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Feuerwerksinitiative am 29. November: Worum es für Wildtiere geht

Volk und Stände entscheiden über ein Verbot von lautem Feuerwerk. Für Wildtiere zählt vor allem, dass der Schutz nicht an der Gemeindegrenze aufhört.

Redaktion Wild beim Wild — 7. Oktober 2026
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«Für wen der Himmel brennt»

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Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Der Bundesrat hat sie zusammen mit drei weiteren Vorlagen angesetzt: der Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer, der Initiative zur Besteuerung von Ehepaaren und der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.

Die Feuerwerksinitiative betrifft Wild-, Heim- und Nutztiere unmittelbar. Sie entscheidet darüber, ob lärmerzeugendes Feuerwerk künftig schweizweit eingeschränkt wird oder ob der Schutz weiterhin von Gemeinde zu Gemeinde verschieden bleibt.

Was auf dem Stimmzettel steht

Die Initiative will einen neuen Artikel 74a in die Bundesverfassung schreiben. Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, wären verboten. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen. Nicht lärmige Feuerwerkskörper wie Bengalhölzer oder Vulkane könnten laut der Botschaft des Bundesrats weiterhin verkauft und verwendet werden. Die genaue Abgrenzung legt das Gesetz fest. Bei einer Annahme müssen die Ausführungsbestimmungen spätestens zwei Jahre nach dem Volksentscheid in Kraft treten. An Silvester 2026 gilt das Verbot also noch nicht.

Lanciert hat die Initiative ein Komitee um den Aargauer Roman Huber, der Verein Feuerwerksinitiative reichte 137’193 gültige Unterschriften ein. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein. Ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments, der Böller schweizweit verboten hätte, scheiterte am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Seither kommt die Initiative allein vors Volk. Die Vorgeschichte haben wir im Juni eingeordnet.

Was Feuerwerk in der Umwelt hinterlässt

Die Belastung ist amtlich gut dokumentiert. In der Schweiz werden jährlich 1’000 bis 2’000 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht. Beim Abbrennen entstehen 200 bis 400 Tonnen Feinstaub, der sich in Böden und Gewässern niederschlägt. Bei Inversionslagen kann der Tagesgrenzwert für PM10 überschritten werden. Die Zahlen und Messdaten des Bundes haben wir hier zusammengestellt.

Für Wildtiere kommt der Lärm dazu. Fluchtreaktionen kosten Energie, und gerade im Winter kann es schwierig sein, diesen zusätzlichen Verbrauch auszugleichen. Wie stark Feuerwerk die Nachtruhe stört, zeigt eine Untersuchung an 347 Wildgänsen: In der Silvesternacht flogen sie bis zu 16 Kilometer weiter und bis zu 150 Meter höher als üblich, einzelne Tiere legten mehr als 500 Kilometer zurück. Weitere Befunde finden sich in unserem Beitrag Feuerwerke sind für Tiere eine leidige Tortur.

Warum Gemeinderegeln nicht reichen

Das Hauptargument gegen die Initiative lautet, Kantone und Gemeinden könnten Feuerwerk schon heute einschränken. Das stimmt, und einige tun es: Davos hat Silvester- und 1.-August-Feuerwerk per Volksabstimmung verboten. Für Wildtiere ist dieser Weg trotzdem ungenügend, aus drei Gründen.

Erstens endet Feuerwerkslärm nicht an der Gemeindegrenze, und Wildtiere tun es auch nicht. Lokale Verbote können Tiere entlasten, schützen sie aber nicht vor dem Feuerwerk aus der Nachbargemeinde. Ein Reh am Waldrand oder Wasservögel am See reagieren auf beides gleich.

Zweitens beschränken lokale Verwendungsverbote den Verkauf nicht. Die Initiative setzt deshalb zusätzlich beim landesweiten Angebot lärmerzeugender Feuerwerkskörper an.

Drittens schaffen unterschiedliche lokale Vorschriften keine einheitliche Schutzregel. Die Initiative würde einen schweizweit verbindlichen Rahmen setzen.

Das Traditionsargument kennt man von der Hobby-Jagd

Wer gegen die Initiative antritt, beruft sich auf Brauchtum: Feuerwerk gehöre zum 1. August, zu Silvester, zum Dorffest. Dasselbe Muster ist aus der Debatte um die Hobby-Jagd bekannt. Auch dort soll die lange Geschichte einer Praxis belegen, dass sie richtig ist.

Tradition sagt aber nur, wie lange etwas schon gemacht wird. Ob es vertretbar ist, beantwortet sie nicht. Bräuche haben sich immer verändert, wenn das Wissen über ihre Folgen gewachsen ist. Ein 1. August ohne Böller bleibt ein 1. August, und Licht- und Drohnenshows zeigen, dass Feiern ohne Knall möglich ist.

Bemerkenswert ist, wer sich in dieser Frage widerspricht. JagdSchweiz, der Dachverband der Schweizer Hobby-Jägerschaft, unterstützt die Initiative seit September 2025 wegen des Lärmstresses für Wildtiere. Sein Vizepräsident Fabio Regazzi steht als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands auf der Gegenseite. Wie unterschiedlich der Verband Feuerwerkslärm und jagdbedingte Störungen gewichtet, haben wir ausführlich untersucht.

Kommentar: Ein Ja für die, die nicht abstimmen können

Wildtiere haben keine Stimme an der Urne. Sie tragen aber jedes Jahr die Folgen einer Feierpraxis, über die andere entscheiden. Die Initiative verbietet keine Feste. Lärmerzeugendes Feuerwerk wäre grundsätzlich untersagt, für Anlässe von überregionaler Bedeutung könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen. Eingeschränkt würde die private Knallerei, deren Kosten bei nichtmenschlichen Tieren, in der Luft und im Boden anfallen.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt am 29. November ein Ja zur Feuerwerksinitiative. Für die Wildtiere wäre es eine Entlastung, keine Lösung: Andere Belastungen, allen voran die Hobby-Jagd, bleiben bestehen. Gerade deshalb zählt jede Störung weniger.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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