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FAQ

Was ist das Jagdgesetz in der Schweiz?

Das Schweizer Jagdgesetz (JSG) ist das rechtliche Fundament der Jagd in der Schweiz. Es regelt auf Bundesebene, welche Tiere gejagt werden dürfen, welche geschützt sind, wie Schonzeiten und Jagdmethoden funktionieren und wie mit Wildtieren verfahren wird, die Schäden verursachen.

Redaktion Wild beim Wild — 12. März 2026
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Was wie ein technisches Regelwerk klingt, ist in Wirklichkeit ein hochpolitisches Dokument – geprägt von Jahrzehnten Interessenpolitik, einem knapp verlorenen Volksreferendum und einer umstrittenen Revision, die 2025 in Kraft trat.

Die Geschichte des Jagdgesetzes: Von 1876 bis 2025

Das erste eidgenössische Jagdgesetz datiert auf das Jahr 1876. Es war Teil einer umfassenden Regulierungswelle im Nachklang der Bundesstaatsgründung und beendete die vorherige kantonale Zersplitterung der Jagdrechte. 1925 folgte eine erste Revision, die Schonzeiten einführte und bestimmte Arten unter Schutz stellte.

Die grundlegende Neugestaltung erfolgte 1986: Das noch heute gültige Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) trat in Kraft. Es legte jagdbare und geschützte Arten auf Bundesebene fest, definierte Rahmenbedingungen für kantonale Jagdgesetze und schuf erstmals Instrumente für die Regulierung von Arten, die wirtschaftliche Schäden verursachen.

2020 versuchte das Parlament, das JSG zu revidieren. Die Revision sah unter anderem erleichterte Abschüsse von Wölfen vor – und scheiterte am Referendum. Am 27. September 2020 lehnten 51,9 Prozent der Stimmenden die JSG-Revision ab. Es war eine knappe Niederlage für die Jagdlobby und ein klares Signal der Bevölkerung: Die Mehrheit wollte keinen erleichterten Wolfabschuss ohne nachgewiesene Schadensschwelle. Das Dossier Einstieg in die Jagdkritik beschreibt den politischen Kontext.

2022 legte das Parlament erneut eine Revision vor. Diese wurde ohne Referendumsabstimmung umgesetzt – ein Kunstgriff, der von Kritikern scharf moniert wurde. Der Bundesrat setzte die Änderungen am 13. Dezember 2024 per 1. Februar 2025 in Kraft.

Was das JSG konkret regelt

Das Bundesjagdgesetz definiert folgende Kernbereiche:

  • Jagdbare Arten: Das JSG legt auf Bundesebene fest, welche Tierarten jagdbar sind. Dazu gehören aktuell Rothirsch, Gämse, Steinbock, Reh, Wildschwein, Murmeltier, Alpenhase, Schneehase, Rotfuchs, Dachs, Steinmarder, Baummarder, Hermelin sowie verschiedene Wasservögel und Waldvögel.
  • Geschützte Arten: Alle nicht jagdbaren Wildtiere sind grundsätzlich geschützt. Dazu gehören alle Greifvögel, alle Singvögel, Biber, Fischotter, Luchs (ausser in genehmigten Regulationsmassnahmen), Bär, alle Amphibien und Reptilien sowie zahlreiche weitere Arten.
  • Schonzeiten: Das JSG legt Mindestschonzeiten fest. Kantone können längere Schonzeiten verordnen, aber nicht kürzere.
  • Schutzgebiete: Das JSG erlaubt Bund und Kantonen, jagdfreie Schutzgebiete auszuscheiden.
  • Regulierung von Schädlingen: Das JSG regelt, unter welchen Bedingungen geschützte Arten wie Wolf, Luchs oder Biber reguliert (abgeschossen) werden dürfen, wenn sie erhebliche Schäden verursachen.
  • Herdenschutz und Wildtierkorridore: Die Revision 2025 verankerte Herdenschutz und Wildtierkorridore stärker im Gesetz.

26 kantonale Jagdgesetze: ein Flickenteppich

Das JSG ist Rahmengesetz – es setzt Mindeststandards. Die Umsetzung erfolgt in 26 verschiedenen kantonalen Jagdgesetzen, was zu einem erheblichen Flickenteppich führt. Ein paar Beispiele:

  • Revierjagd vs. Patentjagd: In 18 Kantonen gilt das Revierjagdsystem – der Kanton verpachtet Jagdreviere an private Jagdgesellschaften. In 8 Kantonen gilt das Patentsystem (GR, GL, AI, AR, SG, TG, SH, GE) – wer einen Jagdschein («Patent») hat, darf in bestimmten Gebieten jagen. Genf hat beides durch sein Jagdverbot ersetzt.
  • Jagdzeiten: Die Hochjagd in Graubünden dauert drei Wochen im September – eines der intensivsten Jagdereignisse der Schweiz. Andere Kantone haben andere Saisonen.
  • Verbote einzelner Methoden: Die Baujagd (Jagd mit Hunden in Fuchs- und Dachsbauten) ist in Zürich, Bern und der Waadt verboten, in anderen Kantonen erlaubt.
  • Kantonale Schutzlisten: Einige Kantone stellen weitere Arten unter Schutz, die auf Bundesebene noch jagdbar wären.

Diese Zersplitterung macht eine kohärente Wildtierpolitik fast unmöglich und erlaubt der Jagdlobby, kantonsspezifische Schwächen auszunutzen. Das Dossier Jagd in der Schweiz – Zahlen, Systeme und das Ende eines Narrativs analysiert die strukturellen Probleme des Systems.

Die JSG-Revision 2025 im Detail

Die am 1. Februar 2025 in Kraft getretene Revision des JSG enthält mehrere zentrale Änderungen:

  • Präventive Wolfsregulation: Das wohl umstrittenste Element. Kantone dürfen nun Wölfe präventiv regulieren – also abschiessen, bevor konkrete Schäden entstehen. Voraussetzung ist das Vorhandensein von mindestens zwei Wolfsrudeln im Kanton. Kritiker sprechen von «Wolfsjagd auf Vorrat».
  • Erhöhte Abschussquoten: Die maximal zulässige Zahl abgeschossener Wölfe pro Saison wurde erhöht. In der Saison 2024/25 wurden Abschussbewilligungen für bis zu 92 Wölfe erteilt.
  • Stärkung der Wildtierkorridore: Das Gesetz verpflichtet Kantone, national bedeutsame Wildtierkorridore zu bezeichnen und zu erhalten. Das ist ein echter Fortschritt – aber er steht in Widerspruch zu den gleichzeitig erleichterten Abschüssen.
  • Vereinfachte Regulierung weiterer Arten: Neben dem Wolf wurden auch Regulierungsmöglichkeiten für Biber, Fischotter und bestimmte Greifvogelarten erleichtert.

Das Dossier Jagdverbot Schweiz diskutiert, welche politischen Hebel es gäbe, um die Entwicklung umzukehren und ein kohärenteres Wildtierschutzrecht zu etablieren.

Kritik von BirdLife, Pro Natura und WWF

Namhafte Naturschutzorganisationen haben die Revision 2025 scharf kritisiert:

  • BirdLife Schweiz kritisierte insbesondere die erleichterte Regulierung von Greifvögeln und Kormoranen, die Teil der Revision sind.
  • Pro Natura sprach von einem «Rückschlag für den Schutz von Raubtieren» und bemängelte, dass das Volksreferendum von 2020 mit der Revision von 2022 faktisch umgangen worden sei.
  • WWF Schweiz bezeichnete die präventive Wolfsregulation als ökologisch nicht gerechtfertigt und forderte, den Herdenschutz als erste und einzige Massnahme zu etablieren, bevor Abschüsse überhaupt in Betracht gezogen werden.
  • Gruppe Wolf Schweiz reichte Beschwerde ein und argumentierte, die Abschussquoten seien mit dem internationalen Artenschutzrecht unvereinbar.

Das Referendum 2020: Ein knappes Signal

Das Referendum vom 27. September 2020 ist politisch bedeutsam: 51,9 Prozent der Stimmenden lehnten die damalige JSG-Revision ab. Die Abstimmung zeigte, dass die Schweizer Bevölkerung keine Mehrheit für erleichterte Wolfabschüsse hat. Die anschliessende Parlamentsmehrheit aus SVP, FDP und Teilen der Mitte setzte mit der Revision 2022 ein inhaltlich weitgehend ähnliches Paket durch – diesmal ohne Volksabstimmung. Ob diese Strategie der politischen Kultur der Schweiz entspricht, ist umstritten.

Die Standesinitiative Regazzi und die Jagdlobby

Neben dem JSG selbst ist die politische Aktivität der Jagdlobby ein wichtiger Faktor. Nationalrat Fabio Regazzi (Die Mitte, TI) hat wiederholt Vorstösse eingereicht, die eine weitere Lockerung des Jagdrechts anstreben. Standesiniativen aus jagdaffinen Kantonen wie Graubünden und Wallis fordern regelmässig mehr kantonale Autonomie – was in der Praxis oft weniger Schutz bedeutet.

Die Jagdlobby ist im Parlament gut vertreten: Schweizjagd und der Schweizerische Patentjägerverband haben enge Verbindungen zu mehreren Bundesparlamentariern. Das Dossier Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen dokumentiert diese Strukturen.

Genf als Ausnahme: Was das Bundesrecht zulässt

Ein wichtiges rechtliches Detail: Das Bundesjagdrecht zwingt die Kantone nicht, ein Hobby-Jagd-System einzuführen. Es definiert jagdbare Arten und Rahmenbedingungen – aber die Kantone können im Rahmen des Bundesrechts auch vollständig auf Hobby-Jagd verzichten und professionelles Wildtiermanagement einführen. Genf tut das seit 50 Jahren.

Das bedeutet: Ein kantonales Jagdverbot ist rechtlich möglich, ohne dass dafür eine Änderung des Bundesgesetzes nötig wäre. Andere Kantone könnten dem Genfer Modell folgen, wenn der politische Wille vorhanden wäre. Mehr dazu im Dossier Jagdverbot Schweiz.

Die Jagd und das Tierschutzrecht: Ein strukturelles Spannungsfeld

Das JSG steht in einem strukturellen Spannungsfeld mit dem Tierschutzgesetz (TSchG). Das TSchG verpflichtet alle Personen, die mit Tieren umgehen, deren Würde zu achten und ihnen keine unnötige Leiden zuzufügen. Die Jagd ist durch das JSG vom TSchG faktisch ausgenommen – eine Sonderregelung, die nirgendwo explizit im Gesetz steht, sich aber in der Praxis durchgesetzt hat.

Statt Tierschutzrecht gilt für die Jagd Jagdrecht. Das bedeutet: Angeschossene Tiere, nicht aufgefundene Wildkörper, durch Treibjagd paniksierte Gruppen – all das unterliegt keiner Tierschutzaufsicht, wie sie für landwirtschaftliche Tierhaltung gilt. Das Dossier Warum Tierschutzrecht an der Waldgrenze endet beleuchtet diese Regelungslücke.

Jagdkontrolle: Was die Öffentlichkeit nicht weiss

Wer überwacht die Jagd in der Schweiz? In der Theorie: kantonale Jagdaufseher und Wildhüter. In der Praxis: kaum jemand. Die Zahl der staatlichen Wildhüter ist in den meisten Kantonen minimal. Die Kontrollkapazität reicht nicht, um alle Jagdreviere regelmässig zu überprüfen. Fehlabschüsse, Wilderei, illegale Methoden – vieles bleibt unentdeckt.

Das JSG schreibt Rechenschaftspflichten für Hobby-Jäger vor: Abschussmeldungen, Streckenlisten, Wildkontrolle. Aber diese Daten werden nicht systematisch ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht. Wer als Bürgerin oder Bürger wissen möchte, was in seinem Kanton gejagt wird, findet selten vollständige, aktuelle, verständliche Zahlen. Das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle zeigt den Kontrollrückstand auf.

Was ein zeitgemässes Jagdgesetz enthalten müsste

Jagdkritische Organisationen und Tierschutzverbände haben konkrete Forderungen an eine zukunftsfähige Reform des JSG formuliert:

  • Vorrang von Herdenschutz vor Abschuss bei allen konflikttragenden Arten
  • Verbot von Treibjagden und anderen Methoden mit hohem Stresseintrag
  • Gesetzliche Verankerung von Wildtierruhezonen in allen Kantonen
  • Unabhängiges, staatlich finanziertes Wildtiermonitoring als Pflichtaufgabe
  • Reduktion der jagdbaren Arten auf jene, für die ein echter ökologischer Regulierungsbedarf nachgewiesen ist
  • Möglichkeit für alle Kantone, das Genfer Modell zu übernehmen

Diese Forderungen sind politisch weit von der Mehrheit im aktuellen Parlament entfernt. Aber sie sind rechtlich möglich, ökologisch begründet und ethisch konsistent. Und sie finden bei der Schweizer Bevölkerung – wie das Referendum 2020 zeigt – mehr Unterstützung, als der Jagddiskurs glauben lässt.

Fazit: Ein Gesetz im Kräftespiel der Interessen

Das Schweizer Jagdgesetz ist kein neutrales Regelwerk – es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Interessenpolitik, in der die Jagdlobby strukturelle Vorteile hatte. Das Referendum 2020 hat gezeigt, dass die Bevölkerung nicht bedingungslos hinter der Jagdpolitik des Parlaments steht. Die Revision 2025 wurde gegen den Willen der Naturschutzorganisationen und vermutlich einer Bevölkerungsmehrheit durchgesetzt.

Eine zukunftsfähige Wildtierpolitik der Schweiz braucht ein JSG, das Wildtierschutz ernst nimmt, Beutegreifer schützt und professionelles Wildtiermanagement statt Hobby-Jagd fördert. Die rechtlichen Grundlagen dafür wären vorhanden – wenn der politische Wille da wäre.

Weiterführende Inhalte auf wildbeimwild.com:

Mehr Hintergründe zur aktuellen Jagdpolitik in der Schweiz findest du in unserem Dossier auf wildbeimwild.com.

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