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Tierwelt

Polizei rettet illegal gefangene Greifvögel in Ibbenbüren

In Ibbenbüren haben Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung einen Habicht und einen Mäusebussard aus illegaler Haltung befreit. 

Redaktion Wild beim Wild — 7. März 2025

Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden die beiden streng geschützten Vögel illegal der Natur entnommen und anschliessend im Internet zum Verkauf angeboten.

Illegaler Verkauf auf Kleinanzeigenportal

In einem auf einem bekannten Kleinanzeigenportal veröffentlichten Angebot sind beide Tiere mit zusammengebundenen Fängen auf dem Boden einer Halle zu sehen. «Hier biete ich zwei schöne Vögel. Bitte nur bei ernsten Fragen melden», so der Verkäufer.

Aufmerksame Naturschützerinnen und Naturschützer meldeten die Annonce an das Komitee, das in der Tat ein paar ernste Fragen hatte. «Der Fang und das Verkaufen wild lebender Greifvögel sind Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Ausserdem war aufgrund der Bilder von Tierquälerei auszugehen», so Biologe Marvin Fehn vom Komitee gegen den Vogelmord. Leider hatte der Anbieter das Inserat zu diesem Zeitpunkt bereits gelöscht. Nicht entfernt hatte er allerdings das Angebot für einen Schreibtischstuhl, der in der gleichen Halle fotografiert wurde wie die Greifvögel. Über die dort angegebene Telefonnummer gelang es der von den Vogelschützerinnen und Vogelschützern verständigten Polizei, die Adresse des Anbieters zu ermitteln. Bei einer durch das Amtsgericht Ibbenbüren angeordneten Hausdurchsuchung wurden beide Tiere entdeckt und sichergestellt. «Die Vögel waren in einem schlechten Zustand und wurden einer Falknerin übergeben», so Fehn. Nach einigen Wochen intensiver Pflege konnten sie gesund wieder ausgewildert werden. Mehr zu Kriminalität im Zusammenhang mit Wildtieren.

Strafanzeige wegen Verstoss gegen Naturschutz- und Tierschutzgesetz

Das Komitee gegen den Vogelmord hat Strafanzeige gegen den Verkäufer erstattet. Gegen ihn wird wegen Verstoss gegen das Naturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz ermittelt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug. Das Komitee gegen den Vogelmord geht davon aus, dass die Beweise für eine Anklage reichen und bedankt sich bei allen beteiligten Stellen. «Die Rettung dieser beiden Vögel ist ein anschauliches Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Naturschützerinnen und Naturschützern, Polizei, Justiz und der Pflegestation», so Marvin Fehn. Das Tierschutzproblem zeigt sich auch im illegalen Wildtierhandel.

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