21.10.2026, 12:40

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Mustertext: Keine Hobby-Jagd in Dämmerung und Nacht

Der Kanton (………) soll die Hobby-Jagd in der Dämmerung und in der Nacht verbieten, im Wald wie im offenen Gelände. Ab der Umstellung auf die Normalzeit im Herbst soll die Jagd zudem täglich spätestens um 16.30 Uhr enden, wie es der Kanton Tessin für die Niederjagd bereits vorschreibt.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (………) zu unterbreiten, die sicherstellt, dass:

  • die Jagd ganzjährig frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang beginnt und spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang endet, im Wald wie im offenen Gelände;
  • die Jagd ab der Umstellung auf die Normalzeit im Herbst bis zum Ende der Jagdsaison zusätzlich spätestens um 16.30 Uhr endet, wobei jeweils der frühere Zeitpunkt massgebend ist;
  • keine Bewilligungen für die Jagd in der Dämmerung und in der Nacht erteilt werden, auch nicht für die Passjagd auf Fuchs und andere Beutegreifer oder für die Jagd auf Wildschweine;
  • Freigaben «ohne zeitliche Einschränkungen» für einzelne Arten oder Jagdbezirke ausgeschlossen sind;
  • unaufschiebbare Nachsuchen, die Erlösung schwer verletzter Wildtiere sowie Eingriffe zur Tierseuchenbekämpfung oder zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Menschen vorbehalten bleiben und durch die Wildhut oder unter ihrer Verantwortung erfolgen;
  • der Kanton die Wildunfälle nach Unfallzeit, Ort und Tierart erfasst, sie der Jagdtätigkeit gegenüberstellt und die Ergebnisse jährlich veröffentlicht.

Der Regierungsrat weist in der Vorlage die finanziellen und personellen Auswirkungen aus und berücksichtigt die erforderlichen Übergangsbestimmungen.

2. Kurze Begründung

Seit Februar 2025 verbietet die eidgenössische Jagdverordnung die Jagd im Wald während der Nacht (Art. 3ter JSV). Das Verbot hat jedoch grosse Lücken. Als Nacht gilt erst die Zeit ab einer Stunde nach Sonnenuntergang, das offene Gelände ist nicht erfasst, die Passjagd auf Fuchs und andere Beutegreifer bleibt erlaubt, und die Kantone können Ausnahmen vorsehen. Die Dämmerung, in der viele Wildtiere besonders aktiv sind, bleibt damit ungeschützt.

Im Herbst häufen sich die Wildunfälle. In den von der Mobiliar registrierten Schadenfällen der Jahre 2021 bis 2025 lagen die Zahlen im letzten Quartal rund 12 Prozent über dem Durchschnitt. Die Nachrichtenagentur Keystone-SDA nennt den Stress durch die Jagd als eine der Ursachen, ohne dessen Anteil zu beziffern (Wildunfälle im Herbst: Auch Jagdstress wird als Mitursache genannt).

Nach der Zeitumstellung fällt der Feierabendverkehr abrupt in die Dämmerung. Eine Studie der University of Washington mit über einer Million Kollisionen mit Hirschen in den USA fand in der Woche nach der Umstellung auf die Normalzeit 16 Prozent mehr Kollisionen. Die Werte lassen sich nicht direkt auf die Schweiz übertragen. Sie zeigen aber, wie stark Dunkelheit, Tieraktivität und Verkehr zusammenwirken (Zeitumstellung: Warum die Woche nach dem 25. Oktober für Wildtiere gefährlich ist).

Trotzdem bleibt die Hobby-Jagd in den meisten Kantonen gerade in diesen Wochen bis in die Dämmerung erlaubt. In Graubünden dürfen Fuchs, Dachs und Marder Ende Oktober in mehreren Jagdbezirken sogar «ohne zeitliche Einschränkungen» bejagt werden. Der Kanton Tessin geht einen anderen Weg: Ab dem 25. Oktober endet die Niederjagd dort täglich um 16.30 Uhr (Art. 41 Regolamento venatorio).

Dämmerung und Nacht sind für viele Wildtiere wichtige Zeiten der Nahrungssuche und der Ruhe. Der Vorstoss gibt ihnen diese störungsarmen Stunden zurück. Ob das Verbot auch die Wildunfälle senkt, soll die begleitende Auswertung zeigen. Die Kantone können die Jagdzeiten einschränken und strengere Schutzbestimmungen erlassen, als das Bundesrecht vorschreibt.

Wer Wildtiere in der Dämmerung jagt, treibt sie in die gefährlichste Stunde des Tages: auf die Strasse, mitten in den Feierabendverkehr.

Weitere Hintergründe: Dossier Nachtjagd und Hightech-Jagd, Mustertext: Einschränkung der Ansitzjagd und Mustertext: Verbot von Hightech-Jagdmethoden.