Olivier Bouygues verurteilt: Zwei Jahre bedingt für getötete Greifvögel
Auf dem Jagdgut Fontenaille wurden Turmfalken, Bussarde und Reiher getötet, damit die Jagdgesellschaften ungestört bleiben. Das Gericht anerkennt einen ökologischen Schaden und spricht neun Organisationen zusammen 360'000 Euro zu.
Turmfalken gehören zu den geschützten Arten, die auf dem Jagdgut getötet wurden. Symbolbild. Foto: Ronan Hello / Unsplash
Das Strafgericht in Orléans hat am 23. Oktober 2026 den französischen Milliardär Olivier Bouygues wegen der Vernichtung geschützter Vogelarten verurteilt. Er erhält zwei Jahre Gefängnis bedingt und eine Geldstrafe von 750'000 Euro. Zudem verliert er den Jagdschein für drei Jahre, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet (DH/AFP). Sein Anwalt hat Berufung angekündigt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was auf dem Jagdgut Fontenaille geschah
Bouygues besitzt die Domaine de Fontenaille, ein 650 Hektaren grosses Jagdgut in La Ferté-Saint-Aubin im Département Loiret, mitten in der Sologne. Dort lädt er zu Jagdgesellschaften. Wie Wild beim Wild zum Prozessauftakt im September berichtete, galten Greifvögel und andere Wildtiere dort als Störfaktor für die Hobby-Jagd.
Die Ermittler fanden auf dem Gut eine Grube mit Tierkadavern. Darunter waren nach Angaben von AFP Turmfalken, Silberreiher, Weihen, Mäusebussarde und Kormorane, also durchwegs geschützte Arten. Neben den Vögeln wurden auch Katzen getötet. Sichergestellt wurden zudem rund hundert Tellereisen, die in Frankreich seit 1995 verboten sind (Brut/AFP). Die Staatsanwältin Emmanuelle Bochenek-Puren sprach im Prozess von verbotenen und «barbarischen» Methoden und von einer «Organisation, die fortbesteht». Das Motiv sei bekannt und werde von einigen offen eingestanden: die Jagdgesellschaften zu schützen.
Das Urteil im Einzelnen
Neben Bouygues standen fünf weitere Personen vor Gericht, darunter der Verwalter und Wildhüter des Guts. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, Geldstrafen und einen befristeten Entzug des Jagdscheins. Laut der Vogelschutzorganisation LPO liegen die Geldstrafen der Mitangeklagten zwischen 3'000 und 10'000 Euro (Communiqué der LPO vom 23. Oktober 2026).
Das Gericht anerkannte ausdrücklich einen ökologischen Schaden, für den die sechs Angeklagten vollumfänglich verantwortlich seien. Sie müssen solidarisch je 40'000 Euro an neun Organisationen zahlen, insgesamt 360'000 Euro. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Bouygues. Empfänger sind ASPAS, Centre Athénas, das Conservatoire d'espaces naturels Centre-Val de Loire, France Nature Environnement, LPO France, LPO Centre-Val de Loire, Loiret Nature Environnement, die Fondation 30 Millions d'Amis und One Voice (LPO). Die Anwältin der Fondation 30 Millions d'Amis, Caroline Lanty, nannte das Urteil «sehr zufriedenstellend» (Brut/AFP).
Das Gericht blieb beim Hauptangeklagten unter dem Antrag der Anklage. Diese hatte fünf Jahre bedingt, die Höchstgeldstrafe von 750'000 Euro und ein fünfjähriges Verbot jagdbezogener Tätigkeiten gefordert. Bouygues bestreitet alle Vorwürfe. Sein Verteidiger Eric Grassin erklärte, es komme nicht in Frage, diesen Entscheid zu akzeptieren, und kündigte Berufung an (DH/AFP). Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Auch die Hobby-Jäger klagten mit
Bemerkenswert ist, dass auch der Hobby-Jägerverband des Départements Loiret als Zivilpartei auftrat. Er machte einen Imageschaden für die Jagd geltend. Zu den neun Organisationen, denen das Gericht den Ersatz für den ökologischen Schaden zusprach, gehört er nicht. Der Verband sorgt sich damit um den Ruf der Hobby-Jagd, nicht um die getöteten Tiere. Dabei ist das Prinzip, das in Fontenaille offenbar auf die Spitze getrieben wurde, in der Hobby-Jagd weit verbreitet: Beutegreifer und Greifvögel werden als Konkurrenten um das Niederwild betrachtet, das für die Jagd ausgesetzt oder gehegt wird. Wild beim Wild hat diese Haltung in der Ideologie hinter der Fuchsjagd beschrieben.
Frankreichs Gerichte setzen der Hobby-Jagd derzeit mehrfach Grenzen. Ende Oktober stoppte ein Gericht behördliche Fuchs-Abschüsse in den Alpen. Im Wald von Orléans kam es ebenfalls im Oktober erneut zu Gewalt gegen filmende Aktivisten bei einer Parforcejagd. Dass illegale Greifvogelverfolgung kein französisches Problem ist, zeigen Fälle wie die vergifteten Steinadler im Kanton Schwyz.
Einordnung
Urteile wegen Greifvogelverfolgung sind selten, weil die Taten auf abgeschlossenen Privatgrundstücken geschehen und kaum Zeugen haben. Dass es in Orléans zu einer Verurteilung kam, verdankt sich den Ermittlungen und den Umweltverbänden, die als Zivilparteien auftraten. Die Strafe ist für französische Verhältnisse hart, bleibt aber deutlich unter dem Rahmen: Bei bandenmässiger Begehung wären laut LPO bis zu sieben Jahre Haft möglich gewesen. Für einen Milliardär bleibt sie bedingt, und drei Jahre ohne Jagdschein sind für den vom Gericht festgestellten, über Jahre betriebenen Eingriff in geschützte Bestände wenig. Der Fall zeigt vor allem, wohin eine Hobby-Jagd führt, die Wildtiere in nützliches Jagdwild und störende Konkurrenz einteilt. Ob das Urteil in zweiter Instanz Bestand hat, wird das Berufungsgericht entscheiden.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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