Auch der Dienstchef wird nicht verschont.
An der Führung der Dienststelle wurde im Rahmen der Interviews mit der GPK konkrete Kritik geäussert. Die Führung der Dienststelle «wird durchwegs als schwach, wenig konsequent und nicht einheitlich für die beiden Sprachregionen beurteilt». Die GPK fordert, eine einheitliche Führung der DJFW sowie einheitliche Abläufe unabhängig von der Sprachregion sicherzustellen, die externe Führungs- und Managementausbildung (Leadership) für den Dienstchef Peter Scheibler zu definieren, klare Zielvorgaben zu setzen und bei deren Nichterreichen entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Die Wildhüter üben ihre Tätigkeit selbständig und alleine in ihrem Sektor aus. Obwohl der externe Experte bestätigt, dass die Mitarbeiter der DJFW grundsätzlich gute Arbeit leisten, bestehen mit einzelnen Mitarbeitern Probleme. Nach Ansicht der GPK darf ein Wildhüter nicht mit Alkoholproblemen zu kämpfen haben, wie dies zwei Fälle gezeigt haben. In einem Fall musste der Wildhüter eine Entzugstherapie absolvieren und er wird vom Dienstchef regelmässig beaufsichtigt, schreibt 1815.ch.
Die Verwaltung der Dienststelle wird noch grösstenteils über Papier abgewickelt. Die Bestellung von jährlich rund 2800 Jagdpatenten ist nicht digitalisiert. Auch die rund 6000 Formulare über das an die Jagdpolizei gemeldete Wild werden manuell erfasst.
Die Ausrüstung der Wildhüter ist ungenügend. Im Bedarfsfall müssen die Wildhüter die spezifische zweckmässige Ausrüstung in Sitten bei der Dienststelle abholen. Eine solche Organisation ist unzweckmässig und ineffizient. Bei Kundenabschüssen wird der geschuldete Betrag dem Wildhüter vor Ort und in bar bezahlt. Der Wildhüter bewegt sich daher gelegentlich mit mehreren Tausend Franken im Gelände seines Sektors. Die GPK ist der Ansicht, dass Barzahlungen im Umfang von mehreren Tausend Franken an den Wildhüter vor Ort in Anbetracht des Diebstahl- und Verlustrisikos nicht mehr zeitgemäss sind.
Auch beim Dossier Wolf braucht es Korrekturen. Die einzelnen Tätigkeiten der DJFW, der DLW (Dienstelle für Landwirtschaft) und des VRDVBU (Verwaltungs- und Rechtsdienst des DVBU) sind klar festzulegen und der Prozessablauf für eine Abschussbewilligung ist zu definieren. Auch muss geklärt werden, welche Dienststelle die Führung hat. Nach Einschätzung der GPK ist die Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen bis 2017 nicht realistisch. Die Regierung nimmt die Bemerkungen der GPK zur Organisation und Führung der Dienststelle wie auch zur Wolfsthematik zur Kenntnis. Wie die GPK anmerkt, wurden die organisatorischen Probleme bereits vom Finanzinspektorat ange-prangert. Verbesserungsmassnahmen sind im Gang. Zu den Herdenschutzmassnahmen wurde eine neue Politik definiert und Ende April präsentiert, teilte der Staatsrat mit.