Vergrämen darf die Wildhut schon heute: Was die Wolfs-Motion will
Die Ständeratskommission will Herdenschutzpersonal mit Waffen und nicht tödlicher Munition gegen Wölfe losschicken. Vergrämen darf die Wildhut schon heute. Neu wären bewaffnete Laien im Wolfsgebiet, und das Nachtjagdverbot im Wald soll fallen.
Herdenschutz wirkt ohne Waffen: Herdenschutzhund bei einer Schafherde auf der Alp. Foto: Rosalie Gdy / Unsplash
«Die geraubte Nacht»
Die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) hat an ihrer Sitzung vom 26. und 27. Oktober 2026 mit 6 zu 4 Stimmen die Motion 23.3828 von Fabio Regazzi (Mitte, TI) angenommen, wie die Parlamentsdienste am 28. Oktober mitteilten. Sie verlangt gesetzliche Grundlagen für «Treibjagden durch Herdenpatrouillen» gegen Wölfe, «einschliesslich des Einsatzes von Waffen mit nichttödlicher Munition für das Herdenschutzpersonal», und eine Finanzierung durch den Bund. Das klingt nach einem sanften Instrument. Tatsächlich ist Vergrämung mit Gummischrot längst Praxis. Was die Motion neu bringt, ist etwas anderes: Schusswaffen in den Händen von Herdenschutzpersonal und Freiwilligen.
Was die Motion verlangt
Der Motionstext ist kurz. Der Bundesrat soll «im Jagdgesetz die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Vergrämungsmassnahmen gegen Wölfe auf Alpen oder Weiden» schaffen und «die entsprechende Finanzierung» regeln, «insbesondere die Möglichkeit von Treibjagden durch Herdenpatrouillen, einschliesslich des Einsatzes von Waffen mit nichttödlicher Munition für das Herdenschutzpersonal».
In der Begründung wird Regazzi deutlicher. Zäune und Herdenschutzhunde funktionierten «nur begrenzt» und hätten «ein eher ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis». Ziel sei es, «im Wolf wieder die Angst vor dem Menschen zu wecken». Dafür brauche es «regelmässig Einsätze zur Vertreibung der Wölfe», die «Ausnahmen von geltenden Gesetzen und viele Freiwillige erfordern, die ausgewählt, geschult und entschädigt werden müssen».
Regazzi reichte die Motion am 15. Juni 2023 noch als Nationalrat ein. Der Nationalrat nahm sie am 19. Juni 2025 mit 95 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Nun hat die vorberatende Kommission des Ständerats zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit hält solche Massnahmen für «notwendig, um Nutztiere besser vor Wolfsangriffen zu schützen und die Alpwirtschaft zu stärken».
Vergrämung gibt es schon, nur nicht durch Laien
Der entscheidende Satz steht in der Stellungnahme des Bundesrats vom 30. August 2023: «Die kantonalen Jagdpolizeiorgane sind bereits heute im Besitz einer Bewilligung zum Tragen von Waffen.» Und weiter: «Erfahrungen in den Kantonen mit dem Einsatz von Gummischrot gegen Wölfe zeigen, dass diese Munition nur bei einer Distanz von weniger als 25 Metern wirksam ist. Solch nahe Wolfsbegegnungen treten jedoch so selten auf, dass diese Vergrämungsmethode kaum zielführend erscheint.»
Mit anderen Worten: Die Wildhut vergrämt Wölfe schon heute mit nicht tödlicher Munition. Das Tessin hat es kürzlich selbst bestätigt. In seiner Antwort vom 7. Oktober 2026 auf die Interrogazione 48.26 zu Wölfen im Siedlungsgebiet hält der Staatsrat fest, dass die Wildhut bei wiederholten Sichtungen Fotofallen und Patrouillen einsetzt und Vergrämungsschüsse mit nicht tödlicher Munition abgeben kann (siehe Tessin-Ticker vom 16. Oktober).
Die Motion erfindet die Vergrämung also nicht. Sie verschiebt sie. Weg von der staatlichen Wildhut, hin zu «Herdenschutzpersonal» und «Freiwilligen». Genau das ist der Punkt, an dem der Bundesrat Nein sagt. Gummischrot werde aus Waffen verschossen, «aus denen jederzeit auch letale Munition verschossen werden kann». Das eidgenössische Waffengesetz verbiete «von Ausnahmen abgesehen (z.B. Militär, Polizei)» das Mitführen und Verwenden solcher Waffen im öffentlichen Raum. Für eine Herdenpatrouille müsste diese Schranke fallen.
Wer patrouilliert, und wer kontrolliert?
Die Motion lässt offen, wer das «Herdenschutzpersonal» stellt. Hirtinnen und Hirten? Älplerfamilien? Oder Hobby-Jäger, die ohnehin bewaffnet sind und in Graubünden, im Wallis und im Tessin bereits für die Wolfsregulierung eingesetzt werden? Das Tessin zahlt ihnen dafür 500 Franken pro getötetem Wolf.
Niemand kann im Gelände kontrollieren, ob in einer Flinte Gummischrot oder Bleischrot steckt. Regazzi selbst schreibt in der Begründung, dass seine Massnahme «Ausnahmen von geltenden Gesetzen» braucht. Für den Wolf hiesse das: mehr bewaffnete Menschen in seinem Lebensraum, in der Nacht, auf Alpen, auf denen die Nachsuche schwierig ist und Zeugen fehlen. Dass unter solchen Bedingungen aus Vergrämung Wilderei werden kann, ist kein theoretisches Risiko. Von 128 tot aufgefundenen Wölfen zwischen 1998 und August 2023 waren laut SRF-«Rundschau» 19 illegal getötet oder zuvor illegal beschossen worden, mehr als jeder siebte; das BAFU bestätigte die Zahlen.
Dazu kommt die Wirksamkeit. Wenn Gummischrot nur unter 25 Metern wirkt, wie der Bundesrat festhält, dann bringt eine Patrouille auf einer weitläufigen Alp wenig. Was sie bringt, ist Unruhe für alle Wildtiere, die dort leben, und für die Herde selbst.
Der Bund liefert das Argument gegen die Abschüsse gleich mit
Bemerkenswert ist, was der Bund selbst festhält. Laut einer BAFU-Zwischenbilanz von Ende Mai 2025, die Keystone-SDA zur Debatte als Kontext mitliefert, liegt die Zahl der Nutztierrisse nach dem Höchststand von 2022 wieder auf dem Niveau von 2021, was das Bundesamt unter anderem auf höhere finanzielle Mittel für den Herdenschutz zurückführt. In der Nationalratsdebatte vom Juni 2025 sagte Bundesrat Albert Rösti, die Bestimmungen zur Vorbeugung von Wolfsschäden seien seit Einreichung der Motion verschärft worden, und auch Umweltorganisationen hätten sie akzeptiert.
Die Gruppe Wolf Schweiz meldete für die Alpsaison 2026 rund 180 gerissene Nutztiere, gegenüber mehr als 400 im Vorjahr (SRF, 17. Oktober 2026). Gleichzeitig hat das BAFU laut seiner Übersicht vom 4. Oktober 2026 bereits 39 Zustimmungen zu präventiven Regulierungen erteilt, die 37 Rudel in sieben Kantonen betreffen; 2025 waren es laut SRF 22 Rudel. Wenn der Herdenschutz wirkt und die Risse sinken, fehlt den vorsorglichen Rudelabschüssen die Begründung. Der Wildtierökologe Raphaël Arlettaz hat kürzlich dargelegt, dass Wolfsabschüsse die Fortpflanzung sogar ankurbeln. Der aktuelle Stand der Tötungen steht im Zähler der Wolfsabschüsse 2026/27.
Dieselbe Sitzung: Schwellenwert bekräftigt, Nachtjagdverbot soll fallen
Die Vergrämungsmotion war nicht das einzige Wolfs- und Jagdgeschäft der UREK-S an dieser Sitzung. Die Kommission hat mit 8 zu 2 Stimmen auch die Motion 25.4472 von Alex Farinelli (FDP, TI) angenommen, die einen oberen Schwellenwert für die Wolfspopulation verlangt. Sie ist gleichlautend mit der bereits überwiesenen Motion 25.4464 von Regazzi. Der Tessiner Standesinitiative 26.307 mit derselben Stossrichtung gab die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge, weil das Anliegen bereits abgedeckt sei. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie zudem die Annahme der Motion 25.4541 von Marianne Maret (Mitte, VS), wonach Herdenschutzhunde künftig direkt auf ihrer Alp statt in fremder Umgebung geprüft werden sollen. Herdenschutz wird also nicht abgelehnt, sondern umgebaut, während gleichzeitig mehr Waffen ins Gelände sollen.
Weitgehend unbemerkt ging eine dritte Entscheidung durch. Mit 10 zu 1 Stimmen reichte die Kommission eine eigene Motion mit dem Titel «Nachtjagdregelungen bleiben Sache der Kantone» (26.4710) ein. Sie verlangt, dass «die Festlegung von Nachtjagdverboten und die Umschreibung der Ausnahmen weiterhin in die Zuständigkeit der Kantone fallen», Artikel 3ter der Jagdverordnung sei «entsprechend anzupassen oder aufzuheben». Das Nachtjagdverbot im Wald gilt seit dem 1. Februar 2025 und war laut Medienmitteilung auf Ersuchen mehrerer Kantone und der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft eingeführt worden. Die Kommission lehne ein Verbot «nicht grundsätzlich ab», wolle den Entscheid aber den Kantonen überlassen.
Das Nachtjagdverbot war ohnehin lückenhaft: Als Nacht gilt gemäss den BAFU-Erläuterungen und den kantonalen Umsetzungen erst die Zeit ab einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang, ausserhalb des Waldes gilt das Verbot nicht, und die nächtliche Passjagd auf Fuchs, Dachs und Marder bleibt im Winter auch im Wald erlaubt. Nun soll selbst dieser Minimalschutz wieder den Kantonen überlassen werden, also jenen Stellen, in denen die Hobby-Jägerschaft traditionell den Ton angibt. Für Kantonsparlamente, die den Weg in die andere Richtung gehen wollen, steht ein Mustertext gegen die Hobby-Jagd in Dämmerung und Nacht bereit.
Einordnung
Die drei Entscheide folgen einem Muster. Instrumente, die es schon gibt, werden als neu verkauft (Vergrämung). Entscheide, die schon gefallen sind, werden ein zweites Mal gefällt (Schwellenwert). Und Schutzbestimmungen, die gerade erst in Kraft getreten sind, werden wieder zur Disposition gestellt (Nachtjagd). Gemeinsam ist allen drei: Sie bringen mehr Waffen, mehr Jagddruck und mehr Entscheidungsgewalt für jene, die ohnehin schiessen.
Als Nächstes entscheidet das Plenum des Ständerats. Ob die Motion 23.3828 in der Wintersession vom 30. November bis 18. Dezember 2026 traktandiert wird, steht noch nicht fest; das Sessionsprogramm war am 30. Oktober noch nicht publiziert. Nimmt der Ständerat die Motion an, ist sie überwiesen, und der Bundesrat muss eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Quellen
- Parlament.ch, Medienmitteilung der UREK-S vom 28. Oktober 2026 zur Sitzung vom 26. und 27. Oktober 2026: Genehmigung zweier Zusatzkredite für Reservekraftwerke (Abschnitte «Verstärkung der Wolfsregulierung» und «Nachtjagd: Kantone sollen entscheiden»)
- Curia Vista, Motion 23.3828 Regazzi: Schaffung der Rechtsgrundlagen für aktive Massnahmen zur Verhinderung von Wolfsangriffen in Alp- und Weidegebieten (Motionstext, Begründung, Stellungnahme des Bundesrats vom 30. August 2023)
- Keystone-SDA via Bluewin, 28. Oktober 2026: Ständeratskommission will Wölfe vergrämen
- Parlament.ch / SDA, 19. Juni 2025: Nationalrat will Wölfe mit nicht tödlicher Munition vergrämen
- SRF, 17. Oktober 2026: Schwyzer Wölfe stehen unter Beschuss, auch politisch (GWS-Zahl 180 Nutztiere, 22 Rudel 2025)
- BAFU, Übersicht vom 4. Oktober 2026 (39 Zustimmungen, 37 Rudel), zitiert nach dem WBW-Zähler Wolfsabschüsse 2026/27
- Parlament.ch: Sessionsdaten, Wintersession 30. November bis 18. Dezember 2026
- Curia Vista, Motion 26.4710 der UREK-S (eingereicht 27. Oktober 2026): Nachtjagdregelungen bleiben Sache der Kantone
- Curia Vista, Motion 25.4541 Maret: Anpassung der Prüfung und Anerkennung von Herdenschutzhunden
- SRF «Rundschau», 2023: Jeder siebte tote Wolf wurde gewildert (128 tote Wölfe 1998 bis August 2023, 11 illegal getötet, 8 zuvor illegal beschossen)
- Jagdverordnung (JSV), SR 922.01, Art. 3ter; Nachtdefinition gemäss BAFU-Erläuterungen und kantonalen Umsetzungen, z. B. Jagdkalender Kanton Luzern
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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