Hobby-Jäger zu 11’200 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem sein Jagdhund vier Nachbarskatzen totgebissen hat
In Marburg in Hessen hat das Amtsgericht einen 78-jährigen Hobby-Jäger erneut verurteilt. Anlass des neuen Verfahrens war der Tod des Katers «Robin», der an Heiligabend 2024 vom Jagdhund eines Nachbarn getötet worden sein soll. Gegen den 78-Jährigen verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 11'200 Euro, also 80 Tagessätze, wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz.
Auch dieser Fall ist kein Einzelvorfall.
Kater «Robin» war nicht das erste Opfer von «Rufus», dem Deutsch-Drahthaar. Der Hund eines Marburger Jagdpächters hatte es offenbar auf die Haustiere der Nachbarin abgesehen: Vor Robin hatte Rufus bereits drei weitere Katzen der 78-jährigen Frau totgebissen. Schon 2025 stand der Hobby-Jäger deswegen vor Gericht. Gegen das damalige Urteil legte er Berufung ein. Sowohl das erste als auch dieses neue Urteil sind bisher nicht rechtskräftig.
«Aus dem Auto gesprungen»: Die Version des Hobby-Jägers
Vor Gericht schilderte der Hundeführer den tödlichen Vorfall an Heiligabend so: «Rufus» sei aus dem Auto gesprungen und plötzlich ohne Maulkorb losgerannt. Kater «Robin» sei in diesem Moment unter einem anderen Auto hervorgekommen, und der Hund sei nicht mehr zu halten gewesen.
Für das Amtsgericht war diese Darstellung kein Entlastungsargument, sondern das Kernproblem. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass bekannte Risiken stärker hätten abgesichert werden müssen. In der Verhandlung ging es unter anderem um einen möglichen Maulkorb oder eine frühere Sicherung des Hundes beim Transport. Entscheidend war für die Richterin nicht der Jagdtrieb des Tieres, sondern die Verantwortung des Halters. Weil die Gefahr bereits bekannt gewesen sei, seien zusätzliche Vorkehrungen nötig gewesen.
Mit anderen Worten: Wer weiss, dass sein Jagdhund Katzen reisst, und ihn trotzdem ohne Maulkorb aus dem Kofferraum lässt, nimmt den nächsten toten Kater billigend in Kauf.
Wenig Einsicht, viel Schadensbegrenzung
Der Verteidiger des Mannes erklärte, sein Mandant habe auf die früheren Vorfälle reagiert: Der Hund sei nur noch mit Leine auf dem Grundstück unterwegs und werde ansonsten im Haus gehalten. Ausserdem habe der Mann Zäune bestellt. Der Verteidiger wollte erreichen, dass der Hobby-Jäger lediglich verwarnt wird. Dem folgte das Gericht nicht.
Besonders pikant: Insgesamt soll der Hundehalter wenig Einsicht gezeigt haben. Laut einer Zeugin, die im Prozess aussagte, soll der Mann gesagt haben, er könne nichts dafür, wenn seine Nachbarin sich immer wieder eine neue Katze hole.
Die Schuld also nicht beim Halter, der seinen Hund nicht im Griff hat, sondern bei der Frau, die nach drei toten Tieren weiterhin nicht aufhört, Katzen zu lieben. Eine Argumentation, die die Haltung mancher Hobby-Jäger gegenüber dem Leben anderer Tiere recht präzise abbildet.
Kein Tierhalteverbot, aber ein deutliches Signal
Ein Tierhalteverbot verhängte das Gericht trotz der Verurteilung nicht. Nach Auffassung der Richterin sprechen die inzwischen getroffenen Massnahmen dagegen, dass sich ein ähnlicher Fall wiederholt. Für die betroffene Nachbarin ändert das wenig. Im Kern ging es im Verfahren nicht nur um eine Strafsache, sondern auch um den wiederholten Verlust mehrerer Haustiere. Ob der Beklagte auch gegen dieses Urteil Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.
Wenn der «gut abgerichtete» Jagdhund zum Killer wird
Der Fall reiht sich in eine lange Serie von Vorfällen ein, bei denen Jagdhunde ausser Kontrolle geraten, Haustiere reissen oder Nutztiere verletzen. Die Selbstdarstellung der Hobby-Jagd, wonach Jagdhunde besonders streng geprüft, brav und verlässlich seien, hält der Realität immer wieder nicht stand. Ein Deutsch-Drahthaar ist ein leistungsstarker Vorstehhund mit ausgeprägtem Beutetrieb. Wer ein solches Tier hält, übernimmt Verantwortung, und zwar für jedes einzelne Lebewesen, das in seine Reichweite kommt.
Dass es vier tote Katzen, zwei Gerichtsverfahren und eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe braucht, bis dieser Punkt ankommt, sagt mehr über die Hobby-Jagd-Kultur aus als jeder Imagefilm eines Jagdverbandes.
Lied:«Wenn die Hunde kommen»
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