19. Mai 2026, 22:18

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Kriminalität & Jagd

Thurgau: Achter Reh-Wilderei-Fall in 17 Monaten

Die Kantonspolizei Thurgau meldet seit Januar 2025 bereits den achten Fall von Reh-Wilderei, zuletzt ein in Erlen verletzt verendetes Tier, das Stunden zuvor «unprofessionell und widerrechtlich» angeschossen worden war.

Redaktion Wild beim Wild — 19. Mai 2026

Am 5. Mai 2026 wurde im Garten einer Liegenschaft an der Hauptstrasse in Erlen ein totes Reh aufgefunden.

Die nachfolgenden Abklärungen der Kantonspolizei ergaben, dass das Tier mehrere Stunden zuvor an einem unbekannten Ort angeschossen worden war, dann verletzt geflohen war und schliesslich verendet war. Die Tat verstösst nach Mitteilung der Behörden gleich gegen drei Gesetze: das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz, namentlich gegen den Tatbestand der Tierquälerei.

Acht Fälle in siebzehn Monaten

Seit Januar 2025 ist dies bereits der achte dokumentierte Wilderei-Fall mit Rehen im Kanton Thurgau. Diese Frequenz lässt sich statistisch nicht mehr als Zufall einordnen, sie entspricht etwa einem aufgedeckten Fall alle zwei Monate, wobei die Dunkelziffer nach Einschätzung von Fachleuten erheblich höher liegt. Im selben Kanton wurden im Jagdjahr 2024 insgesamt 2’333 Rehe von der Hobby-Jägerschaft im Rahmen der regulären Hobby-Jagd erlegt. Die Reh-Wilderei findet also nicht in einem Vakuum statt, sondern in einem Umfeld, in dem das Schiessen auf Rehe administrativ und gesellschaftlich normalisiert ist.

Das Wort «unprofessionell» und seine Bedeutung

Die Kantonspolizei wählt in ihrer Mitteilung die Formulierung, das Tier sei «unprofessionell» geschossen worden. Damit beschreibt sie nicht nur einen unerlaubten Akt, sondern explizit auch ein mangelhaftes handwerkliches Niveau. Dieser Befund passt zur Einschätzung der IG Wild beim Wild, die in einer Untersuchung zum Schluss kam, dass die Hobby-Jägerschaft im Vergleich zu anderen Schützengruppen zu den schlechtesten gehört. Dass ein Tier nach einem Treffer verletzt flüchtet und Stunden später qualvoll verendet, ist nicht die seltene Ausnahme, sondern bei der Hobby-Jagd ein dokumentiertes strukturelles Problem.

Wer sind die Wilderer? Der Mythos vom Aussenseiter

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Wilderei häufig mit nächtlichen Aussenseitern in Verbindung gebracht. Die dokumentierte Aktenlage in der Schweiz zeigt ein anderes Bild. Im Prättigau klärte die Kantonspolizei Graubünden 2021 zehn Fälle auf, in denen ein einheimischer Hobby-Jäger seit 2014 regelmässig Gams- und Rehböcke sowie nicht jagdbare Kronenhirsche ausserhalb der Jagdzeit erlegt hatte. Im Kanton Jura wilderten vier Hobby-Jäger, darunter ein Hilfswildhüter, zwischen 2002 und 2006 insgesamt 138 Rehe, 36 Hasen, 12 Wildschweine und 11 Gämsen. Die Übergänge zwischen lizenzierter Hobby-Jagd und Wilderei sind in der Realität fliessend.

Strukturelles Kontrollproblem im Revierjagd-System

Der Kanton Thurgau gehört zu den Revierjagd-Kantonen, in denen die Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften verpachten. Die Kontrolle der Hobby-Jagd ist in diesem System strukturell befangen. In den meisten Kantonen sind es die Jagdverwaltungen selbst, also Behörden, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind, die Verstösse ahnden sollen. Die Wildhut, die im Feld kontrolliert, ist personell deutlich unterbesetzt. Auf Hunderte von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern kommen in vielen Kantonen nur eine Handvoll Wildhüterinnen und Wildhüter.

Das Genfer Modell als Gegenentwurf

Im Kanton Genf wurde die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither übernehmen professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die regulatorischen Aufgaben, die andernorts an die Hobby-Jagd delegiert sind. Die Soforttodrate professionellen Schiessens liegt mit rund 99,5 Prozent deutlich höher als jene der Hobby-Jagd. Mit einem solchen Modell wäre auch das Problem der Reh-Wilderei strukturell anders gerahmt: Wo es keine private Hobby-Jagd mit Pacht, Quoten und Streckendruck gibt, fehlen die wichtigsten Motive und Gelegenheiten der Wilderei aus der Hobby-Jägerschaft heraus.

Hinweise an die Notrufzentrale 117

Die Kantonspolizei Thurgau bittet die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen sowie Funde getöteter oder verletzter Wildtiere über die Notrufzentrale 117 zu melden. Jede Beobachtung kann ein Mosaikstein zur Aufklärung sein, eine Aufklärung, die in vielen anderen Schweizer Wilderei-Fällen aufgrund struktureller Schwächen scheitert.

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