Im Wallis werden mehrere Wildhüter beschuldigt, Beutegreifer im Kanton ohne Bewilligung zu erschiessen.
Staatsangestellte posieren auf einem Foto mit einem toten Luchs in den Händen.
Wildhüter sind für den Schutz von Wildtieren zuständig. Wie der «Blick» schreibt, stehen im Kanton Wallis allerdings drei Wildhüter unter Wilderei-Verdacht. Gegen einen noch aktiven Wildhüter laufen derzeit auch mehrere Strafverfahren. Dem Mann wird vorgeworfen, zwei Adler bei sich zu Hause gefangen zu halten und illegal einen Hirsch in einem Jagdbanngebiet erschossen zu haben.
Die Zeitung veröffentlicht ausserdem ein Bild, das den Wildhüter mit einem toten Luchs in den Händen zeigt. Das Brisante daran: Im Süden des Kanton Wallis leben trotz idealer Bedingungen keine Luchse. Es besteht schon länger der Verdacht, dass Wilderer die Tiere bereits töten, wenn sie den Kanton betreten. Der Wildhüter soll ausserdem Jäger aufgefordert haben, Luchse zu schiessen. «Er sagte, es sei unser Job, die Raubtiere im Wallis zu vernichten,» so ein Jäger, der anonym bleiben will.
Glaubt man den Aussagen der Zeugen, gibt es unter den 25 Berufswildhütern und 118 nicht staatlichen Hilfswildhütern sowie den 3000 Jägern eine verschworene Gruppe: Sie toleriere das Wildern von Beutegreifern und fördere dies gar.
«Ein guter Luchs ist ein toter Luchs»
Neben dem noch aktiven Wildhüter stehen zwei ehemalige Wildhüter im Fokus. Einer der beiden arbeitet noch immer als Hilfswildhüter im Kanton. Gegenüber zwei Naturfotografen soll der Mann gesagt haben: Man wolle keine Luchse – man schiesse sie. Auch ein weiterer ehemaliger Wildhüter ist gegen Raubtiere im Kanton. Ein Bauer aus der Gegend sagt: «Er schoss als Wildhüter einen Luchs – und erzählte das allen, die es hören wollten.» Auch als Privatperson sei er weiter mit dem Gewehr unterwegs, «mit dem Traum, noch viele Grossraubtiere zu schiessen».
Bei den drei Personen soll es sich nicht um Einzelfälle halten.
Wie das Westschweizer Fernsehen berichtet, sagte ein Staatsangestellter der kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, dass auf der Dienststelle lange die Maximel galt: «Ein guter Luchs ist ein toter Luchs.» Die Wildhüter nahmen keine Stellung gegenüber dem «Blick».
Kanton Wallis trickst auch beim Herdenschutz
Vom Juni bis August 2018 wurden in den beiden Unterwalliser Tälern Vallon de Réchy und Val d’Anniviers insgesamt 39 Schafe vom Wolf gerissen – 30 davon ohne den vorgeschriebenen Herdenschutz und für die neun restlichen Schafe war nicht klar, ob sie sich ausserhalb oder innerhalb des Zaunes befunden hatten. Damit war klar, dass die gesetzlich geforderte Mindestzahl von 15 geschützten Schafen für den Abschuss des Wolfes nicht erreicht wurde.
Um trotzdem auf die vom Bund geforderten 15 gerissenen Nutztiere zu kommen, griff das zuständige Walliser Umwelt-Departement von CVP-Staatsrat Jacques Melly in die Trickkiste: Es transformierte Alpen, wo Herdenschutz möglich ist, in «nicht schützbare» Alpen. So konnten diese Risse für einen Wolfsabschuss angerechnet werden – ein Entscheid, den die Walliser Regierung stützte.
Das geht aus einem Urteil des Walliser Kantonsgerichts vom 14. April 2020 hervor. Es kam zum Schluss, dass die Bewilligung des Kantons Wallis vom 5. September 2018 für den Abschuss eines Wolfes «bundesrechtswidrig» gewesen ist und nicht hätte erteilt werden dürfen. Das Urteil ist laut Auskunft des Walliser Kantonsgerichts rechtskräftig, schreibt infosperper.ch.