16. Juni 2026, 12:42

Suchen

Kriminalität & Jagd

Tödlicher Schuss bei der Hobby-Jagd: Waadtländer verurteilt

Ein über 80-jähriger Hobby-Jäger ist vom Gericht in Yverdon wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er im November 2024 bei einer Hobby-Jagd auf Wildschweine im Gros-de-Vaud einen Begleiter erschossen hatte.

Redaktion Wild beim Wild — 21. Mai 2026

Der Achtzigjährige war zusammen mit sechs weiteren Personen auf einer Hobby-Jagd auf Wildschweine unterwegs.

Als sich das Wild auf einer mit Gestrüpp bewachsenen Anhöhe verbarg, stieg er auf diese Kuppe. Um die Wildschweine aufzuscheuchen und sie von seiner Hündin fernzuhalten, gab er zwei Schüsse in Richtung Boden ab.

Einer der Schüsse blieb jedoch nicht im Erdreich stecken. Das Projektil traf einen Begleiter, der sich unterhalb der Anhöhe befand, tödlich am Kopf. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät.

Das Urteil und die Schweizer Rechtslage

Das Gericht in Yverdon sprach den Hobby-Jäger der fahrlässigen Tötung schuldig, strafbar nach Artikel 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, und verhängte zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt. Bedingt bedeutet: Die Strafe wird nur vollzogen, wenn sich der Verurteilte während der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Der Kanton Waadt kennt die Patentjagd. Anders als bei der Revierjagd, die in einzelnen Deutschschweizer Kantonen gilt, darf hier jede Person mit einem kantonalen Patent auf dem gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne an ein festes Revier oder eine dauerhafte Hegeverantwortung gebunden zu sein. Massgebend sind das eidgenössische Jagdgesetz (JSG), die kantonale Jagdgesetzgebung sowie das Tierschutzgesetz (TSchG).

Kein tragischer Einzelfall, sondern ein Muster

Die Hobby-Jägerschaft stellt solche Fälle gerne als unvermeidliches Restrisiko einer verantwortungsvollen Freizeitbeschäftigung dar. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Seit Beginn der Erfassung durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung im Jahr 2000 sind in der Schweiz über 100 Menschen im Umfeld der Hobby-Jagd ums Leben gekommen. Rein rechnerisch ereignet sich alle 29 Stunden ein Jagdunfall, etwa alle dreieinhalb Monate stirbt dabei ein Mensch.

Auswertungen der Unfallversicherungsdaten für die Jahre 2016 bis 2020 zählen rund 300 anerkannte Unfälle mit jährlichen Kosten von etwa 3,6 Millionen Franken. Entscheidend ist, was diese Statistik nicht erfasst: Sie umfasst nur obligatorisch unfallversicherte Erwerbstätige. Pensionierte Hobby-Jäger fehlen vollständig, obwohl sie einen grossen Teil der bewaffneten Personen im Feld stellen. Der hier verurteilte Schütze war selbst über 80 Jahre alt, ein Profil, das in den offiziellen Zahlen gar nicht auftaucht. Wie gross diese Dunkelziffer wirklich ist, zeigen unser Dossier zu den Jagdunfällen in der Schweiz sowie die Statistik tödlicher Jagdunfälle.

Das Genfer Modell zeigt, dass es anders geht

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft. Die Regulierung der Wildbestände übernehmen dort angestellte, ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter des Staates. Tödliche Schussunfälle unter Hobby-Jägern, wie jetzt im Gros-de-Vaud, sind in diesem System schlicht nicht möglich, weil keine grosse Gruppe bewaffneter Freizeitschützen mehr im Gelände unterwegs ist. Im Kanton Waadt scheiterte ein entsprechender Vorstoss 1977. Das Genfer Modell ist damit kein nicht übertragbarer Sonderfall, sondern ein seit über fünfzig Jahren bewährter Beleg dafür, dass professionelles Wildtiermanagement ohne tödliches Restrisiko für Menschen funktioniert.

Solange Zehntausende bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in einer dicht genutzten Landschaft schiessen, bleibt der nächste Todesfall keine Frage des Ob, sondern des Wann.

Weiterführende Dossiers

Lied: «Beichte vom Hochsitz»

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!

Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden