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Kriminalität & Jagd

Rotmilan stirbt nach Fang in Netzfalle: Freispruch für Hobby-Jäger

Das Landesgericht Ried spricht einen Hobby-Jäger vom Vorwurf der Tierquälerei frei. BirdLife fordert klare Regeln für Schlagnetzfallen im oberösterreichischen Jagdgesetz.

Redaktion Wild beim Wild · 7. November 2026
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Das Eisen

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Ein streng geschützter Rotmilan verfängt sich in einer beköderten Schlagnetzfalle eines Hobby-Jägers und stirbt wenige Tage später. Das Landesgericht Ried im Innkreis hat den 33-jährigen Mann am 4. November 2026 vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Laut Medienberichten sah das Gericht nicht als erwiesen an, dass er dem Rotmilan vorsätzlich unnötige Qualen zugefügt hatte. Die Eignung der verwendeten Falle für den angegebenen Zweck, den Marderfang, war im Verfahren umstritten; der Sachverständige bezeichnete den Fallentyp jedoch als grundsätzlich nicht verboten.

Was in St. Florian am Inn geschah

Anfang März 2026 fand ein 79-jähriges Naturwachorgan auf einer landwirtschaftlichen Wiese in St. Florian am Inn (Bezirk Schärding) einen Rotmilan, der in einer Schlagnetzfalle festsass. Die Falle war mit Teilen eines Hasen beködert und mit Heu verblendet. Der Mann befreite den flugunfähigen Greifvogel und brachte ihn zum Tierarzt. Der Rotmilan starb dennoch wenige Tage später. Der Fall wurde an BirdLife Österreich und das Projekt «wildlifecrime» weitergeleitet und landete schliesslich vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Hobby-Jäger vor, dem Rotmilan durch das Aufstellen der Falle unnötige Qualen zugefügt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe einen Marder fangen wollen, nachdem ein Ansitz erfolglos geblieben sei. Eine Kastenfalle hätte der Marder seiner Einschätzung nach als Gefahr erkannt. Die Falle habe er täglich kontrolliert.

Gutachter: «Damit fängt man eigentlich Elstern»

Bemerkenswert ist, was der gerichtlich beeidete Sachverständige zur Falle sagte. Er stellte deren Eignung für den Marderfang offen infrage, weil sich Marder rasch befreien könnten: «Mit dieser Falle fängt man eigentlich Elstern, Eichelhäher, oder vielleicht Kaninchen.» Zugleich hielt er fest: «Verboten sind Schlagnetzfallen jedoch nicht!» Ein Zeuge des Oberösterreichischen Landesjagdverbands bezeichnete den Einsatz als «jagdrechtlich zulässig».

Richter Stefan Kiesl hielt die Darstellung des Angeklagten für plausibel. Für ihn sei klar gewesen, dass der Angeklagte «nicht auf einen Raubvogel aus» gewesen sei. Weiter sagte er: «Ihre Strategie ist nicht verboten.» Ob die Falle klug oder waidmännisch gewesen sei, sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Darstellung des Verfahrens stützt sich auf Medienberichte von «MeinBezirk» und «Heute»; ein schriftliches Urteil liegt der Redaktion nicht vor.

BirdLife: «Vakuum» im oberösterreichischen Jagdgesetz

Für BirdLife Österreich zeigt der Fall eine Lücke im Gesetz. Selbst Fachleute aus der Hobby-Jagd seien sich uneinig, welche Fallen erlaubt seien, sagt BirdLife-Experte Johannes Hohenegger. Er spricht von einem «Vakuum im oberösterreichischen Jagdgesetz» und fordert, dass die geplante Novelle klar regelt, welche Fallentypen zulässig sind.

BirdLife verweist auf einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2023 im Bezirk Ried. Nach einem Bericht von «Heute» verlor damals ein Jagdleiter im Zusammenhang mit einer vergleichbaren, ebenfalls mit Hasenteilen beköderten Schlagnetzfalle seine Jagdkarte und seine Funktion als Jagdaufseher. Der Vergleich zeigt unterschiedliche rechtliche Folgen, belegt aber für sich genommen keinen Widerspruch: Im aktuellen Verfahren ging es um den strafrechtlichen Vorwurf der Tierquälerei. Für eine genaue Gegenüberstellung müssten die jeweiligen Entscheidungen vorliegen.

Kommentar: Wer Köder auslegt, trifft nicht nur Marder

Der Freispruch mag angesichts des laut Medienberichten nicht nachgewiesenen Vorsatzes strafrechtlich nachvollziehbar sein. Er beantwortet jedoch nicht die Frage, ob solche Fallen ausreichend selektiv sind und welche Regeln für ihren Einsatz gelten sollten. Eine offen auf einer Wiese platzierte, mit Fleisch beköderte Netzfalle lockt Aasfresser an, und dazu gehört der Rotmilan, der seine Nahrung gerade im offenen Kulturland sucht. Dass ein Gutachter die Falle für den Marderfang als kaum geeignet einschätzt und sie trotzdem als erlaubt gilt, unterstreicht den von BirdLife kritisierten Klärungsbedarf bei der Zulässigkeit solcher Fallen.

Der Fall zeigt, warum klare Regeln für beköderte Schlagnetzfallen nötig sind. Die von BirdLife angesprochene Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes bietet die Gelegenheit, solche Fallen mit Fleischködern im Offenland ausdrücklich zu verbieten.

Weitere Beiträge zum Einsatz von Fallen und dessen Folgen für Wildtiere finden sich in unserem Themenarchiv Fallenjagd.

Quellen: MeinBezirk Ried, 4.11.2026; Heute, 4.11.2026; Heute, 5.11.2026.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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