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FAQ

Volksinitiative gegen Hobby-Jagd: So geht’s in Ihrem Kanton

Mustertexte, Unterschriftenzahlen und das Genfer Vorbild.

Redaktion Wild beim Wild — 18. April 2026

Für alle 26 Schweizer Kantone liegen fertige Mustertexte für kantonale Volksinitiativen gegen die Hobby-Jagd vor, die das Genfer Modell des professionellen Wildtiermanagements als erprobte Alternative einführen würden.

Eine kantonale Volksinitiative ermöglicht es der Bevölkerung, die Abschaffung der Hobby-Jagd direkt an der Urne zu fordern, ohne den Umweg über das Parlament. Die Mustertexte können von Parlamentsmitgliedern, Parteien und Aktivistinnen kostenlos genutzt werden. Das Genfer Modell beweist seit über 50 Jahren, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen einer parlamentarischen Motion und einer Volksinitiative?

Eine parlamentarische Motion verpflichtet die Regierung, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Sie kann wirksam sein, ist aber auf die Bereitschaft des Parlaments angewiesen. Eine kantonale Volksinitiative hingegen geht direkt ans Volk: Wer genügend Unterschriften sammelt, bringt eine Frage vor die Stimmberechtigten, unabhängig davon, ob das Parlament zustimmt oder nicht.

Gerade bei einem Thema wie der Hobby-Jagd, bei dem Jagdverbände eine überproportionale Lobby-Macht ausüben, bietet die Volksinitiative einen direktdemokratischen Ausweg. Das Volk entscheidet, nicht ein kleiner Kreis von Interessensvertretern.

Was sagt das Bundesrecht zur kantonalen Jagdgesetzgebung?

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) von 1986 bildet den nationalen Rahmen. Es schützt bestimmte Arten, regelt Abschussquoten und delegiert die konkrete Ausgestaltung der Jagd an die Kantone. Das bedeutet: Die Kantone haben erheblichen Gestaltungsspielraum. Sie können die Hobby-Jagd einschränken, durch ein professionelles Wildhüterkorps ersetzen oder ganz abschaffen, sofern sie den bundesrechtlichen Rahmen einhalten und das Wildtiermanagement anderweitig sicherstellen.

Das Beispiel des Kantons Genf zeigt, dass dieser Weg seit 1974 rechtlich möglich und politisch umsetzbar ist. Genf verfügt über ein vollständiges Jagdverbot für Hobby-Jäger bei gleichzeitig staatlichem Wildtiermanagement, und das seit über 50 Jahren ohne rechtliche Anfechtung.

Wie viele Unterschriften braucht es für eine kantonale Volksinitiative?

Die Hürden unterscheiden sich je nach Kanton erheblich. Appenzell Ausserrhoden benötigt nur 300 Unterschriften, Uri 600, Nidwalden 250. In grösseren Kantonen wie Zürich sind es 6’000, in Bern 15’000, in der Waadt 12’000. In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden entscheidet die Landsgemeinde, dort werden gar keine Unterschriften gesammelt, sondern ein Memorialsantrag gestellt.

Für Mustertexte für kantonale Volksinitiativen sind die jeweiligen Hürden und Besonderheiten dokumentiert. Schaffhausen etwa hat mit 298 km² fast dieselbe Fläche wie Genf (282 km²) und benötigt nur 1’000 Unterschriften, mit der Besonderheit des Stimmzwangs, was Abstimmungsbeteiligung und Mobilisierung beeinflusst.

Was fordern die Volksinitiativen konkret?

Die Mustertexte für kantonale Volksinitiativen verlangen typischerweise ein vollständiges Verbot der privaten Hobby-Jagd, also der Milizjagd durch nicht-staatliche Einzelpersonen. An deren Stelle tritt ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement nach dem Genfer Vorbild. Dabei wird der Einsatz staatlich angestellter Wildhüterinnen und Wildhüter verlangt, die ausschliesslich aus ökologischen, tierschutzerischen oder sicherheitsbezogenen Gründen eingreifen dürfen.

Viele Texte enthalten ausserdem eine Entschädigungsklausel für bestehende Pächter und Patent-Inhaber sowie eine Übergangsfrist. Sie orientieren sich am Wildhütermodell und dessen sechs ethischen Grundsätzen.

Was ist das Genfer Modell und warum ist es so relevant?

Genf hat die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung verboten, mit rund zwei Dritteln Ja-Stimmen. Seither übernehmen professionelle Wildhüter das staatliche Wildtiermanagement. Rund 11 Wildhüter (etwa 3 Vollzeitstellen) verwalten den gesamten Kanton mit 500’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 282 km². Die Jahreskosten betragen rund 1,2 Millionen Franken, inklusive Wildschadenprävention und Entschädigungen an die Landwirtschaft. Das entspricht weniger als einer Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr.

Das Ergebnis nach über 50 Jahren: stabile Wildbestände, hohe Biodiversität, kaum Wildschäden, und eine Akzeptanz in der Bevölkerung von rund 90 Prozent. Das Genfer Modell ist damit kein theoretisches Konstrukt, sondern ein dokumentiertes Praxisbeispiel.

Welche Kantone bieten sich als erste Kandidaten an?

Nidwalden (250 Unterschriften, 276 km²), Uri (600 Unterschriften, Landschaft mit Wolf und Steinbock) und Appenzell Ausserrhoden (300 Unterschriften, 243 km²) haben die tiefsten Hürden. Schaffhausen ist als direkter Nachbar des jagdfreien Basel-Stadt und mit einer mit Genf vergleichbaren Fläche besonders interessant. Zug hat mit 239 km² eine kleine Fläche, nur rund 230 aktive Hobby-Jäger und eine wirtschaftlich starke Kantonsbevölkerung, für die die Kosten des Wildhütermodells problemlos tragbar wären.

Die Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen, dass professionelles Wildtiermanagement nicht nur in urbanen, sondern auch in ländlichen Kantonen funktioniert.

Wer kann die Mustertexte nutzen?

Die Texte stehen kostenlos zur Verfügung für Parlamentsmitglieder in Kantonsparlamenten, für Parteien und parteinahe Organisationen, für zivilgesellschaftliche Gruppen sowie für Privatpersonen, die ein Volksbegehren lancieren möchten. Vor der Einreichung sollten die Texte juristisch auf die kantonalrechtlichen Anforderungen geprüft und sprachlich an die jeweiligen Formulierungen und Formate des Kantons angepasst werden.

Neben den Volksinitiativen bieten die Mustertexte für jagdkritische Vorstösse über 80 weitere parlamentarische Vorlagen, von der Motion bis zur Interpellation, thematisch gegliedert.

Was unterscheidet die kantonale von der eidgenössischen Volksinitiative?

Eine eidgenössische Volksinitiative würde die Bundesverfassung ändern und wäre in allen 26 Kantonen gleichzeitig gültig. Dafür braucht es 100’000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten und die Zustimmung von Volk und Ständen. Für die Vorlage «Für professionellen Wildtierschutz» gibt es ebenfalls einen Mustertext, der eine neue Verfassungsbestimmung vorschlägt, die die Hobby-Jagd bundesweit abschafft und das Genfer Modell für die ganze Schweiz einführt.

Kantonale Initiativen sind einfacher durchzuführen und politisch leichter zu gewinnen. Sie schaffen Vorbilder, die den Druck auf den Bund erhöhen. Das Jagdverbot in Genf hat jahrzehntelang bewiesen, was möglich ist. Kantonale Folge-Initiativen können diese Logik in weitere Kantone tragen und dem Jagdverbot Schweiz den Weg ebnen.

Was ist mit dem Widerstand der Hobby-Jagdlobby zu rechnen?

Die Erfahrung zeigt, dass Jagdverbände erheblichen politischen Einfluss ausüben, weit über ihren Bevölkerungsanteil von 0,3 Prozent hinaus. Die Zürcher Volksinitiative von 2018 («Wildhüter statt Jäger») scheiterte, zeigte aber, dass breite gesellschaftliche Unterstützung vorhanden ist. Die SP Zürich lehnte die Initiative damals taktisch ab, unterstützt aber grundsätzlich die Professionalisierung des Wildtiermanagements.

Der Schlüssel liegt in der Kommunikation: sachliche Fakten, das Genfer Vorbild und die Frage, wer das Wild eigentlich als öffentliches Gut verwalten soll, rund 30’000 Hobby-Jäger oder der Staat im Auftrag aller.

Fazit: Volksinitiative als demokratisches Instrument

Die kantonale Volksinitiative ist das direkteste demokratische Instrument, um die Abschaffung der Hobby-Jagd voranzutreiben. Die Mustertexte nehmen die technische Arbeit ab, das Genfer Modell liefert den Beweis der Machbarkeit, die Zahlen sprechen für sich. Ein Wildhüterkorps für den Kanton Nidwalden kostet weniger als eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr und liefert professionelles, transparentes, tierschutzkonformes Wildtiermanagement.

Wer politisch aktiv werden will, findet unter wildbeimwild.com/mustertexte fertige Texte für alle 26 Kantone. Der erste Schritt ist die Wahl des richtigen Kantons und das Sammeln der ersten Unterschriften.

Quellen

  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 3 Abs. 1
  • Kantonsverfassung Genf, Art. 178 A (Jagdverbot seit 1974)
  • Eidgenössische Jagdstatistik, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  • Dandliker, G.: Rechenschaftsbericht der Genfer Wild- und Fischereibehörde 2014–2017
  • Institut Erasm (2004): Umfrage zur Akzeptanz des Jagdverbots im Kanton Genf
  • Abstimmungsresultate Volksinitiative Nr. 3877, Kanton Genf, 19. Mai 1974

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