22. August 2026, 04:47

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Fuchsjagd stoppen – Landrat Basel-Landschaft anschreiben

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auf die Fuchsjagd-Petition von Pascal Wolf zweimal geantwortet, und sich dabei selbst widersprochen. In seiner ersten Stellungnahme vom 16. Juni 2026, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber, nannte er die «Regulierung jagdbarer Arten» eine wichtige Massnahme des Wildtiermanagements. In der zweiten Antwort vom 11. August 2026, unterzeichnet von Regierungspräsident Thomi Jourdan, erklärte er, die Fuchsjagd werde «nicht mit dem Ziel einer flächendeckenden Bestandsregulation ausgeübt» und die Zuger Erkenntnisse würden «bereits berücksichtigt». Beide Schreiben enthalten keine einzige wissenschaftliche Quellenangabe.

Der Widerspruch ist offensichtlich: Wer die Regulation erst zur wichtigen Massnahme erklärt und sie zwei Monate später als Ziel bestreitet, sobald wissenschaftliche Evidenz vorliegt, kann nicht behaupten, die bisherige Praxis habe diese Evidenz längst berücksichtigt. Die geltende Jagddirektive vom 18. März 2026 schreibt für den Fuchs unverändert eine reguläre Jagdzeit vom 16. Juni bis Ende Februar fest. 2024 wurden im Kanton Basel-Landschaft 676 Rotfüchse erlegt.

Du kannst etwas tun, egal in welchem Kanton du lebst. Wende dich direkt an deinen Kantonsrat oder deine Nationalrätin. Das ist legal, wirksam und braucht nur wenig Zeit.

Wichtig: Verlass dich nicht allein auf die E-Mail. Wir haben aus mehreren Kantonen Rückmeldungen erhalten, dass Nachrichten zur Hobby-Jagd auf den Fuchs teils als unzustellbar zurückkommen. Ob das an fehlerhaften Adressen oder an einem gezielten Filter liegt, lässt sich von aussen nicht sagen. Setze deshalb besser auf mehrere Kanäle: Schreib einen Brief, ruf an oder such das persönliche Gespräch. Du kannst dich auch direkt an die Parteien und Fraktionen wenden – oft ist eine Nachricht ans Partei- oder Fraktionssekretariat wirksamer als an einzelne Ratsmitglieder. Ein Anruf oder ein Brief lässt sich nicht so leicht ausfiltern wie eine E-Mail und hinterlässt oft mehr Eindruck.

Musterbrief – kopiere diesen Text in dein Mailprogramm

Betreff: Fuchsjagd Basel-Landschaft – bitte handeln Sie

Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name]

Ich wende mich als Bürgerin / Bürger direkt an Sie, weil mich die Praxis der Fuchsjagd in unserem Kanton beschäftigt.

Der Regierungsrat hat auf die Fuchsjagd-Petition zweimal geantwortet, und sich dabei widersprochen. In der ersten Antwort vom 16. Juni 2026 bezeichnete er die Regulierung jagdbarer Arten als wichtige Massnahme des Wildtiermanagements. In der zweiten Antwort vom 11. August 2026 erklärte er, die Fuchsjagd diene nicht der flächendeckenden Bestandsregulation und die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Zuger Bericht seien bereits berücksichtigt. Beide Aussagen zusammen ergeben keinen stimmigen Standpunkt.

Berücksichtigt sein kann nur, was der Kanton kennt. Der zugrunde liegende Fachbericht des Büros SWILD datiert von Mai 2026, wurde für den Kanton Zug erstellt und gelangte nach Darstellung des Regierungsrates erst durch die Zustellung des Petenten nach Liestal. In der ersten Antwort vom Juni wird er mit keinem Wort erwähnt. Die geltende Weisung zur Ausübung der Jagd im Jagdjahr 2026/27 stammt vom 18. März 2026 und schreibt für den Fuchs unverändert eine reguläre Jagdzeit vom 16. Juni bis Ende Februar fest. Von einer berücksichtigten Neuausrichtung ist im Vollzug nichts zu erkennen.

2024 wurden im Kanton Basel-Landschaft 676 Rotfüchse erlegt. Eine reguläre Bejagung in dieser Grössenordnung lässt sich nicht mit dem Hinweis rechtfertigen, man wolle bei einzelnen kranken oder problematischen Tieren handlungsfähig bleiben. Solche Einzelfälle sind in derselben Weisung bereits gesondert geregelt und jederzeit zulässig. Sie begründen keine allgemeine Jagd auf mehrere hundert gesunde Füchse pro Jahr.

Die Wissenschaft ist eindeutig: Mehr als 30 Jahre wildbiologische Forschung zeigen keine nachhaltige Regulationswirkung durch die Fuchsjagd. Kompensationseffekte durch höhere Fortpflanzung und Zuwanderung gleichen Abschüsse rasch aus. Beim Fuchsbandwurm ist die Jagd sogar kontraproduktiv. Der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus, Luxemburg seit dem Fuchsjagdverbot 2015, ohne dass die Behörden bei echten Problemfällen handlungsunfähig geworden wären.

Ich bitte Sie, die Antwort des Regierungsrates kritisch zu hinterfragen und sich im Landrat für eine echte, wissenschaftlich fundierte Überprüfung der Fuchsjagd einzusetzen. Kein Bundesgesetz zwingt den Kanton zur Fuchsjagd. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass der Handlungsspielraum genutzt werden kann.

Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
[Ihr Wohnort]

Was im Kanton Basel-Landschaft entschieden wurde

Der Regierungsrat antwortete am 16. Juni 2026 auf vier Seiten – ohne eine einzige Studie zu zitieren. Er nennt fünf Funktionen der Fuchsjagd (Seuchenbekämpfung, Umgang mit habituierten Tieren, Erlösung kranker Tiere, epidemiologische Beobachtung, Handlungsfähigkeit im Ereignisfall), liefert aber keine wissenschaftlichen Belege. Bei keiner dieser Funktionen wurde eine Studie angeführt.

Besonders aufschlussreich: Der Regierungsrat verweist selbst auf Genf («inklusive der Staatsjagd (Genf), bleiben Eingriffe in Wildtierbestände Bestandteil des Wildtiermanagements») – ohne zu erwähnen, dass Genf die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft hat und seither mit minimierten Eingriffen auskommt.

Was die Wissenschaft sagt

Bestandsregulation: Kompensationsmechanismen – höhere Fruchtbarkeit, bessere Überlebensrate, Zuwanderung – gleichen Verluste aus. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen.

Tollwut: Intensive Jagd konnte die Tollwutepidemie der 1970er nicht stoppen. Erst die Impfkampagne ab 1978 wirkte. Letale Methoden können Seuchen sogar verstärken, weil bejagde Tiere mobiler werden.

Fuchsbandwurm: In einer französischen Studie aus dem Raum Nancy (Comte et al. 2017) stieg die Prävalenz trotz hohem Jagddruck von 44 auf 55 Prozent – weil Jungfüchse, die Lücken füllen, eine höhere Wurmbürde tragen.

Genf: Seit 1974 ohne Hobby-Jagd, keine Bestandsexplosion, keine schlechtere Krankheitslage. Luxemburg: Seit Jagdverbot 2015 sank der Fuchsbandwurm-Anteil von rund 40 auf unter 10 Prozent.

Vollständige Studienübersicht: Studien: Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere

Warum sich das Anschreiben lohnt

Der Regierungsrat weicht aus, doch der Landrat kann die Frage auf die politische Tagesordnung setzen. Genau darauf zielt dein Schreiben. Je mehr Landratsmitglieder die eine unbeantwortete Frage erreicht, desto schwerer wird sie zu ignorieren: Welcher wissenschaftlich belegte Zweck rechtfertigt im Kanton Basel-Landschaft weiterhin die reguläre Bejagung von jährlich mehreren hundert Füchsen, wenn Bestandsregulation dafür wissenschaftlich nicht trägt und konkrete Problemtiere auch gezielt entnommen werden können?

Der Zuger SWILD-Bericht

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Schweizer Kanton auf die Fuchsjagd-Petition von Pascal Wolf mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Die Direktion des Innern gab im Herbst 2025 bei SWILD – Stadtökologie, Wildtierforschung, Kommunikation – einen Fachbericht in Auftrag. Die zweite Version erschien im Mai 2026 und wurde der Jagdkommission am 16. Juni 2026 vorgelegt.

Das Ergebnis ist eindeutig: Die aktuell praktizierte Fuchsjagd kann Bestände nicht nachhaltig regulieren, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist für den Schutz von Nutztieren gegenüber nicht-letalen Methoden unterlegen. Die Erfahrungen aus Genf (seit 1974) und Luxemburg (seit 2015) bestätigen: Wildtiermanagement funktioniert ohne Hobby-Jagd auf den Rotfuchs.

Die vollständige Studie ist öffentlich zugänglich: Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd

Wo du die Kontaktdaten findest

Die E-Mail-Adressen aller 90 Landratsmitglieder findest du auf der offiziellen Mitgliederliste unter baselland.ch. Das E-Mail-Muster lautet einheitlich vorname.nachname@lr-bl.ch. Bitte vor dem Versand die konkrete Adresse auf der offiziellen Liste verifizieren.

Was im Kanton Basel-Landschaft bisher passiert ist

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