18. April 2026, 11:09

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FAQ

Was ist die Passjagd?

Wie Hobby-Jäger Beutegreifer im Winter an Luderplätzen erlegen.

Redaktion Wild beim Wild — 18. April 2026

Die Passjagd ist eine Form der Hobby-Jagd, bei der Hobby-Jäger dem Wild auf seinem Wildwechsel «abpassen».

Der Begriff «Pass» bezeichnet in der Jagdsprache nicht den Gebirgspass, sondern den vom Wild regelmässig begangenen Weg durch sein Revier. Hobby-Jäger postieren sich an solchen Wildwechseln, oft aus festen Gebäuden wie Passhüttchen, Maiensässen oder Scheunen, und warten, bis ein Tier in Schussdistanz erscheint.

In der Schweizer Jagdpraxis ist die Passjagd fast durchgehend eine Nachtjagd auf Haarraubwild. Zielarten sind Fuchs, Dachs, Steinmarder sowie eingeschleppte Neozoen wie Waschbär und Marderhund. Sie findet im Spätherbst und Winter statt und dauert in einzelnen Kantonen bis Ende Februar.

Ablauf: Luderplatz, Passhüttchen, Nachtansitz

Typischerweise richten Hobby-Jäger eine sogenannte Kirrung oder einen Luderplatz ein. Dort werden Katzen- oder Hundefutter, Schlachtabfälle, Innereien oder tote Kleintiere ausgelegt, um Füchse, Dachse und Marder anzulocken. Die Tiere gewöhnen sich an die Futterstelle, nutzen sie regelmässig und verlieren ihre Scheu.

Der Hobby-Jäger sitzt in einem nahegelegenen festen Gebäude, oft mit getarntem Fenster, und erschiesst die Beutegreifer aus einer Distanz von in der Regel bis zu 35 Metern. Die Ansitzzeit ist in den meisten Kantonen auf die Nacht festgelegt, etwa im Kanton Appenzell Ausserrhoden von 17 bis 7 Uhr. Hunde und künstliche Lichtquellen sind dabei meist untersagt, Nachtzielgeräte mit Bildverstärker sind inzwischen in mehreren Kantonen erlaubt.

Rechtliche Einbettung

Die Passjagd bewegt sich auf einer juristischen Hintertür. Seit dem 1. Februar 2025 gilt in der Schweiz ein bundesrechtliches nächtliches Jagdverbot im Wald (Art. 3ter Abs. 1 JSV). Davon ausdrücklich ausgenommen ist die Passjagd auf jagdbare Beutegreifer im Winter, insbesondere auf Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär. Die Kantone dürfen zusätzlich Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn sie Wildschäden geltend machen.

Der Kanton Aargau hält in einem Kreisschreiben 2025 fest, dass das Nachtjagdverbot im Wald generell gilt, die Passjagd auf Raubwild im Winter davon aber ausgenommen ist. Der Kanton Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder in seinen Jagdbetriebsvorschriften ausdrücklich zu den Arten, die auf der Passjagd bejagt werden dürfen. In Appenzell Ausserrhoden sind Füchse, Steinmarder und Dachse die einzigen zulässigen Zielarten der Passjagd. Details zur Rechtslage und zu den kantonalen Abweichungen dokumentiert das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle.

Warum die Passjagd tierschutzfachlich problematisch ist

Mehrere Elemente machen die Passjagd zu einer besonders kritisch bewerteten Jagdform.

Erstens nutzt sie die Notzeit der Tiere. Im Winter sind Füchse, Dachse und Marder energetisch unter Druck, Jungtiere aus dem Vorjahr noch im Aufbau, trächtige Fähen bereits im Januar und Februar aktiv. Der Abschuss trifft häufig führende Elterntiere, deren Welpen anschliessend im Bau verhungern.

Zweitens funktioniert sie über gezielte Vertrauensbildung. Die Tiere werden mit Futter angelockt, gewöhnen sich an die Futterstelle und werden im Vertrauen erschossen. Das verletzt das Prinzip der Waidgerechtigkeit, das Hobby-Jäger selbst für sich in Anspruch nehmen.

Drittens ist sie ökologisch wirkungslos bis kontraproduktiv. Die Fuchsjagd reduziert weder Tollwut noch Fuchsbandwurm zuverlässig, destabilisiert Bestände und verstärkt Wanderbewegungen. Hintergründe dazu finden sich im Beitrag Niederjagd und Wildkrankheiten.

Viertens belastet sie auch nicht bejagte Wildtiere. Schüsse in winterlichen Ruhezeiten stören Rehe, Gämsen und andere Arten in ihrer Energiebilanz. Das Dossier Jagd und Biodiversität ordnet die kumulativen Effekte ein.

Die Passjagd und das «Hintertür»-Prinzip

Das Nachtjagdverbot im Wald wurde 2025 politisch als Schutzmassnahme für Wildtiere verkauft. In der Praxis bleibt genau jene Jagd erlaubt, die in der Hobby-Jagd-Szene am meisten Leidenschaft bindet: die nächtliche Raubwildjagd. Der Beitrag Wie die Schweiz Füchse nachts weiter abknallt zeigt, wie diese Ausnahme kantonal umgesetzt wird.

Rund 25’000 Füchse werden in der Schweiz jährlich erlegt, ein erheblicher Teil davon auf der Passjagd. Die Tierquälerei-Analyse zur Fuchsjagd beschreibt die konkreten Abläufe an Luderplätzen.

Der Kontrast: Genf

Im Kanton Genf existiert seit 1974 kein privatwirtschaftliches Hobby-Jagdwesen mehr. Die Bevölkerung stimmte damals für die Abschaffung der Milizjagd. Seither erfolgen allfällige Bestandsregulierungen durch professionell ausgebildete staatliche Wildhüter. In der letzten Jagdsaison wurden in Genf null Füchse zum Freizeitvergnügen erschossen. Das zeigt, dass eine Schweiz ohne Passjagd nicht nur denkbar, sondern seit über fünfzig Jahren Realität ist.

Fazit

Die Passjagd ist eine nächtliche Ansitzjagd auf Beutegreifer an Luderplätzen. Sie ist tierschutzfachlich problematisch, ökologisch wirkungslos und rechtlich nur dank einer gezielten Ausnahmeregelung in der Jagdverordnung überhaupt noch zulässig. Die eigentlich als Schutz formulierte Nachtjagdeinschränkung von 2025 lässt genau die Jagdform unangetastet, die den meisten Beutegreifern das Leben kostet.

Eine ehrliche Wildtierschutzpolitik würde die Ausnahme für die Passjagd auf Raubwild aus der Jagdverordnung streichen. Genf zeigt seit Jahrzehnten, dass es auch ohne geht.

Quellen

  • Jagdverordnung (JSV), SR 922.01, Art. 3ter Abs. 1
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden, Jagdvorschriften 2025/2026
  • Kanton Graubünden, Jagdbetriebsvorschriften 2022
  • Kanton Bern, Jagdinspektorat, Informationen zum Nachtjagdverbot 2025
  • Kanton Aargau, Kreisschreiben Jagd 2025

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