Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd
In Zürich sterben zehntausende Füchse, und bei mehr als neun von zehn kann der Kanton keinen Grund nennen. Das ist kein Datenleck, sondern ein Denken, das Tiere nach Kategorie beurteilt statt nach dem Einzelfall, staatlich verdichtet im Reichsjagdgesetz von 1934.
«Im alten Bau»
Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt sprach der Schweizer Satiriker Mike Müller auf «X» von «einer knappen Million Nazis».
Ein AfD-Wähler zeigte ihn wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung an. Der Zürcher Strafrechtler Matthias Michlig gibt der Anzeige gegenüber Nau.ch «eher keine guten Erfolgsaussichten», weil bei Ehrverletzungsdelikten nur die unmittelbar verletzte Person antragsberechtigt ist und diese unmittelbare Betroffenheit bei pauschalen Angriffen auf grosse Gruppen regelmässig fehlt.
Das ist die Grenze, innerhalb derer man eine Weltanschauung benennen darf, ohne einen einzelnen Menschen an den Pranger zu stellen. Genau diese Grenze braucht es hier. Wir sagen nicht, dieser oder jener Hobby-Jäger sei ein Nazi. Wir sagen: Das Denken, das die Fuchsjagd bis heute trägt, stammt aus einer Zeit, die man beim Namen nennen muss.
Der Fuchs stirbt, weil er ein Fuchs ist
Der Kanton Zürich begründet die Fuchsjagd damit, ein Grossteil der Tiere sei krank oder stehe in Konflikt mit Landwirtschaft und Bevölkerung. Das elektronische Wildbuch, in das die Hobby-Jäger ihre Abschüsse selbst eintragen, sagt etwas anderes. Von 21’846 zwischen 2015 und 2025 erschossenen Füchsen tragen nur 7,7 Prozent einen Hinweis auf Krankheit oder Verletzung. Konflikte mit Landwirtschaft und Bevölkerung erfasst die Verwaltung überhaupt nicht, und sie räumt selbst ein, sie könne ihre Behauptung nicht mit Datenmaterial abstützen. Bei mehr als neun von zehn erschossenen Füchsen existiert also kein einziger dokumentierter Grund.
Das ist kein Versehen, das ist der Kern der Sache. Diese Füchse sterben nicht, weil sie krank sind, nicht, weil sie einen Schaden angerichtet haben, sondern weil sie Füchse sind. Der Abschuss braucht keine Begründung im Einzelfall, weil die Begründung längst in der Kategorie steckt. Der Fuchs ist abgelegt unter «tötbar». Und diese Ablage hat eine Geschichte.
Die vollständige Datenanalyse steht in unserem Beitrag Fuchsjagd Zürich: Das Wildbuch widerlegt die Krankheitsbegründung des Kantons.
Ein Jagdgesetz aus der Zeit der Gleichschaltung
Kurz nach der Machtergreifung liess Hermann Göring ein Jagdgesetz ausarbeiten. Am 3. Juli 1934 wurde es als erstes verbindliches einheitliches Reichsjagdgesetz beschlossen und ersetzte die damals 17 Landesjagdgesetze. Es erhob die «deutsche Waidgerechtigkeit» zum Rechtsbegriff, zusammen mit Hegeverpflichtung, Jägerprüfung und Abschussplan. Göring stellte dem Gesetz eine grösstenteils selbstverfasste Präambel voran, die eine «edle Kunst des deutschen Waidwerks» beschwor, aufgebaut auf «uralter germanischer Überlieferung».
Zur Genauigkeit gehört eine Differenzierung, die auch Jagd-Apologeten gerne ins Feld führen. Der fachliche Teil des Gesetzes gilt als vergleichsweise unpolitisch, und die volle Blut-und-Boden-Kodifizierung sitzt nicht im Jagdrecht, sondern im Reichsnaturschutzgesetz von 1935 und im gleichgeschalteten Naturschutzapparat. Die deutsche Wikipedia charakterisiert aber genau Görings Präambel als von Gedanken der Eugenik und nationalsozialistischer Blut-und-Boden-Ideologie geprägt. Die völkisch-germanische Rahmung steht also im Jagdgesetz selbst.
Dass Jagd und Naturschutz dieselbe Handschrift trugen, war kein Zufall. Der Naturschutz im Nationalsozialismus begann 1933 mit der Gleichschaltung der Verbände und dem Ausschluss der jüdischen Mitglieder, wurde institutionell dem Reichsforstamt unter Göring unterstellt und ideologisch mit einem völkischen Heimatbegriff und der Blut-und-Boden-Ideologie verknüpft. Der Leiter der Reichsstelle für Naturschutz, Walther Schoenichen, veröffentlichte 1942 ein Werk mit dem Titel «Naturschutz als völkische und internationale Kulturaufgabe» und war über weite Strecken seiner Laufbahn Antisemit. Jagd, Naturschutz und völkische Ordnungsvorstellungen liefen im selben Apparat, unter demselben Mann, zusammen.
Nützling und Schädling: als eine Kategorie zum Gesetz wurde
Das ideologische Herz dieser Ordnung ist eine einzige Unterscheidung: nützlich oder schädlich. Es gibt das gehegte, das «starke» Wild, das man aufzieht, um es zu erlegen, und es gibt das «Raubzeug», das man ausrottet, damit das gehegte Wild gedeiht.
Das war kein blosses Bild, das war Gesetz. Der Begriff «Raubzeug» war bis 1976 Inhalt des deutschen Bundesjagdgesetzes, und der Schutz des Wildes vor dem Raubzeug galt als «Inhalt des Jagdschutzes». Fuchs, Wolf, Fischotter, Luchs, Biber, Greifvögel und Krähen wurden prämiengestützt bekämpft. Gegen den Fuchs legte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit Strychnin versetzte Giftköder aus. Der Fuchs war der Prototyp des Beutegreifers, dem man das Existenzrecht per Kategorie absprach.
Die Nationalsozialisten haben diese Einteilung nicht erfunden, aber sie haben sie ideologisch aufgeladen. In der Pädagogik der Dreissiger- und Vierzigerjahre dienten Tiere dazu, Kindern zu erklären, was im nationalsozialistischen Sinne ein «Schädling» oder «Schmarotzer» sei. Die Kategorie war also nicht bloss ein jagdlicher Fachbegriff, sondern Teil eines Weltbildes, in dem Jagd, Naturschutz und völkische Ordnung im selben Apparat zusammenliefen. Man muss die menschenverachtende Seite dieses Weltbildes nicht ausbuchstabieren, um den Kern zu sehen: die Anmassung, Leben nach seinem Nutzen für eine gesetzte Ordnung einzuteilen und das minderwertige zu beseitigen.
Warum die Schweiz nicht ausgenommen ist
Hier setzt die Jagdlobby zum Gegenschlag an, und man muss ihr den Wind aus den Segeln nehmen. Das Schweizer Jagdrecht stammt nicht aus der Nazizeit. Das eidgenössische Jagd- und Schutzgesetz datiert von 1986, die Jagd ist kantonal geregelt, und sie ist nicht aus dem Reichsjagdgesetz abgeleitet. Wer das Gegenteil behauptet, macht sich angreifbar.
Nur ändert das nichts am Denken. Das Gesetz ist neuer, die Denkschablone ist dieselbe. Die «Waidgerechtigkeit», der Hegegedanke, der Mensch als Regulator, die stille Einteilung der Tierwelt in erwünscht und unerwünscht: All das lebt im Selbstbild der Schweizer Hobby-Jägerschaft unverändert weiter. Und der Zürcher Fuchs führt es vor. Wenn ein Kanton 21’846 Tiere erschiessen lässt und bei mehr als neun von zehn keinen Grund nennen kann, dann handelt er nicht nach Biologie, sondern nach Kategorie. Der Fuchs ist der «Schädling» geblieben, auch ohne dass das Wort noch im Gesetz steht. Genf kommt seit 1974 ohne Fuchsjagd aus. Es geht also auch ohne. Zürich will nicht.
Der vorhersehbare Einwand
Jagd-Apologeten, bis hin zu einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, argumentieren, der fachliche Teil des Reichsjagdgesetzes sei in unpolitischen Formulierungen gehalten gewesen. Das stimmt sogar, und es widerlegt nichts. Nicht der einzelne Paragraph ist das Problem, sondern die Weltanschauung, die ihn hervorbrachte. Dass diese Kontinuität besteht, bestätigen sogar Jagdmedien selbst: Das Fachmagazin «Pirsch» hat darüber unter dem Titel «Grüne Paragraphen, braune Denke» geschrieben. Und der Naturschutzverband NABU hält fest, dass die massive Verfolgung von Beutegreifern eine Folge der in Jägerkreisen propagierten «Raubzeugbekämpfung» ist und der Fuchs bis heute grundlos bejagt wird.
Was daraus folgt
Der Fall Mike Müller zeigt am Ende das Richtige: Man darf eine Weltanschauung benennen, ohne einen einzelnen Menschen zu diffamieren. Wild beim Wild tut genau das. Wir behaupten nicht, der Zürcher Wildhüter oder der Hobby-Jäger von nebenan sei ein Nationalsozialist. Wir stellen fest, dass die Kategorie, die 21’846 Füchse das Leben gekostet hat, aus einem Denken stammt, das ein verbrecherisches Regime in Gesetze goss: die Einteilung von Leben in wertvoll und wertlos. Dieses Fundament gehört abgetragen, und der erste Schritt dazu ist, es zu benennen.
Mehr zum Thema: Die soziologische Nähe von Hobby-Jagd und Rechtsextremismus zeigt unser Beitrag Die Schnittmengen zwischen Hobby-Jäger und Rechtsextremen. Wie Jagdgesetze Kontrolle organisieren, steht im Dossier Jagdgesetze und Kontrolle. Wer hinter der Figur steckt, zeigt Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert. Wer die Zürcher Praxis ändern will, findet den Weg auf der Kampagnenseite Fuchsjagd stoppen.
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