Hobby-Jäger, genau wie alle anderen Bürger, sind verpflichtet, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten.
Wenn ein Hobby-Jäger gegen einschlägige Gesetze verstösst, kann dies als Straftat betrachtet werden und er kann entsprechend verfolgt werden.
Beispiele für Straftaten, die von Hobby-Jägern begangen werden könnten, sind Wilderei, das Töten von geschützten Tierarten, Verstoss gegen Jagdquoten oder -zeiten, unerlaubtes Tragen von Waffen oder wissentlicher Kauf oder Verkauf von Wildfleisch. Auch Verstösse gegen die Jagdgesetze sollten nicht toleriert werden.
In der Schweiz gibt es kein Verein, dessen Mitglieder nachweislich Jahr pro Jahr im vierstelligen Bereich in Gesetzesübertretungen wie Verstösse gegen das Jagdrecht, Wilderei, Waffenschmuggel, Umweltdelikte, Tierschutzverstösse, Verkehrsdelikte, Korruption und vielen anderen kriminellen Aktivitäten involviert sind, wie die Hobby-Jäger vom Verband Jagd Schweiz.
In jedem Gewaltakt manifestiert sich etwas, was im Hobby-Jäger krankhaft vorhanden ist, sich aber im Alltag nicht entfalten darf, weil die Gesellschaft dies nicht mehr toleriert. Kriege, Folter, Verfolgung, Vergewaltigung, Gewalt, Töten und Hinrichtung als Machtinstrumente zur Beherrschung von Mitmenschen finden in unseren Kulturkreisen keine Akzeptanz mehr. Aber Töten hat eine Komponente und die Jagd ist noch eine Bühne, auf der diese Macht ausgelebt wird. Nicht nur die Tiere sind in diesem unfairen Spiel die leidtragenden Opfer, die dazu durch rückständige Gesetze verfügbar gemacht werden, wie die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert.
15.5.2023: Jäger erschießt Ehefrau und sich
Ein 73-jähriger Hobbyjäger hat im niedersächsischen Oldenburg seine 58-jährige Ehefrau erschossen. Anschließend nahm er sich selbst mit seiner Jagdwaffe das Leben. Laut Staatsanwaltschaft soll es Eheprobleme gegeben haben. Dies berichten die Lübecker Nachrichten am 15.5.2023. „Der Mann hat am Abend gegen 21 Uhr auf offener Straße Schüsse aus einer Langwaffe auf seine 58-jährige Ehefrau abgegeben“, zitieren die Lübecker Nachrichten den Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ehefrau verstarb noch am Einsatzort an ihren schweren Verletzungen. Der Jäger sei in sein Wohnhaus gegangen. Dort fanden ihn Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos leblos vor: Er hatte sich mit seiner Schusswaffe selbst das Leben genommen. Die Waffen habe der 73-Jährige legal besessen. „Der 73-Jährige war Jäger und verfügte über eine waffenrechtliche Erlaubnis“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
„Solche Taten sind keine Einzelfälle“, schreibt der Redakteur der Lübecker Nachrichten. “Erst vor sechs Wochen tötete ein Jäger in Sachsen-Anhalt zunächst seine Frau und dann sich selbst.”
8.5.23: Tödlicher Jagdunfall: Jäger erschießt sich aus Versehen selbst
In Thüringen hat sich in einem Waldgebiet ein tödlicher Jagdunfall ereignet: Ein Hobbyjäger wollte offenbar gerade von einem Hochsitz herunterklettern, als sich ein Schuss aus seiner Waffe löste und den 57-Jährigen tödlich verletzte. Dies berichtet BILD am 8.5.2023 und schreibt weiter: „Immer wieder gibt es Jagdunfälle in Thüringen: Im August 2022 wurde ein Jäger (50) offenbar von einem Querschläger am Kopf getroffen. Er starb in einer Klinik an seinen schweren Kopfverletzungen. In Großsaara wurde 2018 ein Mädchen (6) angeschossen und schwer verletzt. Im Juli 2018 wurde ein Jäger (56) in Birgikt ebenfalls bei einer Erntejagd getroffen und getötet.“
5.5.23: Jäger schießt in Fenster von Wohnhaus
Ein Jäger in Nordrhein-Westfalen hat aus Versehen in ein Wohnhaus geschossen. Dies berichten t-online.de und stern.de am 5.5.2023. Demnach hörte die Bewohnerin einen lauten Knall, danach bemerkte sie ein Einschussloch in ihrem Fenster, fand ein Projektil auf dem Boden und alarmierte die Polizei. Zunächst ermittelte eine Mordkommission der Polizeibehörde Oberbergischer Kreis. Die Ermittlungen führten schließlich zum 800 Meter entfernten Ort der Schussabgabe und einem Jäger, der ein Reh erschießen wollte und dabei einen Fehlschuss abgegeben hatte.
4.5.23: Jäger zu lebenslanger Haft verurteilt
Weil er seinen Freund mit vier Schüssen in den Hinterkopf erschossen hat, verurteilte das Landgerichts Frankfurt (Oder) einen 42-jähriger Hobbyjäger wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies berichtet die Berliner Zeitung am 4.5.2023. Demnach wusste der Hobbyjäger, dass der 27-Jährige aus Rüdersdorf (Märkisch-Oderland), unbedingt zwei Revolver haben wollte. Er soll mit Drogen gehandelt haben. Unter dem Vorwand, sich mit einem Waffenhändler treffen zu wollen, habe der Hobbyjäger das Opfer in ein Waldstück gelockt und „aus kurzer Distanz und in kurzer Abfolge viermal in den Hinterkopf geschossen“ und die Leiche „im Wald entsorgt“. Der Tote wurde erst zwei Tage gefunden.
7.4.23: Jäger erschießt Hündin
Ein Jäger hat im oberbayerischen Anger von einem Hochsitz aus die Appenzeller Sennenhündin Agape vom Hochstaufen erschossen – mit einem glatten Kopfdurchschuss. Dies berichtet ovb-online am 7.4.2023. Demnach hatte die Hundehalterin Christine W. am 6. Februar am frühen Morgen mit ihren fünf Hunden ihren üblichen Spaziergang gemacht. Während Christine W. auf einem öffentlichen Spazierweg ging, liefen die Hunde bellend über eine Wiese, an deren Rand ein Hochsitz steht. „Ich habe aus heiterem Himmel einen Schuss gehört. Der war sehr laut, weil ich sehr nahe stand“, berichtet die Hundehalterin gegenüber der Zeitung. Dann sah sie ihren Hund tot auf der Wiese liegen – 32 Meter vom Hochsitz entfernt. Sie selbst habe zum Zeitpunkt des Schusses nur 15 Meter vom Hochsitz entfernt gestanden.
Die Hundehalterin hat eine Rechtsanwältin eingeschaltet, die bekräftigt, „dass in diesem Gebiet laut Gemeindesatzung Hunde nicht angeleint sein müssen. Auch sei die Halterin in direkter Nähe gewesen. Der Hund habe nicht gewildert“, so das Oberbayerische Volksblatt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
4.4.23: Jäger erschießt Ex-Freundin, Hund und sich
Ein 47-jähriger Jäger aus Hamm hat am 31.3.2023 in Frankfurt/Main in einem Parkhaus offenbar erst seine 50-jährige Ex-Freundin und seinen Hund erschossen und sich anschließend selbst das Leben genommen. Die Hessenschau berichtet am 4.4.2023, dass sich das Paar laut drei Tage vor der Tat getrennt habe. Laut Westdeutscher Allgemeine hatte der Jäger die Frau, eine Stewardess, im Parkhaus abgepasst oder sich mit ihr dort treffen wollen und dann mit mehreren Schüssen in den Oberkörper getötet. Bei dem Hund soll es sich um einen Weimaraner – ein Jagdhund – gehandelt haben.
Die Polizei hat die Wohnung des Mannes in Hamm durchsucht. „Dabei sollen – für einen Jäger nicht ungewöhnlich – noch weitere Waffen gefunden worden sein“, so die Westdeutsche Allgemeine.
30.3.23 Geldstrafe für Jäger nach tödlichem Schuss
Das Amtsgericht Kitzingen hat einen 33-jährigen Jäger zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er versehentlich einen 78-jährigen Jagdkollegen erschossen hatte. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung am 30.3.2023. Der Hobby-Jäger hatte während einer Jagd in Volkach (Landkreis Kitzingen) von einem Hochsitz aus auf ein Reh geschossen, traf aber einen Jagdkollegen auf einem benachbarten Hochsitz tödlich. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei das Projektil auf dem gefrorenen Boden eines Feldweges aufgeschlagen und von dort abgeprallt. Die Anklage hatte dem Hobbyjäger vorgeworfen, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen – schließlich habe er gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nah war.
Das Gericht hatte in dem Fall ursprünglich einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der Todesschütze hatte dagegen Einspruch eingelegt. Nun hat das Amtsgericht Kitzingen den Hobbyjäger nur zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.
17.3.23: “Ein Jäger hat meinen Hund erschossen”
Ein 60-jähriger Hobbyjäger hat nahe Jena einen Hund beim Gassigehen erschossen. Dies berichtet BILD am 17.3.2023. Demnach hatte die 20-jährige Leonor J. bei einer abendlichen Gassirunde ihren jungen Hund Miro nahe ihres Hauses auf einer Wiese abgeleint, um mit ihm Kommandos zu üben. Der angeklagte Hobbyjäger nahm von seinem Hochsitz den Hund ins Visier erschoss ihn aus 40 Metern – angeblich, weil er „gewildert“ hatte. Jetzt muss sich der Jäger vor dem Oberlandesgericht Thüringen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm den Abschuss eines Wirbeltieres ohne Grund, Sachbeschädigung und Körperverletzung vor.
14.2.23: Jäger trifft Jäger – schwer verletzt
Schwer Jagdunfall in Lamstedt im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven: Der Schuss eines 56-jährigen Jägers traf einen 46-jährigen Jagdkollegen und verletzte ihn schwer. Dies berichtet die Nordsee Zeitung am 14.2.2023. Demnach musste der Schwerverletzte mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und operiert werden. Die Polizeiinspektion Cuxhaven ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Die genauen Umstände und der Ablauf des Vorfalls sind derzeit Teil der Ermittlungen. Alle anwesenden Personen waren jagdberechtigt und Inhaber entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnisse“, so ein Polizeisprecher.
„Initiative zur Abschaffung der Jagd“ dokumentiert seit über 20 Jahren Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen
Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das statistische Bundesamt führen Statistiken über Tote und Verletzte durch Jagd und Jägerwaffen. Jäger zählen nur die „Strecke“ der getöteten Tiere, nicht aber die menschlichen Opfer ihres blutigen Hobbys. Tödliche Beziehungsdramen mit Jagdwaffen, in denen ein Jäger die Ehefrau, Verwandte oder Nachbarn erschießt, gelten nicht als Jagdunfall, sondern als Straftat – und tauchen daher sowieso in keiner Auflistung über Jagdunfälle auf.
Die einzige Organisation, die seit 2002 Jahr für Jahr eine Statistik über Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen führt, ist die Initiative zur Abschaffung der Jagd – wobei die Aufstellung lediglich aufgrund vorliegender Presseberichte erstellt wurde und somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.
Lesen Sie die Dokumentation:
Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen
Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen 2023
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