Feuerwerk Schweiz: Feinstaub, Lärm und Wildtiere
Am 1. August und an Silvester werden Raketen und Böller abgebrannt – was nicht nur leuchtende Akzente am Himmel setzt. Feuerwerk verursacht auch Lärm und belastet die Luft mit Schadstoffen.
Jährlich werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Polizei (fedpol) zwischen 1’000 und 2’000 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht.
Ein Viertel davon machen die pyrotechnischen Feuerwerkssätze aus, der Rest ist Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton. Die Feuerwerkssätze bestehen neben Schwarzpulver auch aus farbgebenden Metallverbindungen. Beim Abbrennen entstehen daraus etwa 200 bis 400 Tonnen Feinstaub pro Jahr. Feuerwerke machen 1 bis 2 Prozent der jährlichen Gesamtemissionen aus. Als Niederschlag gelangt der Feinstaub auch in Böden und Gewässer. Je weniger Feuerwerk abgebrannt wird, umso geringer die Umweltbelastung.
Wetterlage beeinflusst Auswirkungen
Insbesondere bei tiefen Temperaturen und Inversionslagen (z. B. unter einer Hochnebeldecke) bleiben die Schwebepartikel lange in der Luft. Daten des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) belegen, dass es in der Nähe von abbrennenden Raketen und Vulkanen hohe Feinstaubkonzentrationen gibt.
Je nach Witterungsverhältnissen kann der in der Luftreinhalten-Verordnung für PM10 festgelegte Tagesmittelgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werden.
Der Lärm von Feuerwerk wird von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden. Zudem erschreckt der plötzlich auftretende Lärm der Knallkörper Haus-, Nutz- und Wildtiere. Belastungen durch Lärm und Schadstoffe können Menschen und Tiere gesundheitlich beeinträchtigen.
Richtige Entsorgung
Es ist wichtig, das abgebrannte Feuerwerk und die Verpackungen sicher und korrekt zu entsorgen. Gebrauchtes Feuerwerk kann im Kehricht entsorgt werden. Die Verpackungen können, soweit Separatsammlungen existieren, dem Recycling zugeführt oder im Kehricht entsorgt werden.
Defektes Feuerwerk muss gemäss den Vorschriften auf der Verpackung entsorgt werden. Es kann in der Regel kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Lage bei Waldbrandgefahr
Bei Waldbrandgefahr können Kantone und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerken einschränken oder verbieten. Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Weitere Informationen zu Wildtieren und ihrem Schutz finden sich in den Dossiers von Wild beim Wild.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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