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500 Franken pro Wolf: Das Tessin zahlt eine Prämie für jeden Wolfsabschuss

Der Kanton Tessin zahlt Hobby-Jägern 500 Franken für jeden getöteten Wolf. Der erste in dieser Saison gemeldete Abschuss traf einen Welpen. Gleichzeitig will Bern den Wolfsschutz weiter lockern.

Redaktion Wild beim Wild — 3. Oktober 2026

In der Valle Morobbia ist ein 2026 geborener Jungwolf aus dem Camoghè-Rudel im Rahmen einer bewilligten Regulierung getötet worden.

Das Tessin setzt dafür neu auch ausgebildete und autorisierte Hobby-Jäger ein und vergütet ihnen neben Zeit und Einsatzbereitschaft 500 Franken für jeden getöteten Wolf. Während der Kanton dieses Modell ausbaut, stehen in Bern weitere Lockerungen des Wolfsschutzes zur Diskussion: Abschüsse sollen künftig auch während der Fortpflanzungszeit und in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich werden.

Jungwolf aus dem Camoghè-Rudel getötet

Am 2. Oktober 2026 meldete der Kanton Tessin, dass in der Valle Morobbia im Rahmen der partiellen Regulierung des Camoghè-Rudels ein im Jahr 2026 geborener Jungwolf getötet worden ist. Er stammte aus einem Wurf von fünf Welpen. Das genaue Abschussdatum nennt der Kanton nicht.

Nach Angaben des Kantons erfolgt die Regulierung unter Beizug «aktiver Hobby-Jäger», die eine Ausbildung zur Wolfsregulierung absolviert haben und dafür autorisiert sind («cacciatori attivi che hanno seguito la formazione sulla regolazione del lupo e dispongono della relativa autorizzazione»). Ob beim nun gemeldeten Abschuss konkret ein Mitglied dieser Gruppe oder ein Wildhüter geschossen hat, wird in den öffentlich zugänglichen Mitteilungen nicht einzeln ausgewiesen. Ebenso hat der Kanton nicht öffentlich präzisiert, ob es der erste Abschuss eines der neu ausgebildeten Hobby-Jäger war. In den Mitteilungen des Kantons und in den Tessiner Medien ist seit Beginn der Regulierungssaison am 1. September 2026 kein früherer Wolfsabschuss im Tessin verzeichnet.

Grundlage ist die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 21. September 2026. Für das Peloso-Rudel im unteren Maggiatal, im Vergeletto- und im unteren Onsernonetal hatte das BAFU bereits am 16. September zugestimmt. In beiden Rudeln dürfen bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere getötet werden. Konkrete Zahlen nennt der Kanton nicht. Rechnerisch heisst das: Beim Camoghè-Rudel mit fünf Welpen dürfen höchstens drei getötet werden, nach dem gemeldeten Abschuss also noch zwei. Beim Peloso-Rudel mit drei Welpen sind es höchstens zwei. Insgesamt haben im Tessin für die laufende vierte Periode der sogenannten präventiven Regulierung (1. September 2026 bis 31. Januar 2027) neun Rudel eine Bewilligung des Bundes.

500 Franken für den erfolgreichen Abschuss

Am 28. Mai 2026 hat der Tessiner Staatsrat den sogenannten Gruppo Controllo Lupi geschaffen, ein Pilotprojekt von mindestens zwei Jahren. Bis zu 88 ausgewählte Hobby-Jäger, vier pro Wildhüter, unterstützen die 22 Wildhüter bei bewilligten Wolfsabschüssen, auch nachts und ausserhalb der ordentlichen Jagdzeiten. Laut RSI sind sie mit Wärmebildkameras ausgerüstet, das Budget beträgt höchstens 250’000 Franken pro Jahr.

Der Corriere del Ticino nennt die Entschädigung: 300 Franken Startpauschale, 30 Franken pro Stunde bis maximal 80 Stunden und 500 Franken für jeden getöteten Wolf. Mit dieser Erfolgsprämie wird im Tessin ein bewilligter Abschuss eines grundsätzlich geschützten Beutegreifers zusätzlich vergütet. Die Zahlung geht über eine blosse Entschädigung für Zeit und Ausrüstung hinaus, weil sie unmittelbar an den Erfolg geknüpft ist: an den getöteten Wolf.

Wolf im Fadenkreuz. Text: 500 Fr. für jeden toten Wolf. Der Kanton Tessin zahlt Hobby-Jägern eine Erfolgsprämie für den Abschuss einer grundsätzlich geschützten Art. 88 Hobby-Jäger, nachts mit Wärmebildkamera, 300 Fr. Startpauschale, 30 Fr. pro Stunde bis 80 Stunden, 500 Fr. pro getötetem Wolf, Budget höchstens 250'000 Fr. pro Jahr.
Quellen: RSI, 17.6.2026; Corriere del Ticino, 8.6. und 2.10.2026. Symbolbild: Chris Ensminger / Unsplash. Grafik: Wild beim Wild

Hobby-Jäger übernehmen Aufgaben der Wildhut

Der Kanton bezeichnet die Beteiligten als autorisierte Hilfskräfte einer staatlich bewilligten Regulierung. Praktisch handelt es sich um Hobby-Jäger, die ausserhalb ihrer regulären Jagdausübung für Abschüsse beigezogen und dafür entschädigt werden. Bisher lag die Durchführung bewilligter Abschüsse bei der professionellen Wildhut, deren Lohn nicht davon abhängt, ob sie schiesst. Mit der zusätzlichen Prämie entsteht ein persönlicher finanzieller Anreiz, der an den tödlichen Ausgang des Einsatzes gekoppelt ist.

Warum der Kanton diesen Weg wählt, zeigt die Bilanz des Vorjahres. 2025 hatten die Tessiner Wildhüter laut RSI rund 3200 Stunden aufgewendet, um 6 von 24 zum Abschuss freigegebenen Wölfen zu töten. Hobby-Jäger hatten laut Corriere del Ticino keinen einzigen Wolf geschossen, aus Angst vor rechtlichen Risiken.

Diese Zurückhaltung hatte auch eine schützende Seite. Wer nachts mit Wärmebildgerät auf ein Tier in einem Rudel zielt, muss sicher sein, dass es ein Jungtier und kein Elterntier ist. Die Prämie koppelt nun einen persönlichen finanziellen Vorteil an einen erfolgreichen Abschuss. Ob sie die bisherige Zurückhaltung tatsächlich verändert, lässt sich erst beurteilen, wenn der Kanton Einsätze, Fehlschüsse, Abbrüche, Abschussversuche und ausbezahlte Entschädigungen transparent dokumentiert.

Zur Einordnung ein Vergleich aus dem Wallis: Wie der Walliser Bote berichtete, erschoss dort ein Hobby-Jäger im Mattertal eine Wölfin und gab an, er habe sie mit einem Fuchs verwechselt. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste ihn per Strafbefehl mit 300 Franken. Der illegale Abschuss eines Wolfs kostete in diesem Fall 300 Franken, der bewilligte Abschuss im Tessin bringt 500 Franken ein. Rechtlich sind die beiden Fälle nicht vergleichbar. Sie zeigen aber, welchen Geldwert der Staat dem Leben eines grundsätzlich geschützten Tiers im einen wie im anderen Fall beimisst.

Das Budget schafft Raum für Erfolgsprämien

Eine einfache Rechnung zeigt, wie das Budget aufgebaut ist. Die Startpauschalen für 88 Beteiligte ergeben 26’400 Franken, die maximale Stundenentschädigung (88 mal 80 Stunden zu 30 Franken) 211’200 Franken, zusammen 237’600 Franken. Würden alle 88 Beteiligten die maximale Stundenentschädigung ausschöpfen, verblieben vom Jahresbudget von 250’000 Franken rechnerisch 12’400 Franken. Das würde für 24 Erfolgsprämien à 500 Franken reichen.

Ob alle Ansprüche aus demselben Budget bezahlt werden, ob Stunden tatsächlich bis zum Maximum abgerechnet werden und ob weitere Kosten anfallen, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Rechnung belegt nicht, dass der Kanton 24 Abschüsse eingeplant hat. Sie zeigt aber, dass die Prämie budgetär keine bloss theoretische Nebenbestimmung ist.

Offene Fragen, auf die es bislang keine öffentlichen Antworten gibt:

  • Wird die Prämie auch ausbezahlt, wenn statt eines Jungtiers ein Elterntier erlegt wird?
  • Wer überprüft nachts vor Ort, ob ein Abschuss den Vorgaben entspricht?
  • Wird öffentlich ausgewiesen, wie viele Prämien ausbezahlt werden?
  • Wie wird dokumentiert, welche Folgen die Abschüsse für die Rudelstruktur und die Nutztierrisse haben?

Daraus ergibt sich eine überprüfbare Forderung: Der Kanton sollte mindestens monatlich veröffentlichen, wie viele Einsätze stattgefunden haben, wie viele Personen beteiligt waren, wie viele Stunden abgerechnet wurden, welche Technik verwendet wurde, wie viele Einsätze abgebrochen wurden, wie viele Fehlschüsse es gab, wie viele Wölfe getötet wurden, mit Alter und Geschlecht der Tiere, ob es Fehlabschüsse gab, wie viele Prämien ausbezahlt wurden und wie sich die Eingriffe auf Risse und Rudelstruktur auswirken.

Mehr zum Thema: Tessin bildet 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse aus, 300 Franken für eine Wölfin: Schweizer Justizproblem, Was kostet ein Wolfsabschuss?

Hitze, Hochjagd und die Flucht in die Nacht

Einen Tag zuvor, am 1. Oktober 2026, hatte der Kanton die Bilanz der Tessiner Hochjagd veröffentlicht. Erlegt wurden 1882 Hirsche (2025: 2163, minus 13 Prozent), 501 Gämsen (463, plus 8 Prozent), 167 Rehe (239, minus 30 Prozent) und 399 Wildschweine (284, plus 40 Prozent). Die Erklärung der Behörden: Wegen der Hitze im September hätten die Tiere den Wald abends später verlassen und seien morgens früher zurückgekehrt. Ein grösserer Teil ihrer Aktivität fiel damit in die Nacht, wenn die Hobby-Jagd verboten ist.

Tiziano Putelli, Leiter des kantonalen Ufficio caccia e pesca, bilanziert: «Si è cacciato un po‘ meno, ma meglio», es sei also etwas weniger, aber besser gejagt worden. Davide Corti, Präsident der Federazione cacciatori ticinesi, des Dachverbands der Tessiner Hobby-Jäger, sieht den Rückgang «in linea con la crescita costante delle catture negli ultimi dieci anni».

Die Bilanz macht sichtbar, wie Klimakrise und Jagdregime zusammenwirken können: Hitze verschiebt die Aktivität der Tiere in die Nacht, während die Hochjagd den Störungsdruck während der verbleibenden Tagesaktivität erhöht. Für Wildtiere bedeutet das, dass ihre ohnehin knappen störungsarmen Zeitfenster zusätzlich unter Druck geraten. Gemessen wird der Rückgang in der offiziellen Bilanz trotzdem nur an verpassten Abschüssen.

Auffällig ist zudem der Anstieg bei den Wildschweinen um 40 Prozent. Der Anstieg der Abschusszahl belegt für sich allein weder eine Bestandszunahme noch eine wirksame Bestandsregulierung. Bei Wildschweinen kann intensive Bejagung zudem kompensatorische Effekte auslösen. Servanty et al. (2009, Journal of Animal Ecology) wiesen nach, dass Wildschweine unter hohem Jagddruck früher geschlechtsreif werden und sich schon im ersten Lebensjahr fortpflanzen. Mazzatenta (2026, Conservation) kommt auf Basis amtlicher italienischer Daten zum Schluss, dass anhaltende Bejagung bei Wildschweinen frühere und häufigere Würfe sowie höhere Geburtenraten auslöst. Weitere Studien dazu sammeln wir auf unserer Seite «Jagd im Faktencheck».

Die beiden Tessiner Meldungen hängen enger zusammen, als es scheint. Wildtiere verlagern ihre Aktivität in die Nacht, und gleichzeitig erhalten Hobby-Jäger mit Wärmebildtechnik genau dort neue Befugnisse, vorerst beim Wolf. Ob diese Logik künftig auf weitere Arten übertragen wird, ist offen. Das Beispiel zeigt jedoch, wie schnell aus einer als Ausnahme eingeführten Technik ein Argument werden kann, jagdliche Grenzen weiter in die Nacht zu verschieben.

Mehr zum Thema: Dossier: Hochjagd in der Schweiz, Dossier: Das Wildschwein in der Schweiz, Dossier: Nachtjagd und Hightech-Jagd, Tessin Jagd 2026/27: Alle Vorfälle im Live-Ticker

Bern öffnet weitere Schutzgrenzen

Was im Tessin praktisch erprobt wird, wird in Bern politisch weiter vorbereitet. Die Herbstsession endete am 2. Oktober 2026. Drei Entwicklungen sind entscheidend:

1. Obergrenze für den Wolfsbestand. Der Nationalrat überwies am 23. September 2026 die Motion 25.4464 von Fabio Regazzi (Mitte, TI) mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Nachdem auch der Ständerat zugestimmt hatte, muss der Bundesrat nun eine Gesetzesgrundlage für einen oberen Schwellenwert ausarbeiten. Wird ein künftig festgelegter Wert überschritten, sollen Abschüsse in der betroffenen Region möglich werden. Eine konkrete Zahl ist noch nicht beschlossen, und die Motion legt nicht fest, ob die Grenze national oder regional gelten soll. Bundesrat Albert Rösti kündigte eine Gesetzesänderung an. SP-Nationalrat Hasan Candan kritisierte laut Bote der Urschweiz eine «faktenfrei» geführte Debatte.

2. Eingriffe während der Fortpflanzungszeit. Der Bundesrat eröffnete am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zu einer Revision des Jagdgesetzes. Sie will den Abschuss einzelner Wölfe aus Rudeln unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen 1. Februar und 31. Mai ermöglichen. Das wäre nicht pauschal zulässig: Voraussetzung blieben wiederholtes Umgehen von Herdenschutzmassnahmen oder eine Gefährdung von Menschen. Die Vorlage setzt die Motionen 25.3715 (Friedli) und 25.3549 (Broulis) um.

3. Eingriffe in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Für Wölfe als geschützte Art gilt in eidgenössischen Jagdbanngebieten bisher ein besonderer Schutz: Gerade die im Entwurf vorgesehenen Abschüsse von Rudelwölfen unter den neuen Voraussetzungen wären dort bislang nicht zulässig. Der Bundesrat will diese Schranke aufheben.

Zusammengenommen verschieben diese Entscheide die Grenzen des Wolfsschutzes in drei Richtungen: hin zu einer populationsbezogenen Obergrenze, zu Eingriffen in der Fortpflanzungszeit bei als problematisch eingestuften Einzelwölfen und zu Abschüssen auch in Jagdbanngebieten. Nicht alle Änderungen gelten bereits; bei der Motion Regazzi stehen Gesetzesentwurf und parlamentarische Beratung noch aus, die Jagdgesetz-Revision ist in der Vernehmlassung. Wie weit die Lockerungen am Ende reichen, hängt von der Gesetzgebung und ihren Vollzugsregeln ab. Die Richtung ist dennoch klar: Der Wolfsschutz soll künftig weniger an konkrete Einzelfälle und stärker an politische Bestandsziele gebunden werden.

Risse: Beobachtung und Ursachen auseinanderhalten. Nach der von Gruppe Wolf Schweiz zusammengetragenen kantonalen Statistik wurden bis Ende Juli 2026 183 Nutztiere Wölfen zugeschrieben, im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 402. Ob alle Kantone, namentlich das Tessin, in dieser Datenbasis enthalten sind, geht aus den Berichten nicht hervor. In der Waadt sank die Zahl von 114 auf 5, in Graubünden laut kantonalen Angaben von 68 auf 30. Nach den im Sommer 2026 publizierten Angaben lebten in der Schweiz rund 350 Wölfe in über 40 Rudeln.

Der Rückgang der Risse ist eine Beobachtung. Seine Ursachen sind wissenschaftlich und politisch umstritten. Das BAFU führt ihn laut SRF auf verstärkten Herdenschutz, zusätzliche Mittel und die Regulierung zusammen zurück. David Gerke von Gruppe Wolf Schweiz räumt lokale Effekte von Abschüssen ein, etwa beim Mont-Tendre-Rudel in der Waadt, sieht aber den Herdenschutz als wichtigste Massnahme. Ein zeitlicher Rückgang nach Abschüssen beweist noch keine ursächliche Wirkung, und dasselbe gilt für den Herdenschutz: Herdengrösse, Alporganisation, Witterung, Meldequalität und lokale Rudeldynamik können gleichzeitig wirken. BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF bezeichneten präventive Abschüsse am 25. September in einer gemeinsamen Stellungnahme als «controproducenti e non necessari». Eine vom Parlament verlangte umfassende Analyse soll laut den Verbänden 2027 vorliegen. Gerade weil die Ursachen offen sind, braucht es eine unabhängige Auswertung, bevor neue Lockerungen beschlossen werden.

Mehr zum Thema: Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Motion zu, Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten: Schutz ohne Bann, Alpsommer 2026: Wolfsrisse halbiert trotz Rekord-Population

Bis 16. Oktober Stellung nehmen

Die Vernehmlassung zur Jagdgesetz-Revision läuft bis zum 16. Oktober 2026. Stellung nehmen können nicht nur Kantone, Parteien und Verbände: Gemäss Vernehmlassungsgesetz kann sich jede Person und jede Organisation äussern. Eine kurze, sachliche Stellungnahme genügt. Mögliche Punkte:

  • Forderung, dass bewilligte Abschüsse geschützter Arten bei der professionellen Wildhut bleiben und nicht an Hobby-Jäger übertragen werden, und dass Kantone keine erfolgsabhängigen Prämien für Abschüsse geschützter Arten ausrichten.
  • Ablehnung von Abschüssen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit, weil Eingriffe in die Rudelstruktur nach Einschätzung von Fachleuten unerwünschte Folgen haben können. US-Langzeitdaten (Cassidy et al. 2023, Frontiers in Ecology and the Environment) zeigen, dass menschlich verursachte Todesfälle die Stabilität und die Fortpflanzung von Wolfsrudeln beeinträchtigen.
  • Ablehnung der Aufhebung des besonderen Schutzes für Wölfe in eidgenössischen Jagdbanngebieten, weil diese Gebiete ihren Zweck als Rückzugsräume verlieren würden.
  • Forderung nach einer unabhängigen Wirkungskontrolle aller bisherigen Regulierungsabschüsse und nach einer Pflicht der Kantone, Einsätze, Abschüsse und Kosten transparent offenzulegen.

Die Unterlagen sind über die Medienmitteilung des Bundesrats zugänglich. Hintergrund und Einordnung bietet unser Beitrag Wolf: Vernehmlassung zum Jagdgesetz bis 16. Oktober. Alle Fakten zum Beutegreifer finden sich im Dossier: Wolf in der Schweiz.

Fazit

Der Fall aus der Valle Morobbia zeigt nicht bloss einen einzelnen Regulierungsschuss. Er zeigt eine Verschiebung des Systems: Der Kanton überträgt die Tötung geschützter Wölfe an autorisierte Hobby-Jäger und verbindet diese Aufgabe mit einer Erfolgsprämie von 500 Franken. Gleichzeitig will der Bund die Hürden für Abschüsse weiter senken, zeitlich bis in die Fortpflanzungsphase hinein und räumlich bis in eidgenössische Jagdbanngebiete. Gerade weil die Schäden in mehreren Kantonen zurückgingen und die Ursachen umstritten bleiben, braucht es vor weiteren Lockerungen transparente Daten, unabhängige Wirkungskontrollen und einen Schutz, der nicht vom politischen Wunsch nach immer mehr Regulierung abhängig gemacht wird. Wer das ebenso sieht, kann es dem Bund bis zum 16. Oktober schriftlich mitteilen.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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