Wallis fordert Luchs-Abschuss: Schiessen statt schützen
Im Wallis fordern Hobby-Jagdverbände und Politiker ein Pilotprojekt zum Abschuss des Luchses, ausgerechnet in jenem Kanton, in dem die streng geschützte Beutegreifer über Jahrzehnte nachweislich gewildert wurde.
Mehrere Interessengruppen verlangen im Wallis erstmals offen einen Regulierungsabschuss des Luchses.
Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte) bestätigte gegenüber «watson», dass an der letzten Versammlung des Kantonalen Walliser Jägerverbandes über den angeblichen Schaden des Luchses diskutiert wurde und der Kanton mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt ein Pilotprojekt in einer Zielregion durchführen möchte. Jean-Frédéric Sierro, Präsident des Jagdverbands Diana Romande, räumt einen «gewissen Wunsch» ein, die Diskussion zu eröffnen, ein anonym bleibender Hobby-Jäger spricht bereits davon, das Gebiet sei «geräumt» worden. Auf Bundesebene befeuert die im März 2026 eingereichte Motion von Nationalrat Thomas Knutti (SVP) zur «Anpassung des Konzepts Luchs Schweiz» den Druck zusätzlich.
Eine gefährdete Art, die sich gerade erst erholt
Was die Forderung verschweigt: Der Luchs ist im Wallis kaum zurück. Der Berner Naturschutzbiologe Raphaël Arlettaz dokumentiert, dass in den 2010er-Jahren nur noch fünf bis acht eigenständige Tiere existierten und lediglich zwei Würfe nachgewiesen wurden. Erst seit 2020 kehrt sich der Trend, im Winter 2024/2025 zählten die Fachleute rund 30 unabhängige Luchse und acht Würfe mit mindestens elf Jungtieren. Schweizweit stuft die für das Monitoring zuständige Stiftung KORA den Luchs weiterhin als «stark gefährdet» mit sehr hoher nationaler Priorität ein. Wer eine eben erst anlaufende Erholung bereits zum Überbestand erklärt, dreht die biologische Realität um.
Der Kanton mit der dokumentierten Wilderei-Geschichte
Dass die Walliser Bestände überhaupt so tief lagen, ist menschengemacht. Eine Studie des Teams um Arlettaz wies bereits 2020 siebzehn Schlingenfallen am einzigen Luchs-Migrationskorridor des Kantons nach, die Bestandsdichte lag bei rund einem Drittel Luchs pro hundert Quadratkilometer, während sie in vergleichbaren Alpenregionen mehrfach höher ist. In der kantonalen Dienststelle galt jahrelang die Maxime, ein guter Luchs sei ein toter Luchs, mehrere Wildhüter standen unter Wilderei-Verdacht, und noch 2024 wurde bei Crans-Montana ein erschossener Luchs gefunden. Genau dieser Kanton deklariert die zaghafte Erholung nun zum Problem.
Nicht das Vieh, sondern die Konkurrenz um Reh und Gämse
Das Argument der gerissenen Nutztiere hält der Datenlage nicht stand. Rehe und Gämsen machen laut KORA rund 88 Prozent der Luchsbeute aus, Übergriffe auf Schafe oder Ziegen bleiben lokal und zeitlich begrenzt und häufen sich vor allem dort, wo der Wildbestand bereits tief ist. Wenn die Motion Knutti von einem Luchs spricht, der in wenigen Tagen eine zweistellige Zahl Schafe töte, beschreibt sie eine seltene Ausnahme, nicht die Regel. Der eigentliche Konflikt ist ein anderer: In einem Patentjagd-Kanton wie dem Wallis tragen Hobby-Jägerinnen und Jäger keine Revierverantwortung, sie konkurrenzieren direkt um dieselben Rehe und Gämsen wie der Luchs. Eine KORA-Untersuchung im Berner Oberland kam zum Schluss, dass der Einfluss der Hobby-Jagd auf die Gämspopulation im Schnitt grösser ausfällt als jener des Luchses.
Dieselben Kreise, welche die Biodiversität untergraben
Pikant ist, dass der Ruf nach dem Abschuss aus genau jenen Kreisen kommt, die der Rückkehr des Luchses seit Jahrzehnten im Weg stehen. Dass die Walliser Bestände künstlich tief blieben, ist Folge illegaler Tötungen, in der kantonalen Dienststelle standen mehrere Wildhüter unter Wilderei-Verdacht. Dabei ist der Luchs als Beutegreifer kein Schädling, sondern ein Stabilisator: Er erbeutet bevorzugt geschwächte Tiere und wirkt so auf die Gesundheit der Reh- und Gämsbestände, ein intakter Wald braucht laut Naturschutzorganisationen genau diese natürliche Auslese. Wer eine streng geschützte Schlüsselart abschiessen will, betreibt keinen Naturschutz, sondern dessen Gegenteil. Die Forderung sabotiert exakt jene Regulierung, welche die Hobby-Jagd sonst für sich reklamiert.
Das Gesetz erlaubt Eingriffe längst
Ein neues Pilotprojekt ist rechtlich nicht nötig. Das «Konzept Luchs Schweiz» und das Jagdgesetz erlauben bereits heute die Entnahme einzelner Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, sowie unter strengen Voraussetzungen eine Bestandsreduktion, primär durch Einfang und Umsiedlung. Schäden an Nutztieren werden zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent vom Kanton entschädigt. Das BAFU erklärt, ihm lägen derzeit keine Informationen über mögliche Luchsabschüsse im Wallis vor, und der Status des Luchses blieb auch nach der jüngsten Revision von Jagdgesetz und Jagdverordnung unverändert. Wer dennoch ein Sonderregime für eine gefährdete Art verlangt, will nicht ein Schafproblem lösen, sondern einen Nahrungskonkurrenten beseitigen.
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