Freiburg stellt sich hinter die Hobby-Jäger im Streit mit den Wildhütern
Auf einen Vorstoss zweier Grossräte hin betont die Regierung die Bedeutung der Hobby-Jagd und spielt die Spannungen mit der Wildhut herunter.
Im Kanton Freiburg ist der Ton zwischen Hobby-Jägern und Wildhütern in den letzten Monaten rauer geworden. Auslöser war eine Justizaffäre: Ein erfahrener Hobby-Jäger war zunächst verurteilt und im Einspracheverfahren dann freigesprochen worden, weil er ein verletztes Reh von seinen Leiden erlöst hatte, ohne den zuständigen Wildhüter vorab zu informieren.
Die Freiburger Hobby-Jäger und ihr Dachverband gingen daraufhin auf die Barrikaden und warfen der Wildhut eine schikanöse Haltung und eine grundsätzliche Jagdfeindlichkeit vor.
In einer Antwort auf einen Vorstoss der Grossräte Ivan Thévoz (EDU, Russy) und David Papaux (SVP, Freiburg) stellt sich der Staatsrat nun klar hinter die Hobby-Jagd. Die Organisation der Hobby-Jagd sei ein wichtiges Instrument, «insbesondere für die Regulierung von Arten, die Schäden an Landwirtschaft oder Wald verursachen können». Die beiden Politiker hatten sich zum Sprachrohr zahlreicher Hobby-Jäger gemacht, welche die Kontrollen durch die Wildhut als übertrieben und unverhältnismässig empfinden.
«Solide und konstruktive Partnerschaft»
Ein Klima der Anspannung zwischen Hobby-Jägern und Wildhütern bestreitet die Regierung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald und Natur (AWN) und dem Freiburger Verband der Jagdgesellschaften (FFSC) sei langfristig von einer «soliden und konstruktiven Partnerschaft» geprägt. In den letzten Jahren seien zahlreiche Massnahmen umgesetzt worden, um die Regulierung schadenstiftender Tiere – namentlich der Wildschweine – durch die Hobby-Jäger zu erleichtern. Die Klagen der Hobby-Jäger gingen eher auf «vereinzelte Einzelfälle» zurück.
Zur Affäre selbst, in der ein Kader des AWN den Freispruch des Hobby-Jägers angefochten hatte, hält der Staatsrat fest, er habe den Grundsatz der Gewaltenteilung in Erinnerung gerufen: Es sei nicht Sache von Staatsangestellten, rechtskräftige Gerichtsentscheide infrage zu stellen. «In Absprache mit der Direktion des AWN wurden die notwendigen Massnahmen getroffen, um eine Wiederholung eines solchen Vorfalls zu verhindern.»
Das Wildschwein im Visier
Die Zahl der Kontrollen durch die Wildhut bleibt laut Regierung stabil, die geahndeten Verstösse im Jagdbereich nehmen ab: 31 Ordnungsbussen, 13 Anzeigen und zwei Entzüge des Jagdpatents in der Saison 2025/2026. Beim Wildschwein dürfen die Hobby-Jäger seit 2019 an einer Sommerjagd teilnehmen, die am 1. Juli beginnt und bis zum 31. Juli dauert. Neu dürfen sie die Tiere bereits ab dem ersten Jagdtag mit dem Gewehr erlegen, nicht erst ab dem 1. November.
Laut der Wildschadenstatistik des Kantons wurden in der Saison 2025/2026 insgesamt 311 Wildschweine entnommen: 135 in der ordentlichen Jagd, 25 in der Sommerjagd, dazu 104 Schadensabschüsse und 13 Sanitätsabschüsse durch die Wildhut sowie 32 Fallwildtiere und 2 Regulierungsabschüsse. Die Wildhut greife nicht anstelle der Hobby-Jäger ein, sondern nur subsidiär, wenn deren Ziele nicht erreicht würden, so der Staatsrat. Er erinnert zudem daran, dass die Aufgaben der AWN-Mitarbeitenden weit über die Überwachung der Hobby-Jagd und Regulierungsabschüsse hinausgehen: Sie erfordern Kenntnisse in Artenschutz, Waldbau, Lebensraumschutz, Biologie, Ökologie und Veterinärmedizin. Man könne von den Wildhütern nicht verlangen, dass sie alle in Jagdtechniken geübt seien.
Wer hier wen kontrolliert
Bemerkenswert an dieser Antwort ist die Rollenverteilung, die sich offenbart. Zwei Parlamentarier machen sich zum Sprachrohr von Hobby-Jägern, die sich durch die staatliche Aufsicht «schikaniert» fühlen – und die Regierung beeilt sich, die Bedeutung der Hobby-Jagd zu beteuern und die Reibungen zu «vereinzelten Einzelfällen» kleinzureden. Dass eine privat ausgeübte Freizeittätigkeit überhaupt einer Kontrolle unterliegt, ist keine Schikane, sondern das Mindeste, was man von einem Rechtsstaat erwarten darf, wenn mit der Waffe in der Landschaft geschossen wird. Dass die Zahl der Kontrollen laut Regierung stabil bleibt und die Sanktionen sogar zurückgehen, spricht im Übrigen kaum für ein Klima der Verfolgung.
Aufschlussreich ist auch das Dauerargument der «Regulierung», das hier wie ein Naturgesetz vorgetragen wird. Mehrere Studien deuten beim Wildschwein in die Gegenrichtung: Hoher Jagddruck kann die Sozialstruktur der Rotten destabilisieren, jüngere Bachen früher fruchtbar werden lassen und so die Reproduktion erhöhen (vgl. Servanty et al. 2009; Keuling et al. 2013). Intensive Bejagung kann damit einen Teil jener Überpopulation mit erzeugen, die sie zu bekämpfen vorgibt. Wer im Sommer und neu schon ab dem ersten Jagdtag mit dem Gewehr auf Wildschweine schiesst, stabilisiert nicht zwingend die Bestände, sondern hält unter Umständen ein selbst mitverursachtes Problem am Laufen.
Die Zahlen des Kantons selbst illustrieren das. Zwischen den Saisons 2020/21 und 2025/26 schwankte die jährliche Wildschwein-Entnahme zwischen 207 und 354 Tieren, ohne erkennbaren Abwärtstrend. 2025/26 lagen die Entnahmen mit 311 Tieren sogar über dem Wert von 2020/21 (220), und das nach fünf Jahren laufend ausgeweiteter Sommerjagd und vorgezogenem Gewehrabschuss. Die konstant hohen Entnahmen deuten darauf hin, dass trotz steigendem Aufwand kein nachhaltiger Rückgang erreicht wurde. Bezeichnend ist auch, dass die wirksamsten Eingriffe gegen Schäden nicht von den Hobby-Jägern stammen: Die Schadensabschüsse besorgt die amtliche Wildhut, die 2025/26 allein 104 Wildschweine auf Schadensflächen entnahm, ein Vielfaches der 25 Tiere aus der Sommerjagd der Hobby-Jäger. Und der eigentliche Schutz der Felder läuft über Einzäunung, die der Kanton koordiniert, nicht über das Gewehr.
Entlarvend ist schliesslich der Schlusssatz der Regierung selbst: Die Aufgaben der Wildhüter umfassten Artenschutz, Waldbau, Lebensraumschutz, Biologie, Ökologie und Veterinärmedizin – Jagdtechnik sei nur ein Nebenaspekt. Genau das ist der Punkt. Naturschutz ist eine wissenschaftlich anspruchsvolle Aufgabe für ausgebildete Fachleute. Die Hobby-Jagd ist es nicht. Dass ausgerechnet jene, die ein Reh aus Freude am Weidwerk erlegen, beanspruchen, der Wildhut auf Augenhöhe vorschreiben zu wollen, wie Naturschutz zu funktionieren habe, kehrt die Verhältnisse um. Kontrolliert gehört nicht die Behörde, sondern die Tätigkeit, die ohne ökologische Notwendigkeit Tiere tötet.
Ein Monopol, das der Staat aus der Hand gibt
Die deutlichste ordnungspolitische Spannung dieser Antwort liegt im Begriff der Gewaltenteilung selbst, den der Staatsrat hier anführt. Er ruft ihn an, um einem Verwaltungskader zu untersagen, einen rechtskräftigen Freispruch infrage zu stellen. Im selben Dokument gibt er jedoch die hoheitliche Aufgabe, ins Leben von Wildtieren einzugreifen, weitgehend an private Hobby-Jäger ab und definiert die amtliche Wildhut nur noch als «subsidiär» tätig, also als Lückenbüsser, der einspringt, wenn die Hobby-Jäger ihre Abschusszahlen nicht erreichen. So verschiebt sich das Gewicht: Der staatliche Eingriff wird zur Ausnahme, das private Töten zur Hauptsache.
Das ist ordnungspolitisch fragwürdig. Das Recht, Wild zu töten, steht in der Schweiz hoheitlich dem Kanton zu; über das Jagdregal wird es per Patent an Private verliehen. Eine derart weitreichende Befugnis verlangt nach Ausbildung, Kontrolle und einem klaren öffentlichen Auftrag, wie ihn die fachlich breit ausgebildete Wildhut erfüllt. Sie an Personen auszulagern, die das Töten als Freizeitbeschäftigung ausüben und denen ein hoher Wildbestand systembedingt mehr Jagdgelegenheit verschafft, und die staatliche Stelle dann auch noch zur blossen Reserve zu erklären, stellt die Verhältnisse auf den Kopf. Wer den Grundsatz der Gewaltenteilung beschwört, sollte ihn auch dort denken, wo der Staat eine seiner Kernaufgaben an externe Interessengruppen abtritt.
LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!
Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →