30.10.2026, 14:49

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Gericht stoppt behördliche Fuchs-Abschüsse in den französischen Alpen

Zwei tote Lämmer in einem Netz genügten der Präfektur für einen Monat Fuchsjagd mit Nachtsichttechnik. Das Verwaltungsgericht Marseille sah ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit.

Redaktion Wild beim Wild · 30. Oktober 2026
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Im Wald klingt ein altes Versprechen

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In der französischen Gemeinde Les Orres in den Hautes-Alpes durften Füchse seit dem 6. Oktober 2026 Tag und Nacht geschossen werden, mit Wärmebildtechnik, auf dem gesamten Gemeindegebiet und bis in die unmittelbare Nähe der Wohnhäuser. Die Verfügung der Präfektur galt bis zum 8. November und kannte weder eine Obergrenze für die Zahl der Einsätze noch für die Zahl der getöteten Füchse. Nach einer Klage der Tierschutzorganisation One Voice hat das Verwaltungsgericht Marseille die Abschüsse ausgesetzt. Die Anhörung fand am 26. Oktober statt, One Voice machte den Entscheid am 30. Oktober öffentlich.

Zwei tote Lämmer, ein verschwundenes, keine Beweise

Der Anlass für die Verfügung war überschaubar: zwei Lämmer, die tot in einem Netz gefunden wurden, und ein drittes, das verschwunden war. In der Nähe waren Füchse fotografiert worden. Mehr lag nicht vor. One Voice hielt dagegen, dass die blosse Anwesenheit eines Fuchses nichts über die Todesursache aussagt, und dass Füchse ohnehin keine typischen Beutegreifer von Lämmern sind. Wer in den Bergen tote Tiere findet, findet dort regelmässig auch Füchse: Sie räumen Kadaver weg. Genau dafür werden sie dann beschuldigt.

Das Muster ist aus der Schweizer Debatte vertraut. Ein Riss, ein Verdacht, ein Foto, und am Ende steht eine Abschussbewilligung. Die Beweislast kehrt sich um: Nicht die Behörde muss belegen, dass ein bestimmtes Tier den Schaden verursacht hat, sondern das Tier müsste seine Unschuld beweisen.

Was der Richter geprüft hat

Der Richter anerkannte zunächst die Dringlichkeit: Ein getöteter Fuchs lässt sich nicht wieder lebendig machen, die Massnahme ist unumkehrbar. Inhaltlich stützte er sich auf zwei Punkte. Erstens fehlten Beweise für die Angriffe, die den Füchsen zugeschrieben wurden. Zweitens verlangt das Gesetz einen nachgewiesenen erheblichen Schaden, und auch dieser Nachweis lag nicht vor. Zusammen begründete das ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verfügung.

Bemerkenswert ist ein dritter Punkt: Der Richter bezog die Rolle der Füchse im Ökosystem in seine Abwägung ein. Das ist mehr als eine Formalie. Es bedeutet, dass der Nutzen eines Beutegreifers nicht länger als Nebensache behandelt wird, die gegen einen behaupteten Schaden ohnehin nichts ausrichtet.

Die Technik, die hier zum Einsatz gekommen wäre

Erlaubt waren Abschüsse bei Nacht mit Wärmebildtechnik, bis an die Siedlungsränder, also dort, wo normalerweise nicht gejagt wird. Mit solchen Geräten wird aus der Jagd eine Suche nach Wärmepunkten im Dunkeln. Wie wenig davon mit dem Bild vom fairen Weidwerk zu tun hat, hat Wild beim Wild im Dossier zur Nachtjagd und Hightech-Jagd aufgearbeitet.

In der Schweiz gibt es diesen Weg kaum

Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Mitgefühl, sondern im Verfahren. In Frankreich kann eine Tierschutzorganisation eine einzelne Abschussverfügung innert weniger Tage vor den Verwaltungsrichter bringen, und sie tut es regelmässig und oft erfolgreich. In der Schweiz ist dieser Weg schmal. Das Bundesgericht sprach dem Verein CHWolf im September 2026 das Verbandsbeschwerderecht ab, womit die Abschüsse von sieben Wolfsrudeln gerichtlich ungeprüft blieben. Die Einzelheiten dieses Urteils stehen im Beitrag «Bundesgericht: CHWolf darf gegen Wolfsabschüsse nicht klagen».

Beim Fuchs stellt sich die Frage gar nicht erst in dieser Form. Er ist in fast allen Kantonen jagdbares Wild, getötet wird während der ordentlichen Jagdzeit, ohne Einzelverfügung, gegen die jemand Beschwerde führen könnte. Was in Les Orres als aussergewöhnliche Massnahme bewilligt und von einem Gericht gestoppt wurde, ist bei uns der Normalfall, nur ohne Gericht.

Rund 21’000 getötete Füchse pro Jahr, und Genf kommt ohne aus

In der Schweiz werden heute rund 21’000 Füchse pro Jahr getötet, vor 25 Jahren waren es über 42’000. Der Rückgang der Strecke hat zu keinem sichtbaren Problem geführt, wie die Auswertung «Jagdstatistik 2000 bis 2025» zeigt. Im Kanton Genf, wo die Hobby-Jagd seit 1974 verboten ist, liegen die Fuchszahlen bei null bis achtzehn pro Jahr, und auch dort ist nichts zusammengebrochen. Der Faktencheck zu den Genfer Zahlen hält fest, was die amtliche Statistik dazu hergibt.

Was Sie jetzt tun können

Die wirksamste Form der Beteiligung ist nicht eine Unterschrift, sondern ein persönliches Schreiben an die eigenen Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier. Auf der Kampagnenseite «Verbot der Fuchsjagd» finden Sie die Adressen aller Kantone und einen Musterbrief, den Sie in wenigen Minuten anpassen und abschicken können. Dort ist auch dokumentiert, wie die einzelnen Kantone bisher auf die Forderung reagiert haben.

Wie weit der Vorstoss inzwischen reicht, zeigt der Beitrag «Pascal Wolfs Vorstoss erreicht das EU-Parlament». Und wie die Gegenseite argumentiert, lässt sich im Beitrag «Jagdschutz-Präsident nennt Impfen extrem» nachlesen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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