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Zug: Faktencheck zu Charly Keisers Studienverweisen und Genf-Zahlen

Der Sprecher der Zuger Beschwerdeführer gegen die Nachsuchepflicht wirft Pascal Wolf im Leserbrief Argumentlosigkeit vor. Die amtliche Jagdstatistik widerspricht seinen Angaben zu Genf.

Redaktion Wild beim Wild · 16. Oktober 2026
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Krank geschossen

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Am 15. Oktober 2026 antwortet Charly Keiser aus Zug in der «Zuger Zeitung», ebenfalls publiziert im «Badener Tagblatt», auf einen Leserbrief des Luzerner Juristen Pascal Wolf zur Fuchsjagd von Anfang Oktober. Keiser nennt vier Studien, spricht von einer «professionell orchestrierten Politkampagne» und erklärt, auch Genf komme nicht ohne Jagd aus. Was der Brief nicht erwähnt: Keiser ist Mitstreiter und Sprecher jener sechs Hobby-Jäger, die vor Bundesgericht gegen die Zuger Pflicht vorgehen, nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg eine Nachsuche durchzuführen.

Der Absender

Der Schlagabtausch begann mit dem Gang der Sechsergruppe nach Lausanne. Sie wehrt sich gegen die Zuger Jagdbetriebsvorschriften 2026/27, konkret gegen das Aus der Prämien für getötete Füchse und Krähen und gegen Paragraf 17, der nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg sofort eine Nachsuche mit geprüftem Hund verlangt (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht). Die Gruppe bekämpft die Pflicht zur Nachsuche auch dann, wenn sie von einem Fehlschuss ausgeht. Der Kanton hält dagegen: Bleibt der Abschusserfolg aus, lässt sich nicht zuverlässig ausschliessen, dass ein Tier dennoch getroffen und verletzt wurde.

Keiser erklärte sich damals «fassungslos», nannte den Zuger Fachbericht von SWILD «Quatsch» und den Vergleich mit Genf «sinnfrei». Der Zuger Kantonale Patentjägerverein distanzierte sich ausdrücklich von den Aussagen der Medienmitteilung, einschliesslich der Forderung nach einer Lockerung der Nachsuchepflicht.

Am 5. Oktober wies das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Die Vorschriften bleiben während des Verfahrens in Kraft; die Nachsuchepflicht erachtet das Gericht als im Sinne des Tierschutzes (Zug: Bundesgericht weist Eilantrag ab, Nachsuchepflicht bleibt vorerst bestehen). Über die Beschwerde selbst ist noch nicht entschieden.

Pascal Wolf, dessen Petition den Zuger Fachbericht ausgelöst hatte, hielt Keiser in seinem Leserbrief entgegen, er habe keine einzige Studie genannt, und verwies auf Genf, Luxemburg und den Nationalpark. Keisers Antwort folgte zwei Wochen später.

Die vier Studien und ihre Übertragbarkeit

Keiser führt Marcström et al. (1988), Tapper et al. (1996), Baines et al. (2004) und Lindström et al. (1994) an. Die Studien behandeln Auswirkungen von Prädation beziehungsweise der Reduktion von Beutegreifern auf andere Tierarten: Raufusshühner auf zwei Ostsee-Inseln nach der Entnahme von Füchsen und Mardern, Rebhühner auf der Salisbury Plain nach intensiver Prädatorenkontrolle, Auerhühner in Schottland im Verhältnis zur Fuchs- und Krähendichte, und Hasen und Hühnervögel in Schweden, nachdem die Räude den Fuchsbestand drastisch eingebrochen hatte.

Daraus folgt nicht, dass die übliche Fuchsjagd im Kanton Zug den Fuchsbestand dauerhaft senkt oder dass Abschussprämien einen messbaren Nutzen für gefährdete Arten haben. Dafür müsste Keiser die Übertragbarkeit der untersuchten Bedingungen auf Zug darlegen. Die Zuger SWILD-Studie kommt für genau diese Praxis zum gegenteiligen Schluss: Die Fuchsjagd reguliert den Bestand nicht dauerhaft, weil nachrückende Tiere, höhere Reproduktion und bessere Überlebensraten die Lücken füllen (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Lindström et al. zeigen zudem, dass es einen seuchenbedingten Einbruch des Fuchsbestands um mehr als die Hälfte brauchte, bis die Beutetiere zunahmen; eine Dimension, die eine Patentjagd mit einigen hundert Abschüssen pro Jahr nicht erreicht.

Zur Herkunft: Tapper, Potts und Brockless (1996) wie auch Baines, Moss und Dugan (2004) stammen vom britischen Game Conservancy Trust, heute Game and Wildlife Conservation Trust, einer Forschungsstiftung, die aus der britischen Jagd hervorgegangen ist und von ihr getragen wird; Ziel der Salisbury-Plain-Versuche war ein grösserer Rebhuhn-Bestand für die Jagd. Das entwertet die Daten nicht, gehört aber zur Einordnung. Die IG Wild beim Wild hat die Verflechtung von Jagdverbänden und Jagdforschung mehrfach dokumentiert (Jagd im Faktencheck).

Zur französischen Feldstudie mit 776 Abschüssen ohne Bestandsrückgang, zur Zuger SWILD-Studie und zu Luxemburg, die Wolf angeführt hatte, schreibt Keiser kein Wort.

Auch aus der Hobby-Jägerschaft selbst kommt Widerspruch. Franz Balmer, seit 13 Jahren Hobby-Jäger im Kanton Zürich, weigert sich, gesunde Füchse zu schiessen, und nannte das Vorgehen seines Verbands im Tages-Anzeiger «dumm»: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen» (Hobby-Jäger Franz Balmer über die sinnlose Fuchsjagd). Keiser, der den Zuger Fachbericht als «Quatsch» bezeichnet, hat sich mit dieser Kritik aus den eigenen Reihen bisher ebenso wenig befasst.

Genf in den Zahlen des Bundes

Keiser behauptet, die Genfer Wildhüter schössen jährlich «rund 200 Füchse», hätten den Rehabschuss verfünffacht, und «sogar Hasen werden bejagt oder umgesiedelt». Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU (Kanton Genf, Kategorie Spezialabschuss, 2010 bis 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026) weist aus:

  • Rotfuchs: zwischen 0 und 18 pro Jahr; in den Jahren 2020, 2021, 2024 und 2025 kein einziger Abschuss.
  • Feldhase: seit 2011 kein Abschuss. Umsiedlungen erfasst die Statistik nicht.
  • Reh: zwischen 0 und 36 pro Jahr. Die Zuger Hobby-Jäger schossen 2025 rund 345 Rehe, darunter über 80 Kitze.
  • Wildschwein: zwischen 169 und 491 pro Jahr; Rabenkrähe: zwischen 180 und 1’226.

Die von Keiser genannten rund 200 Füchse lassen sich in der Reihe der Spezialabschüsse nicht nachvollziehen. In der separaten Kategorie Fallwild, also Füchse, die im Verkehr oder an Krankheit sterben, liegen die Genfer Werte derselben Jahre zwischen 82 und 209.

Dass Genf gezielt Wildschweine und Krähen reguliert, hat die IG nie bestritten; es ist der Kern des Modells: rund ein Dutzend professionelle Umwelthüter, die sich für diese Aufgaben knapp drei Vollzeitstellen teilen, ohne Hobby, ohne Trophäe, ohne Prämie (Genf: Seit 1974 ohne Hobby-Jagd). Ohne Fuchsjagd zählt die Genfer Regierung die Feldhasendichte des Kantons zu den höchsten der Schweiz; 2016 wurden 17,7 Tiere pro 100 Hektaren erhoben. Keisers Argument, in Genf arbeiteten «Staatsangestellte auf Kosten der Steuerzahler», während Zuger Hobby-Jäger «dieselbe Arbeit unentgeltlich» leisteten, übersieht, dass die Zuger Hobby-Jäger bis diesen Sommer zehn Franken pro Fuchsschwanz und fünf pro Krähe erhielten und um dieses Geld jetzt vor Bundesgericht streiten. Eine Langzeitstudie des Kantons Genf belegt zudem seit dem Jagdverbot 1974 eine starke Zunahme der Biodiversität (Tages-Anzeiger, 2018); der Kanton führt dies auf das Verbot zusammen mit gezielter Lebensraumförderung zurück.

Die Kampagne

Keiser schreibt, Pascal Wolf habe in 13 Kantonen Petitionen eingereicht und «nur Zug» sei darauf eingestiegen. Richtig ist: Zug liess die Frage von Wildtierforschern prüfen; andere Kantone wiesen die Petition ab und stützten sich dabei auf ein Positionspapier von JagdSchweiz (Schluss mit der Fuchsjagd). Die Kampagne hat die IG Wild beim Wild auf der Website offengelegt, samt Mustertexten, Antwortschreiben und Studienliste. Die IG finanziert sich durch Spenden, nicht durch Verbände, Behörden oder Hersteller.

Kommentar der IG Wild beim Wild

Wer wissenschaftliche Belege, Transparenz und einen anständigen Ton fordert, muss sich am gleichen Massstab messen lassen. Charly Keiser nennt vier Studien, deren Übertragbarkeit auf Zug er nicht darlegt, und verbreitet im Wildbretdelirium Genfer Abschusszahlen, die die amtliche Statistik nicht hergibt. Und er erwähnt nicht, dass er der Wortführer einer Gruppe ist, die vor dem Bundesgericht gegen die Pflicht kämpft, nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg nachzusuchen.

Die Nachsuche ist die zentrale Tierschutzmassnahme nach dem Schuss. Angeschossene Rehe, Füchse und Hasen flüchten oft ohne sichtbares Zeichen und verenden Stunden oder Tage später. Wer die Suche nach einem möglicherweise verletzten Tier als Zumutung für sich empfindet, hat aus Sicht der IG Wild beim Wild nicht die Autorität, anderen Wissenschaft zu erklären. Rechtlich kann der Kanton ein Patent nur bei Verstössen entziehen, nicht wegen einer Haltung. Umso mehr fordert die IG, dass Jagdethik und Tierschutz in der Zuger Jagdprüfung verbindlich geprüft werden und dass die Direktion des Innern die Einhaltung der geltenden Nachsuchepflicht in dieser Saison konsequent kontrolliert. Dass sich der eigene Kantonalverband von der militanten Gruppe um Charly Keiser distanziert, spricht für sich.

Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist

Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.

Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.

Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.

Nach Auffassung der IG Wild beim Wild braucht es für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Gruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeiten, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch deutlich zu. Gleichzeitig zeigen Unfallanalysen, dass die Zahl schwerer Jagdunfälle mit Verletzten und Todesopfern ab dem mittleren Lebensalter signifikant ansteigt.

Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, tödliche Fehlhandlungen und den Missbrauch von Jagdwaffen verdeutlichen ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen Kontrolle. Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist dies nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten basiert und zugleich erhebliche Risiken für Menschen und Tiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.

Hobby-Jagd beruht zudem auf Speziesismus. Speziesismus beschreibt die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Er ist mit Rassismus oder Sexismus vergleichbar und weder kulturell noch ethisch zu rechtfertigen. Tradition ersetzt keine moralische Prüfung.

Gerade im Bereich der Hobby-Jagd ist kritische Prüfung unerlässlich. Kaum ein anderes Feld ist derart von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und gezielter Desinformation geprägt. Wo Gewalt normalisiert wird, dienen Narrative oft der Rechtfertigung. Transparenz, überprüfbare Fakten und eine offene gesellschaftliche Debatte sind deshalb unverzichtbar.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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