Luzerner RUEK an Wild beim Wild: «Tonfall mässigen» statt Antworten
Vier Tage nach Fristablauf antwortet der Luzerner RUEK-Präsident Michael Kurmann auf sieben Sachfragen mit einer Tonfall-Mässigung. Im Kanton Zug hat dieselbe Petition eine SWILD-Studie und drei konkrete Massnahmen ausgelöst.
Im Kanton Zug hat die Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf eine 25-seitige SWILD-Studie ausgelöst, deren Befund die Jagdkommission am 16. Juni 2026 zu drei konkreten Massnahmen geführt hat, darunter zum Stopp der proaktiven Förderung der Fuchsjagd.
Im Kanton Luzern hat dieselbe Petition zu einer Plenarabstimmung von 105 zu 0 gegen den Fuchsschutz geführt, zu einer durchgehenden Verweigerung der Anhörung des Petitionärs und zuletzt, am 8. Juni 2026, zu einem zweiseitigen Antwortbrief des RUEK-Präsidenten Michael Kurmann, der auf sieben Sachfragen der IG Wild beim Wild keine einzige beantwortet, dafür aber empfiehlt, sich «im Tonfall etwas zu mässigen».
Zwischen den beiden Innerschweizer Kantonen liegt eine politische Differenz, die sich an einem einzigen Vorgang ablesen lässt: Wolfs Eingabe an die Staatskanzlei. Die einen Behörden bestellten daraufhin eine wildbiologische Fachstudie, die anderen schickten am Ende eine Tonfall-Mahnung. Wer dieselbe Petition mit zwei so gegensätzlichen Antworten beantwortet, beantwortet damit auch eine Frage, die in der Petition selbst gar nicht stand: Wie ernst nimmt eine kantonale Verwaltung das eigene Mandat zur wissenschaftlich fundierten Wildtierpolitik?
Akt I: 11. Mai 2026, das Luzerner Plenum stimmt 105 zu 0
Am 11. Mai 2026 hat der Luzerner Kantonsrat unter Präsidentin Gisela Widmer Reichlin die Petition Pascal Wolfs zum Schutz des Rotfuchses behandelt. Für die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) sprach deren Präsident Michael Kurmann. Er trug die sechs Argumente des Kommissionsberichts vom 23. April 2026 vor: Der Rotfuchs sei eine eidgenössisch jagdbare Art, die Regulierung diene der Vermeidung von Schäden und der Eindämmung von Krankheiten, die Luzerner Verhältnisse seien durch Landwirtschaft und Tierhaltung geprägt, die Luzerner Jagdgesellschaften leisteten einen «zentralen Beitrag im öffentlichen Interesse», eine Unterschutzstellung schwäche die bewährten Strukturen, und auch geschützte Arten müssten «aktiv bewirtschaftet» werden. Fazit: «weder sachlich begründet noch wirtschaftlich sinnvoll».
Bemerkenswert war die einzige Gegenrede der Sitzung. Kantonsrätin Sabine Heselhaus zerlegte den Kommissionsbericht inhaltlich, indem sie den One-Health-Ansatz ins Zentrum stellte. Sie verwies auf das Bundesamt für Gesundheit, das in der Schweiz von rund 10’000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr ausgeht. Sie zitierte die Arbeit von Erik K. Hofmeister und Kollegen, wonach in Gebieten mit höherer Fuchsaktivität deutlich weniger infizierte Zecken vorkommen, weil Füchse das Verhalten der Kleinsäuger verändern und damit die Übertragungskette an die Hauptreservoirwirte unterbrechen. Und sie führte eine französische Langzeitstudie zum Fuchsbandwurm an, derzufolge intensive Bejagung die Prävalenz von Echinococcus multilocularis nicht gesenkt, sondern von rund 40 auf 45 Prozent erhöht hat, weil der jagdliche Druck die Sozialstrukturen der Füchse destabilisiert und zuwandernde Jungtiere den Parasiten weiterverbreiten.
Ihr Schlusssatz wäre in jedem ergebnisoffenen Gremium die logische Konsequenz gewesen: «Gesundheitspolitik darf nicht erst dort beginnen, wo Menschen bereits erkrankt sind. Sie muss auch die ökologischen Zusammenhänge ernst nehmen.» Anschliessend stimmte der Rat mit 105 zu 0 dem Antrag zu, die Petition «im Sinn ihres Berichtes zur Kenntnis zu nehmen». Heselhaus stimmte mit.
Ein Plenum, in dem eine Kantonsrätin die wissenschaftliche Widerlegung des Kommissionsberichts vorträgt und anschliessend einstimmig dem Bericht zustimmt, dokumentiert, was im Luzerner Wildtierregime offenbar bereits Konsens ist: dass Argumente und Abstimmungsverhalten zwei voneinander unabhängige Vorgänge sein dürfen.
Akt II: 21. Mai 2026, sieben Fragen an den RUEK-Präsidenten
Zehn Tage später, am 21. Mai 2026, richtete die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Michael Kurmann. Das Schreiben formulierte sieben präzise, mit Quellen unterlegte Fragen zur Verfahrensführung, zur Luzerner Krankheitsstatistik, zu den jagdinternen Stimmen aus Zürich und Graubünden, zu den behaupteten «erheblichen Mehrkosten», zur fehlenden wissenschaftlichen Grundlage, zur Behauptung, der Schutz des Fuchses bringe «keinen erkennbaren Nutzen, auch nicht für den Rotfuchs selbst», und zur Berücksichtigung des Volkswillens vom 27. September 2020.
Der Brief stellte eine Frist: öffentliche Stellungnahme bis Donnerstag, 4. Juni 2026, in jedem Fall vor der Behandlung im Plenum. Letztere war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Die Erwartung an Kurmann lautete: Rückzug des Berichts, Nachholen der Anhörung, transparente Offenlegung der Krankheits- und Kostenstatistik. Andernfalls wurden weitere Vorstösse, eine erweiterte Petition und gegebenenfalls eine kantonale Volksinitiative angekündigt. Die Argumentation stützte sich auf Daten, die im RUEK-Bericht keinen Platz gefunden hatten: die kantonseigene Statistik, wonach im Jagdjahr 2018/19 von 2’217 erlegten Füchsen 39 krank waren, also 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der erlegten Füchse waren gesund. Eine Bejagung, die fast nur gesunde Tiere trifft, kann keine Krankheit eindämmen. Mehr dazu im Beitrag Fuchsjagd Luzern: 98 Prozent der erlegten Tiere gesund und in der ausführlichen Analyse Luzern und der Rotfuchs: Wenn Politik Fakten ignoriert.
Akt III: 8. Juni 2026, die Antwort des RUEK-Präsidenten
Vier Tage nach Fristablauf, datiert vom 8. Juni 2026, traf in Acquarossa eine zweiseitige Antwort ein, unterzeichnet von Michael Kurmann, Präsident der RUEK. Geschäftsnummer 2001KR.2022-0379. Der Brief beantwortet keine einzige der sieben gestellten Sachfragen. Stattdessen folgt eine Mischung aus Verfahrenshinweis, Argumentationsverweigerung und Belehrung.
Verfahrenshinweis: Gemäss § 82 der Geschäftsordnung des Kantonsrats erledige der Rat eine Petition durch Kenntnisnahme, weitergehende Folgen seien «nicht möglich». Das ist formal nicht falsch, beantwortet aber keine Sachfrage, denn die sieben Punkte des offenen Briefes betrafen nicht den Verfahrensausgang, sondern die fehlende inhaltliche und wissenschaftliche Tiefe des Berichts.
Begründung der ausgebliebenen Anhörung: «Eine Anhörung ist möglich, aber nicht vorgegeben. Die Kommission hat vorliegend darauf verzichtet. Kriterien sind unter anderen die Dokumentation und Klarheit der Eingabe sowie die Zahl der Eingabesteller. Die Petition war inhaltlich klar und entsprechend dokumentiert. Sie stammte von einer Einzelperson. Eine Anhörung hätte aus Sicht der Kommission keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht, weshalb darauf verzichtet wurde.» Mit anderen Worten: Wer als Einzelperson eine inhaltlich klare Petition einreicht, hat einen schlechteren Anspruch auf parlamentarisches Gehör als eine schlecht dokumentierte Sammelpetition. Eine Begründung, die das Anhörungsrecht von der Personenzahl abhängig macht, dreht die Logik des Petitionsrechts um.
Argumentationsverweigerung: «Auf Ihre inhaltlichen Ausführungen wird nicht näher eingegangen. Die Argumentation im erwähnten Bericht ist durchaus differenzierter.» Ein Satz, der sich selbst widerlegt. Wer behauptet, eine Argumentation sei differenzierter, ohne diese Differenzierung zu zeigen, weicht der Beweislast aus, die ihm die kritische Eingabe vorlegt.
Belehrung: «Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, das Anliegen mit den allen offenstehenden politischen Instrumenten weiterzuverfolgen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich im Tonfall etwas zu mässigen.» Das ist der einzige konkrete Hinweis auf den Inhalt des offenen Briefes. Ein Kommissionspräsident, dem zur Luzerner Krankheitsstatistik, zum Genfer Modell, zu Luxemburg, zu jagdinternen Stimmen, zum Volkswillen von 2020 und zur Frage einer sachlichen Rechtfertigung im Sinn des Tierschutzgesetzes nichts einfällt, mahnt den Absender zum Tonfall.
Eine Randnotiz, die zum Scannen hinzukommt: Im Originalbrief ist die einleitende Höflichkeitsformel «Gerne beantworten wir Ihre Eingabe wie folgt:» mit einem horizontalen Strich durchgezogen. Ob es sich um eine bewusste Korrektur eines Sachbearbeiters handelt oder um ein Layout-Artefakt aus einer offen gebliebenen Word-Vorlage, bleibt offen. In einem offiziellen Schreiben des Luzerner Kantonsratspräsidiums steht damit jedoch dokumentiert, dass die Eingabe gerade nicht «gerne beantwortet» werden soll. Eine ehrlichere Zeile als die anderen.
Akt IV: 19. Juni 2026, Zug zeigt, was möglich gewesen wäre
Acht Tage nach Kurmanns Antwortbrief, am 19. Juni 2026, hat Landammann Andreas Hostettler im Namen der Zuger Direktion des Innern dem Petitionär Pascal Wolf schriftlich bestätigt, dass die kantonale Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 erste Konsequenzen aus seiner Petition gezogen hat. Grundlage war eine Fachstudie, die das Amt für Wald und Wild bei SWILD in Auftrag gegeben hatte: 25 Seiten, verfasst von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026.
Die Studie kommt zu jenem Befund, den die Luzerner RUEK in ihrem eigenen Bericht hätte berücksichtigen können, wenn sie ihn hätte hören wollen: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, durch verbesserte Überlebensraten und durch Zuwanderung aus benachbarten Gebieten. Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich rund 308 Füchse erlegt, mit stark sinkender Tendenz, die sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände erklärt, sondern durch nachlassende Schiessbereitschaft der Hobby-Jägerschaft. Zur Veranschaulichung bildet die Studie zwei Fallbeispiele ab: das Genfer Modell ohne Milizjagd seit 1974 und die Erfahrungen aus Luxemburg, wo der Bestand des Fuchsbandwurms nach dem Jagdverbot von 2015 von rund 40 Prozent auf unter 10 Prozent zurückgegangen ist.
Die Zuger Jagdkommission hat darauf drei Massnahmen beschlossen. Erstens werden die Datenerhebungen künftig konsequent nach Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüssen und Fallwild getrennt ausgewertet. Zweitens wird die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv gefördert. Drittens informiert das Amt für Wald und Wild die Bevölkerung über die negativen Auswirkungen von Wildtierfütterung auf die Fuchspopulation. Das ist kein vollständiger Kurswechsel und kein Verbot, wohl aber der erste dokumentierte Schritt eines Schweizer Kantons, das eigene Fuchsmanagement an die wildbiologische Forschungslage anzupassen. Mehr Hintergrund im Beitrag Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd und auf der Kampagnenseite Schluss mit der Fuchsjagd.
Zwei Kantone, eine Petition, ein politischer Reifegrad-Test
Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Fuchsjagd eingereicht. Zug hat geprüft. Luzern hat abgewinkt. Glarus hat geschwiegen, wie der Beitrag Fuchsjagd stoppen, Landrat Glarus anschreiben dokumentiert. Basel-Landschaft hat geantwortet, ohne eine einzige Studie zu zitieren, wie die Analyse Landrat Basel-Landschaft anschreiben belegt. Der föderale Vergleich zeigt: Es ist nicht so, dass die Schweizer Kantone in dieser Frage eine einheitliche Sachlage vorfinden würden. Sie reagieren unterschiedlich, weil sie sich unterschiedlich entscheiden, was sie sehen wollen.
Im Vergleich von Zug und Luzern lassen sich drei Differenzen festhalten. Erstens die Bereitschaft zur Drittprüfung: Zug hat extern bestellt, was es selbst nicht abschliessend beurteilen kann; Luzern hat ausschliesslich die kantonseigene Verwaltung konsultiert, deren Status quo in der Petition kritisiert wurde. Zweitens das Verhältnis zur Anhörung des Petitionärs: Zug hat seine Antwort dem Petitionär persönlich zugestellt und auf eine Studie gestützt; Luzern hat eine Anhörung mit der Begründung verweigert, der Petitionär sei eine Einzelperson. Drittens der Umgang mit kritischer Nachfrage: Zug informiert über die getroffenen Massnahmen; Luzern empfiehlt einen anderen Tonfall.
Was die Luzerner Antwort tatsächlich zeigt, ist die Schwelle, an der sich kantonale Wildtierpolitik in der Schweiz heute befindet. Auf der einen Seite eine wachsende Zahl von Daten, Studien, jagdinternen Stimmen und Volksentscheiden, die alle in dieselbe Richtung weisen: Die Hobby-Jagd auf den Fuchs reguliert keine Bestände, dämmt keine Krankheiten ein, schont keine Beutearten und ist gesundheitspolitisch eher kontraproduktiv. Mehr dazu im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz». Auf der anderen Seite ein Verwaltungsapparat, der diese Daten zur Kenntnis nimmt, ohne ihre Konsequenzen zuzulassen. Ein RUEK-Bericht, der keine einzige Studie zitiert. Ein Plenum, das mit 105 zu 0 abstimmt, nachdem es im selben Saal eine wissenschaftliche Gegenrede gehört hat. Ein Kommissionspräsident, der auf sieben Sachfragen mit einer Tonfall-Mahnung antwortet.
Die Aufgabe, die die Zuger Direktion des Innern in einer SWILD-Studie sah, sieht die Luzerner RUEK in einer Stilkritik. Das ist die Differenz, die der 8. Juni 2026 hinterlassen hat.
Quellen
- Kantonsratsprotokoll Luzern, Sitzung vom 11. Mai 2026, «Petition über den Schutz des Rotfuchses im Kanton Luzern / Staatskanzlei»
- Stellungnahme der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) zur Petition Pascal Wolf, 23. April 2026
- Offener Brief der IG Wild beim Wild an Michael Kurmann, Acquarossa, 21. Mai 2026
- Antwortbrief Michael Kurmann, Präsident RUEK, an IG Wild beim Wild, Luzern, 8. Juni 2026, Geschäftsnummer 2001KR.2022-0379
- SWILD-Fachbericht: Claudia Kistler, Fabio Bontadina, «Fuchsmanagement im Kanton Zug», Mai 2026, im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug
- Schreiben Landammann Andreas Hostettler, Direktion des Innern Kanton Zug, an Pascal Wolf, 19. Juni 2026, Vorlage Nr. 4032.1, Aktenzeichen DI DIS 58479-05
- Erik K. Hofmeister et al., zur Wirkung von Fuchsaktivität auf Mäuseverhalten und infizierte Zecken
- Comte et al. (2017): «Echinococcus multilocularis management by fox culling: an inappropriate paradigm»
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schätzwerte zu Lyme-Borreliose in der Schweiz
- Kantonale Krankheitsstatistik Luzern, Jagdjahr 2018/19
- Eidgenössische Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz, 27. September 2020
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