, reagiert Christophe Darbellay im «Walliser Boten» mit der gewohnten Tonlage: «Das BAFU gebärdet sich oberbürokratisch, wir aber machen Entscheide im Terrain.» Die Aussage ist mehr als nur ein rhetorischer Seitenhieb. Sie ist eine programmatische Ansage gegen den Rechtsstaat. Wenn ein Departementsvorsteher öffentlich erklärt, dass kantonale «Terrain-Entscheide» über bundesrechtlichen Vorgaben stehen, dann ist das genau jene Haltung, die im Wallis seit Jahrzehnten zur Wilderei-Hochburg geführt hat.
Der Verweis auf «Biologen vor Ort», die angeblich die Rudelzugehörigkeit verneint hätten, ändert nichts an der Tatsache, dass es in der Schweiz Zuständigkeiten gibt. Das «Konzept Wolf Schweiz» schreibt seit Jahren vor, dass Genetik und Monitoring entscheidend sind, nicht das Bauchgefühl von Hobby-Jägern, die zufällig auch im Kantonsregierungsbüro sitzen.
Der Hobby-Jäger im Regierungsamt
Christophe Darbellay ist nicht irgendein Politiker, der Akten unterschreibt. Er ist selbst aktiver Hobby-Jäger und nimmt an Wolfsjagden teil. Diese Doppelrolle ist der Skandal hinter dem Skandal: Der politisch Verantwortliche für Abschussverfügungen gegen den Wolf ist Teil genau jener Hobby-Jagd-Lobby, deren Interessen er per Verfügung durchsetzt. In jedem anderen Politikfeld würde man das Befangenheit nennen.
Darbellays öffentlich erklärtes Ziel ist die Reduktion der Walliser Rudelzahl von elf auf drei. Das ist keine wissenschaftliche Grösse, sondern ein politisches Wunschdenken. Bereits in der Periode 2025/2026 hat sein Departement 27 Wölfe töten lassen, darunter sieben Jungtiere. Der Abschuss von Staldenried fügt sich nahtlos in dieses Muster ein.
Der Kanton mit dem weltweit schlechtesten Ruf
Das Wallis hat sich seinen Ruf hart erarbeitet. Die Universität Bern dokumentierte unter Leitung von Raphaël Arlettaz, dass die Luchsdichte im Kanton bei lediglich 0.32 Tieren pro 100 km² liegt. Als wahrscheinlichste Ursache: jahrzehntelang praktizierte Wilderei. Im Migrationskorridor ins Wallis wurden 17 Luchsfallen entdeckt, drei davon noch aktiv.
Ein anonymer Mitarbeiter der Walliser Jagdverwaltung zitierte gegenüber der welschen Presse die interne Maxime: «Ein guter Luchs ist ein toter Luchs.» Heute laute die Devise nur noch: Wer einen Luchs schiesst, soll allein sein, weil die Verwaltung den Schützen nicht mehr deckt, falls ein Naturschützer ihn erwische. Im Klartext: Geändert hat sich die Vorsicht, nicht die Haltung.
Dazu kommen die dokumentierten Fälle: zwölf Hobby-Jäger im Val d’Entremont angezeigt, 26 Wildtiere illegal erlegt. Ein junger Walliser nach «Blutbad» im Entremont-Tal zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein Walliser Wildhüter, der Steinadler misshandelt haben soll und mehrfach wegen Tierschutzdelikten auffiel. Eine staatliche Trophäenjagd auf Steinböcke, die jährlich 650’000 Franken in die Kantonskasse spült und von Trophäenjägern aus der ganzen Welt gebucht wird. Das ist kein Einzelfallproblem, sondern eine Kultur.
Bereits 2015: Gleiches Muster, gleiche Akteure
Wer glaubt, der Fall Staldenried sei ein Ausrutscher, irrt. Schon 2015 mussten WWF Schweiz und Pro Natura im Augstbord-Gebiet juristisch einschreiten, weil der Kanton Wallis Abschussbewilligungen erteilte, ohne dass der Herdenschutz umgesetzt worden war. Bereits damals hatte der Kanton sein Wolfsmonitoring per Grossratsbeschluss eingestellt, womit er aktiv den Nachweis von Jungwölfen verhinderte. Die Methodik hat Tradition: zuerst Datenlücken schaffen, dann diese Lücken als Begründung für Abschüsse nutzen.
Groupe Loup Suisse und Pro Natura Wallis haben 2024 systematische Mängel in den Walliser Regulierungsdossiers nachgewiesen. Ihre Analyse spricht von Unregelmässigkeiten, Kriminalität und einem Bruch internationaler Verpflichtungen.
Was auf dem Spiel steht
Das BAFU droht dem Kanton keine direkte Strafe an. Es geht um das «Feststellungsinteresse», also um die nachträgliche Qualifikation des Abschusses als rechtswidrig. Sollte das Bundesgericht in letzter Instanz dem BAFU folgen, müsste das Wallis künftig deutlich strengere Hürden für Einzelabschüsse hinnehmen. Genau das fürchtet Darbellay. Sein «oberbürokratisch»-Vorwurf ist nichts anderes als ein präventiver Versuch, die Diskussion vom Recht auf die Emotion zu verlagern.
Parallel läuft gegen die Schweiz ein Untersuchungsverfahren des Europarats wegen Verletzung der Berner Konvention. Die proaktiven Walliser Rudelregulierungen sind dabei ein zentraler Vorwurf. Was Darbellay als «Rettung der Landwirtschaft» verkauft, ist völkerrechtlich angreifbar und im konkreten Fall offenbar auch bundesrechtlich.
Die Klage des BAFU ist überfällig
Der Fall Staldenried ist keine Verwaltungsstreitigkeit. Er ist das logische Resultat einer Politik, in der ein Hobby-Jäger als Staatsrat über Leben und Tod streng geschützter Tiere entscheidet, in einem Kanton, der weltweit für Wilderei bekannt ist, und in dem die Behörden seit Jahrzehnten beim Auge zudrücken Routine entwickelt haben.
Dass der Bund nun klagt, ist nicht «Bürokratie». Es ist der Mindeststandard eines Rechtsstaats, der seine internationalen Verpflichtungen ernst nimmt. Wer die Berner Konvention unterzeichnet, kann nicht jeden gerissenen Schafbestand als Freibrief für eigenmächtige Abschussbefehle nutzen. Und wer als Hobby-Jäger eine Wolfspolitik gegen den Wolf führt, sollte sich zumindest die Frage gefallen lassen, ob er das richtige Amt bekleidet.
Das BAFU hätte längst klagen müssen. Mehrfach. Und zwar genau dann, als die Walliser «Terrain-Entscheide» zur Methode wurden.
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