Offener Brief an den Glarner Landammann zur Ablehnung der Fuchsjagd-Petition
Sieben Fragen an den Glarner Landammann, zwei Wochen Frist.
Nach der Ablehnung der Fuchsjagd-Petition durch den Glarner Regierungsrat richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Landammann Dr. Markus Heer.
Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.
Am 9. Juni 2026 lehnte der Regierungsrat des Kantons Glarus die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» des Luzerner Juristen Pascal Wolf ab. Die Begründung umfasste drei Absätze und nannte keine einzige Studie. Wir haben den Vorgang in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt beim Unterzeichner der Antwort.
Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unser Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann im Mai 2026: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.
Offener Brief an Landammann Dr. Markus Heer
Sehr geehrter Herr Landammann
Mit Befremden haben wir die Antwort des Regierungsrats auf die Petition von Pascal Wolf vom 4. März 2026 zur Kenntnis genommen. Das Schreiben trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.
Die Antwort umfasst drei inhaltliche Absätze, nennt keine einzige Studie, keine Erhebung und keinen Bericht. Sie erfüllt aus unserer Sicht die Mindestanforderungen an eine seriöse Auseinandersetzung mit einer Petition nicht, deren einziges Anliegen die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage war. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.
1. «Keine Hinweise», aber keine Quelle
Der Regierungsrat schreibt, es gebe «keine Hinweise darauf, dass diese Bejagung der Nachhaltigkeit widerspricht oder den Fuchsbestand gefährdet. Auch andere Probleme, welche allenfalls durch die Fuchsbejagung verursacht würden, sind nicht bekannt.» Auf welche Daten, Erhebungen oder Berichte stützt sich diese Feststellung? Hat der Kanton Glarus die wissenschaftliche Literatur zur Fuchsbejagung je gesichtet? Falls nein: Wie kann eine Petition, die genau diese Sichtung verlangt, mit der Begründung abgelehnt werden, es lägen keine Hinweise vor?
2. «Darf» ist nicht «muss»
Ihre Antwort verweist auf das Jagdregal und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Die Petition fragte nicht, ob die Fuchsbejagung erlaubt ist, sondern ob sie nötig und zweckmässig ist. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Glarus, Füchse zu schiessen. Warum beantwortet der Regierungsrat eine Frage, die niemand gestellt hat, und lässt die gestellte Frage unbeantwortet?
3. Die wissenschaftliche Befundlage
Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion und Zuwanderung ausgeglichen (u. a. Lieury et al. 2015, Baker und Harris 2006, Kämmerle et al. 2019, Rushton et al. 2006). Der Kanton Luzern, der als einziger Kanton eine Krankheitsstatistik beim erlegten Fuchs führt, weist aus, dass über 98 Prozent der getöteten Füchse gesund waren. In Luxemburg ist die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm seit dem Fuchsjagdverbot von 2015 von rund 40 Prozent (2014) auf rund 25 Prozent (2017) gesunken. Die französische Studie von Comte et al. (2017) zeigt umgekehrt, dass intensive Bejagung die Befallsrate sogar erhöhen kann, von 40 auf 55 Prozent. War dem Regierungsrat diese Befundlage bekannt? Falls ja, warum findet sie in der Antwort keine Erwähnung? Falls nein, auf welcher Grundlage wurde die Petition dann geprüft?
4. Jagdfreie Räume als Praxistest
Der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf Wildtiere aus. Der gesamte Aufwand für das professionelle Wildtiermanagement beträgt dort rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohner. Die prophezeiten Probleme sind in fünfzig Jahren nicht eingetreten.
Noch deutlicher zeigt sich dies im eigenen Land: Der Schweizerische Nationalpark im Engadin ist seit seiner Gründung am 1. August 1914 vollständig jagdfrei, auch auf den Fuchs. In über hundert Jahren ist keines der Szenarien eingetreten, mit denen die Fuchsbejagung begründet wird. Die Bestände regulieren sich über innerartliche Konkurrenz, Nahrungsverfügbarkeit und natürliche Mortalität von selbst. Diese Erfahrung stammt nicht aus Genf oder Luxemburg, sondern aus dem Kanton Graubünden, und sie wird seit einem Jahrhundert wissenschaftlich dokumentiert. Mehr dazu im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Hat der Regierungsrat diese Erfahrungen geprüft, bevor er festhielt, es seien «keine Probleme bekannt», die eine Überprüfung rechtfertigen würden?
5. Stimmen aus der Jägerschaft selbst
Der Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer bekennt öffentlich: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor führt aus, dass der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband «absolut nichts» bewirke. Robert Brunold, Ex-Präsident der Bündner Jägerschaft, erklärt: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Wenn selbst jagdinterne Stimmen den Nutzen der Fuchsjagd bestreiten, worauf stützt der Glarner Regierungsrat seine gegenteilige Gewissheit?
6. Tierschutzgesetz und Tradition
Art. 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Rechtfertigung der Fuchsbejagung steht und fällt mit ihrem belegbaren Nutzen. Wie rechtfertigt der Kanton Glarus das jährliche Töten von Füchsen, wenn er eine Prüfung dieses Nutzens ausdrücklich ablehnt?
Sollte sich der Kanton dabei auf die Tradition berufen, halten wir fest: Tierquälerei ist keine Tradition, und ein Tier sinnlos zu erschiessen erst recht nicht. Die Jagd, wie sie Naturvölker seit jeher ausüben, diente dem Überleben und der Nahrung, getragen vom Respekt vor dem erlegten Tier. Mit dem Abschuss gesunder Füchse, die niemand isst und deren Tod keinen belegbaren Zweck erfüllt, hat das nichts gemein. Was als Brauchtum verteidigt wird, ist das Töten um des Tötens willen.
7. Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung
Der Regierungsrat beruft sich implizit darauf, die Fuchsjagd diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Wissenschaft zeigt das Gegenteil: Die Hobby-Jagd auf Füchse fördert Krankheiten, anstatt sie einzudämmen. Füchse sind natürliche Seuchenkämpfer: Sie regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Eine in Proceedings of the Royal Society B veröffentlichte Studie von Tim R. Hofmeester zeigt, dass in Gebieten mit höherer Beutegreifer-Aktivität 10 bis 20 Prozent weniger neu geschlüpfte Zecken auf Nagern vorkommen und Zeckennymphen 15 Prozent häufiger infiziert sind, wenn Fuchs und Steinmarder fehlen. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich 6’000 bis 12’000 Personen an Lyme-Borreliose erkranken und 100 bis 250 an FSME; das BAG stuft durch Zecken übertragene Krankheiten deshalb als wichtiges Gesundheitsproblem für die Schweiz ein. In Deutschland wurden 2024 rund 686 FSME-Fälle gemeldet; in der Schweiz erreichten die FSME-Zahlen Anfang 2025 den höchsten Stand seit 2013. Wer Füchse schiesst, schwächt den natürlichsten Schutzwall, den wir gegen diese Entwicklung haben.
Dazu kommt: Hobby-Jäger verbreiten aktiv Krankheiten. Genau dies belegt die bereits unter Punkt 3 zitierte Frankreich-Studie (Comte et al. 2017): Intensivierte Fuchsbejagung steigerte die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) von 40 auf 55 Prozent, während sie im unbejagten Vergleichsgebiet konstant blieb. Die Mechanik ist bekannt: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten so den Parasiten flächendeckend. Eine im Juli 2025 im Lancet Infectious Diseases publizierte Übersichtsstudie dokumentiert europaweite Fallzahlen: Die Schweiz weist nach Litauen die höchste Fallzahl pro Einwohner auf. Die einzige nachweislich wirksame Gegenmassnahme ist die Entwurmung mit Praziquantel-Ködern, mit der im Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent gesenkt wurde. Die Fuchsjagd dagegen erhöht das Risiko. Wir fragen den Regierungsrat: Ist ihm diese Befundlage bekannt? Und wenn ja: Wie rechtfertigt er eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand nicht die Gesundheit der Bevölkerung schützt, sondern sie gefährdet?
Ein historisches Beispiel unterstreicht dieses Muster mit aller Deutlichkeit: Die Tollwut wurde in der Schweiz und in ganz Mitteleuropa nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme. Seit den 1970er-Jahren wurden Millionen von Impfködern aus Flugzeugen und Hubschraubern abgeworfen. Der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz wurde 1996 gemeldet; die WHO erklärte die westeuropäische Fuchstollwut wenig später für besiegt. Hobby-Jäger hatten daran keinen Anteil. Wer also behauptet, die Fuchsjagd diene dem Gesundheitsschutz, muss erklären, warum dieselbe Jagd die Tollwut nicht eindämmen konnte, die Impfköder aber schon.
Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.
Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild
Wie es weitergeht
Dem Brief liegt eine Literaturliste mit den zentralen wildbiologischen Arbeiten zur Fuchsbejagung bei, von den Kompensationsstudien aus Frankreich, Wales und dem Schwarzwald über die jagdfreien Räume im Schweizerischen Nationalpark und im Kanton Genf bis zu den dokumentierten Erfahrungen aus Luxemburg. Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage tötet die Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?
Hintergrund zur Ablehnung der Petition findet sich in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen», zur wissenschaftlichen Einordnung der Fuchsjagd im Dossier Jagdmythen sowie im Beitrag «Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht».
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