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Kriminalität & Jagd

Toter Luchs im Jura: Strafverfahren gegen Hobby-Jäger

Im Mai 2026 bestätigten französische Behörden ein Strafverfahren gege einen Hobby-Jäger, der im Herbst 2024 bei Saint-Claude im Département Jura einen geschützten Luchs illegal abgeschossen haben soll.

Redaktion Wild beim Wild — 29. Mai 2026

Im Herbst 2024 wurde bei Saint-Claude ein toter Luchs gefunden.

Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass das Tier durch einen Schuss getötet worden war. Die Behörden leiteten ein Strafverfahren ein; im Mai 2026 wurde bekannt, dass ein Hobby-Jäger als Verdächtiger gilt, der an einer Treibjagd in der Region teilgenommen hatte.

Der Luchs ist in Frankreich und der Schweiz streng geschützt; ein illegaler Abschuss ist strafbar. Ob am Ende «Schuld» oder «Irrtum» festgestellt wird, ändert nichts am Ergebnis für den Bestand: Ein weiteres Individuum einer ohnehin kleinen und genetisch verletzlichen Population ist verloren.

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Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

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Kein Einzelfall: Auch in der Schweiz wurden Luchse illegal getötet

Der Fall aus Saint-Claude steht nicht allein. In der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Luchse entdeckt – im Kanton Jura und im Kanton Aargau, jeweils mit Strafanzeigen und oft schleppenden Ermittlungen. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, da viele Abschüsse nie aufgedeckt werden.

Gleichzeitig investieren Bund und Kantone erhebliche Mittel in den Luchsschutz. Im Kanton Graubünden wurden zuletzt Luchse aus dem Jura umgesiedelt, um dort neue Populationen aufzubauen – während in den Herkunftsgebieten Tiere verschwinden oder abgeschossen werden. Diese Gleichzeitigkeit von Schutzprogrammen und Wilderei ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines strukturellen Widerspruchs.

Mehr dazu: Luchs in der Schweiz: Population, Bedrohung und Politik

Warum Luchse im jagddominierten System besonders gefährdet sind

Der Luchs konkurriert mit Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern um Rehe und Gämsen. In Teilen der Hobby-Jägerschaft gilt er deshalb als unerwünschte Konkurrenz – eine Haltung, die sich in jagdlichen Kreisen offen äussert und gelegentlich in Wilderei mündet. Hinzu kommt: Wo Jagdverbände Abschusspläne mitschreiben, Kontrollinstanzen besetzen und politische Debatten prägen, sinkt die Hemmschwelle, geschützte Arten als «Problem» zu rahmen.

Wild beim Wild hat wiederholt dokumentiert, wie eng Jagdverwaltung, Jagdverbände und politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Schweiz verflochten sind. In diesem Umfeld ist jeder Luchs, der in den Lauf eines Hobby-Jägers gerät, einem erhöhten Risiko ausgesetzt – unabhängig davon, was im Bundesgesetz über die Jagd (JSG) steht.

Mehr dazu: Dossier: Der Luchs in der Schweiz – Beutegreifer, Schlüsselart und politisches Streitobjekt

Genf seit 1974: Wildtierschutz ohne private Hobby-Jagd funktioniert

Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf seit über fünfzig Jahren. Seit dem Jagdverbot von 1974 übernehmen ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter das notwendige Wildtiermanagement. Luchse werden dort nicht als jagdliche Konkurrenz wahrgenommen, weil es keine private Hobby-Jagd gibt, die Konkurrenz empfinden könnte.

Das Genfer Modell ist keine Ausnahme, die sich nicht übertragen lässt – es ist ein Beleg dafür, dass der politische Wille der entscheidende Faktor ist. Solange andere Kantone und Frankreich die private Hobby-Jagd mit weitreichenden Privilegien ausstatten, bleibt der Schutzstatus des Luchses brüchig.

Was jetzt nötig wäre: Vollzug, Transparenz, jagdfreie Zonen

Nach jedem bekannt gewordenen Abschuss folgen dieselben Reaktionen: Betroffenheitserklärungen, Ankündigungen von Abklärungen, der Verweis auf «Einzelfälle». Für den Luchs ändert das nichts. Was tatsächlich helfen würde:

  • Konsequente strafrechtliche Verfolgung von Wilderei, auch wenn die Beweislage schwierig ist
  • Transparente Statistiken zu Wildereifällen und deren Ausgang vor Gericht
  • Klare Trennung zwischen Jagdbehörden und Kontrollinstanzen
  • Ausweitung jagdfreier Zonen nach Genfer Vorbild
  • Ein Ende der politischen Gleichsetzung von Hobby-Jagd und Naturschutz

Der Fall von Saint-Claude ist damit nicht nur ein laufendes Strafverfahren. Er ist ein Stresstest für die Glaubwürdigkeit des Wildtierschutzes in einer Landschaft, in der die Hobby-Jagd nach wie vor die Regeln mitschreibt.

Mehr dazu: Schweizer Luchse in grosser Gefahr

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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