Wildhüter sind im Normalfall für den Schutz von Wildtieren zuständig.
Sie zählen die Bestände und schiessen kranke und verletzte Tiere. Auch geschützte, aber nur nach offiziellem Beschluss des Kantons gemäss Jagdgesetz-Verordnung. Ein Walliser „Wildhüter“ soll jedoch 2018 zwei Steinadler misshandelt haben.
Das Kantonsgericht sprach ihn frei – doch die Staatsanwaltschaft zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. Gegen den Unterwalliser laufen bereits mehrere Strafverfahren.
Die Walliser Staatsanwaltschaft will den Freispruch des „Wildhüters“ (57), der zwei junge Steinadler misshandelt haben soll, nicht akzeptieren. Sie zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. «Die Walliser Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Freispruch des Kantonsgerichts eingereicht», sagte der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem „Wildhüter“ vorgeworfen, zwischen dem 5. und 23. Juli 2018 zwei Adler ohne Bewilligung gehalten und misshandelt zu haben. Obwohl die Walliser Jagdverwaltung ihren Mitarbeiter angewiesen hatte, die geschützten Tiere so schnell wie möglich in eine Waadtländer Vogelwarte zu bringen, fesselte er sie mit einem Metallband in seinem Stall und posierte mit ihnen im Auto.
Glaubt man den Aussagen der Zeugen, gibt es unter den 25 Berufswildhütern und 118 nicht staatlichen Hilfswildhütern sowie den 3’000 Hobby-Jägern eine verschworene Gruppe: Sie toleriere das Wildern von Beutegreifern und fördere dies gar.
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Sitten den „Wildhüter“ zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt. Das Kantonsgericht hat ihn im Januar freigesprochen. Das Gericht hatte festgestellt, dass die kurzfristige Aufnahme der Greifvögel zum Pflichtenheft des Wildhüters gehörte und dass die Vögel ohne sein Eingreifen «mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht überlebt hätten». Das Kantonsgericht kam deshalb zum Schluss, dass der Mann nicht gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen habe. Der *Wildhüter* war von der Universität Bern angezeigt worden.
Der Unterwalliser ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder gerät er wegen Tierschutzdelikten in die Mühlen der Justiz. So soll er bei einer Trophäenjagd in einem Jagdbanngebiet illegal einen Hirsch erlegt haben. Im Jahr 2020 machte Blick weitere schwere Vorwürfe gegen den Mann publik. So berichtete damals ein Hobby-Jäger, der Wildhüter habe ihn mehrfach aufgefordert, Luchse zu schiessen. «Er sagte, es sei unsere Aufgabe, die Raubtiere im Wallis auszurotten.» Vor zehn Jahren organisierte der „Wildhüter“ zudem eine Wolfsjagd auf einer Alp.