Hochsitze in der Schweiz: Rechtslage, Bewilligungspflicht und Probleme
Illegale Bauten im Wald: Hochsitze ohne Bewilligung.
Hunderte Hochsitze stehen ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern, obwohl das Bau- und Waldrecht eine Genehmigung vorschreibt.
Hochsitze sind feste oder mobile Jagdeinrichtungen, von denen aus Hobby-Jäger auf Wildtiere warten und schiessen. Sie sind das sichtbarste Symbol der jagdlichen Infrastruktur in öffentlichen Wäldern. Viele von ihnen sind unmarkiert, teils baufällig und stellen für Waldspazierende ein Risiko dar. Der Vollzug durch Gemeinden und Kantone bleibt weitgehend aus.
Was ist ein Hochsitz?
Der Begriff «Hochsitz» umfasst eine breite Palette jagdlicher Bauwerke: von einfachen Holzleitern mit einem Brett als Sitzfläche bis zu aufwendigen überdachten Kanzeln mit Heizkörpern, Liegeflächen, Tarnnetzen und festen Fundamenten. Allen gemeinsam ist die Funktion: Der Hobby-Jäger sitzt erhöht über dem Boden und beobachtet Wildwechsel, Lichtungen oder Waldränder. Der Schuss erfolgt von oben, was günstigere Schusswinkel ermöglicht.
Die Ansitzjagd ist eine der häufigsten Jagdformen in der Schweiz und Mitteleuropa. Hochsitze sind ihre zentrale Infrastruktur. Sie verwandeln öffentliche Wälder in permanente Jagdinstallationszonen, oft ohne Wissen der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Waldbesitzer.
Was sagt das Schweizer Recht?
Hochsitze gelten baurechtlich als Bauten und unterliegen dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG), dem kantonalen Waldgesetz und dem kommunalen Baurecht. Die Rechtslage ist kantonal unterschiedlich, aber das Grundprinzip ist einheitlich: Bauwerke ausserhalb der Bauzonen benötigen eine Ausnahmebewilligung.
Einige Beispiele: Im Kanton Bern benötigen fest montierte oder auf Bäume angebrachte Kanzeln eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 RPG; einfache, mobile Leitersitze, die nach der Hobby-Jagd entfernt werden, sind bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau regelt Paragraph 15 des Waldgesetzes, dass Baubewilligungen vom kantonalen Forstamt geprüft werden müssen. Im Kanton Glarus legt ein kantonales Merkblatt Anforderungen fest. In Uri werden Bauten ausserhalb von Bauzonen streng geprüft.
Das Einverständnis des Grundeigentümers (in öffentlichen Wäldern oft Gemeinde oder Bürgergemeinde) reicht allein nicht. Es braucht eine baurechtliche Bewilligung.
Wie viele Hochsitze stehen illegal im Wald?
Eine Recherche des «Beobachter» aus dem Jahr 2009 dokumentierte Hunderte nicht bewilligter Hochsitze in Schweizer Wäldern. Eine schweizweite Bestandsaufnahme gibt es bis heute nicht. Weder Bund noch Kantone führen ein vollständiges, öffentlich zugängliches Register aller Hochsitze mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und Verantwortlichen.
Das Ansitzjagd-Dossier hält fest, dass die Situation seit 2009 strukturell unverändert geblieben ist. Gemeinden, Forstämter und Jagdbehörden reagieren kaum, weil die Zuständigkeiten unklar sind, die Ressourcen fehlen und die politische Bereitschaft für Konflikte mit Jagdgesellschaften gering ist.
Welche Sicherheitsrisiken gehen von Hochsitzen aus?
Unbewilligte, unmarkierte und ungepflegte Hochsitze sind für Spazierende im Wald ein reales Sicherheitsrisiko. Alte Holzkonstruktionen mit Moosbewuchs und Fäulnisschäden können unter Belastung zusammenbrechen. Da Hochsitze weder markiert noch inventarisiert sind, gibt es keine systematische Wartungspflicht und keinen Verantwortlichen, der im Schadensfall klar benennbar wäre.
Hinzu kommt das eigentliche Jagdrisiko: Hochsitze werden überwiegend im Morgen- und Abendgrauen sowie in der Nacht genutzt, wenn Wildtiere aktiv sind. Bei schlechten Lichtverhältnissen, Nebel, Kälte und Müdigkeit sind Fehlidentifikationen und Fehlschüsse häufiger. Jagdunfälle in der Schweiz dokumentiert, dass ein erheblicher Teil der Jagdunfälle in Situationen entsteht, die als kontrolliert gelten, darunter Ansitzjagden.
Was bedeuten Hochsitze für Wildtiere?
Hochsitze sind nicht harmlos für Wildtiere. Sie sind mit Kirrungen verbunden, also Futterstellen, an denen Wildtiere angelockt werden, um Schüsse zu ermöglichen. Diese Kirrungen werden in sensiblen Habitaten, Schutzgebieten und Rückzugszonen eingesetzt und stören das natürliche Wanderverhalten der Tiere. Wildtiere lernen, bestimmte Orte mit Gefahr zu verbinden, und meiden Flächen, die sie für Nahrung, Ruhe und Reproduktion brauchen würden.
Jagd und Tierschutz zeigt, dass die Nachsucherate, also der Anteil von Tieren, die nach einem Schuss verfolgt werden müssen, weil sie nicht sofort tot umfallen, auch bei der Ansitzjagd bei 35 bis 65 Prozent liegt. «Kontrolliert» bedeutet nicht «präzise» oder «tierschutzkonform».
Wie ist der Vollzug in der Praxis?
Der Vollzug ist schwach. Gemeinden und Kantone agieren selten aus Eigeninitiative gegen unbewilligte Hochsitze. Es gibt keine Abbruchfristen, keine automatischen Sanktionen und keine Haftungsregelungen, die klar beim Jagdpatentinhaber lägen. Jagdgesetze und Kontrolle erklärt den strukturellen Grund: Die Jagdaufsicht ist in der Schweiz weitgehend eine Selbstaufsicht. Wer die Hobby-Jägerschaft kontrollieren soll, ist oft selbst Teil der Jagdwelt.
Das ist keine blosse Ordnungswidrigkeit. Wenn öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur behandelt werden, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, Wandernde sich in der Nähe von Hochsitzen aufhalten und der Staat nicht eingreift, verletzt das das Recht auf ungestörte Nutzung öffentlicher Räume. Jagd und Menschenrechte thematisiert diesen Aspekt.
Sind Hochsitze ein Symbol für ein grösseres Problem?
Hochsitze sind ein konkretes Beispiel für ein allgemeineres Phänomen: Die Hobby-Jagd beansprucht öffentliche Räume als jagdliche Infrastruktur, ohne transparente rechtliche Grundlage, ohne unabhängige Aufsicht und ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Einstieg in die Jagdkritik beschreibt diesen Zustand als strukturellen Interessenkonflikt: Jagdverbände und Jagdbehörden sind zu oft dieselben Akteure.
Das Recht ist klar: Hochsitze im öffentlichen Wald ohne Bewilligung sind illegal. Dass dieser Zustand seit Jahrzehnten toleriert wird, zeigt das Machtgefälle zugunsten der organisierten Jagdlobby, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Waldbesitzer und der Wildtiere.
Was fordern Fachleute und Tierschutzorganisationen?
Die Forderungen sind konkret und rechtlich fundiert: Erstens ein vollständiges, öffentliches Hochsitzregister in jedem Kanton mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und verantwortlichem Jagdpatentinhaber. Zweitens eine verbindliche Übergangsfrist, innerhalb derer alle unbewilligten Hochsitze entweder nachträglich bewilligt oder abgebrochen werden. Drittens eine automatische Abbaupflicht für Hochsitze, die über zwei Jagdsaisons nicht genutzt oder deren Patent erloschen ist. Viertens ein Verbot von Kirrungen in Schutzgebieten, Ruhezonen und sensiblen Habitaten.
Mustertexte für jagdkritische Vorstösse bieten parlamentarischen Vorstössen in Kantonsräten konkrete Anknüpfungspunkte.
Fazit
Hochsitze stehen zu Hunderten ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern. Das Recht ist eindeutig: Sie sind bewilligungspflichtig. Der Vollzug fehlt. Solange es kein schweizweites Register, keine Abbaupflicht und keine unabhängige Kontrolle gibt, werden öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur genutzt, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Natur und der Sicherheit aller Waldnutzenden. Der politische Wille zur Durchsetzung bestehenden Rechts muss von Gemeinden und Kantonen eingefordert werden.
Weiterführende Inhalte
- Ansitzjagd
- Jagdrecht Schweiz
- Jagdgesetze und Kontrolle
- Jagd und Menschenrechte
- Einstieg in die Jagdkritik
- Jagdunfälle in der Schweiz
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