Bartgeier-Rekord: Blei aus der Hobby-Jagd bleibt gefährlich
30 junge Bartgeier sind 2026 in den Schweizer Alpen ausgeflogen, so viele wie noch nie.
«Blei im Wind»
Die Erfolgsmeldung hat eine Leerstelle: Blei aus der Munition der Hobby-Jagd kann weiterhin in die Nahrung der Aasfresser gelangen.
Bund und Kantone lassen die Lücken bis 2030 und teilweise darüber hinaus offen. Das Wallis hat sein angekündigtes Bleiverbot sogar abgeschwächt.
Ein Rekordjahr in den Alpen
Die Stiftung Pro Bartgeier meldet laut Keystone-SDA vom 1. Oktober 2026 ein Rekordjahr: 30 junge Bartgeier sind in der Schweiz flügge geworden. In der Schweiz wurden 29 Wildbruten registriert. Schwerpunkte sind Graubünden mit 18 und das Wallis mit 7 Jungvögeln, weitere flogen in anderen Regionen aus. Im internationalen Alpenprojekt mit Frankreich, Italien und Österreich zählten die Fachleute 72 Wildbruten. Seit dem Start der Wiederansiedlung 1991 sind in der Schweiz 299 Junggeier ausgeflogen, rund 80 Prozent davon aus Wildbruten.
Das ist ein Erfolg des Artenschutzes. Anfang des 20. Jahrhunderts war der Bartgeier im Alpenraum ausgerottet, weil er zu Unrecht als «Lämmerdieb» verfolgt wurde. Daniel Hegglin, Geschäftsführer von Pro Bartgeier, warnt jedoch: «Die Risiken von Inzucht nehmen leider zu.» Für eine Population, die auf wenige Gründertiere zurückgeht, zählt jeder vermeidbare Todesfall. Eine solche vermeidbare Gefahr kommt in der Erfolgsmeldung nicht vor: Blei.
Warum Blei für Bartgeier so gefährlich ist
Der Bartgeier ernährt sich vor allem von Knochen und Aas. Damit frisst er auch, was nach der Hobby-Jagd im Gelände zurückbleibt: Aufbruch, nicht geborgene oder nach einem Fehlschuss verendete Tiere. Bleigeschosse können beim Aufprall in zahlreiche Fragmente zersplittern, die sich im Gewebe verteilen.
Pro Bartgeier weist darauf hin, dass Bartgeier besonders saure Magensäfte haben und die Nahrung lange im Magen bleibt. Im stark sauren Magen kann sich Blei lösen, vom Körper aufgenommen werden und ins Blut gelangen. Laut der Stiftung wurden im Alpenraum acht Bartgeier mit Bleivergiftung aufgefunden (Stand ihrer Publikation von 2022). Einer davon war der ausgewilderte Jungvogel Ikarus, der ein halbes Jahr nach seiner Freilassung apathisch und durch eine Bleivergiftung stark geschwächt gefunden wurde.
Eine europäische Studie (Green, Pain und Krone, 2022, Science of the Total Environment) hat die Folgen für zehn europäische Greifvogelarten modelliert. Die Bestände erwachsener Vögel dieser Arten sind demnach wegen Bleivergiftung durch Munition im Mittel um 6 Prozent kleiner, als sie es ohne diese Belastung wären.
Bund: Verbot mit Aufschub bis 2030
Seit dem 1. Februar 2025 verbietet die eidgenössische Jagdverordnung «bleihaltige Kugelmunition ab Kaliber 6 mm» (Art. 2 Abs. 1 Bst. n JSV). Eine Übergangsbestimmung schiebt das Verbot jedoch auf: «Bis zum 31. Dezember 2029 bleibt bleihaltige Kugelmunition für Kaliber ab 6 mm erlaubt.» Bleischrot ist schweizweit nur «für die Wasservogeljagd» untersagt (Art. 2 Abs. 1 Bst. l JSV). Das Bundesrecht enthält derzeit weder ein allgemeines Bleischrotverbot noch eine Ausstiegsfrist für bleihaltige Kugelmunition unter 6 mm.
Graubünden: Verbot für Schalenwild, nicht für die Niederjagd
Graubünden verbietet in Artikel 5 seiner Jagdbetriebsvorschriften (Stand 1. August 2026) «das Mittragen und die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition bei der Ausübung der Hoch-, Sonder- und Steinwildjagd». Für die Niederjagd gilt dieses spezifische Verbot nicht. Bleifreier Schrot ist nur bei der Hobby-Jagd auf Wasserflugwild vorgeschrieben (Art. 90).
Aufschlussreich ist Artikel 14: Erlegtes Niederwild und Teile davon, «welche mit Bleispuren kontaminiert sein könnten», müssen so entsorgt werden, dass sie «für Greifvögel und Raubwild nicht erreichbar sind». Mit dieser Entsorgungspflicht anerkennt die Verordnung das Risiko bleihaltiger Rückstände für Greifvögel und Raubwild.
Wallis: Das angekündigte Bleiverbot wurde abgeschwächt
Im Juni 2021 kündigte das Wallis als zweiter Kanton nach Graubünden ein Verbot bleihaltiger Munition an. Laut Keystone-SDA sollten Hobby-Jäger bis 2025 umstellen, Wildhüter bereits ab 2022 bleifrei schiessen. Das Ausführungsreglement zum Jagdgesetz sah dafür eine Übergangsfrist von fünf Jahren für bleihaltige Büchsenmunition vor.
Diese Frist lief nie ab. Mit einer Änderung vom 18. Juni 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025, hat der Staatsrat die Regel umgeschrieben. Artikel 30 verbietet seither nur noch «bleihaltige Kugelmunition ab Kaliber 6 Millimetern». Und die neue Übergangsbestimmung hält fest, dass die Frist für bleihaltige Büchsenmunition «basierend auf der revidierten eidg. Jagdverordnung verlängert» wird: «Das Verbot tritt auf den 1. Januar 2030 in Kraft.»
Das Wallis hat sein eigenes, weitergehendes Verbot also an die schwächere Bundesregel angeglichen. Für die Passjagd auf Kleinraubwild erlaubt Artikel 30 ausdrücklich Kaliber von .22 Hornet bis 5.6×52, also unter der 6-Millimeter-Grenze. Bleischrot ist im Wallis nur für den Abschuss von Wasserwild verboten.
Die Lücke im Überblick
Damit bleibt Blei in grossen Teilen der Praxis der Hobby-Jagd erlaubt: bei Schrot ausserhalb der Wasservogeljagd, bei Kugelmunition unter 6 Millimetern und, ausserhalb Graubündens, bei grösseren Kalibern bis Ende 2029. Gerade bei der Fuchsjagd im Herbst und Winter kann so weiterhin bleihaltige Munition zum Einsatz kommen. Nicht geborgene Tiere, angeschossene und später verendete Tiere sowie im Gelände zurückgelassener Aufbruch können Bleifragmente enthalten, die von Bartgeiern, Steinadlern und anderen Aasfressern aufgenommen werden.
Die EU kommt ebenfalls nur langsam voran
Der REACH-Ausschuss der EU billigte im Juni 2026 einen abgeschwächten Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition: Für Bleischrot ist eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen, Kugelmunition wurde aus dem Vorschlag gestrichen. Die Beschränkung befindet sich seither in der Prüfung durch Europäisches Parlament und Rat und ist noch nicht in Kraft (Stand Ende September 2026).
Blei landet auch auf dem Teller
Blei ist nicht nur ein Problem für Aasfresser. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, «Wild, das mit Bleimunition erlegt wurde, nur selten zu essen», und hält fest: «Kinder bis sieben Jahre, Schwangere, Stillende und Frauen mit Kinderwunsch sollten vorsorglich auf Wildfleisch verzichten, da sich nicht immer feststellen lässt, mit welcher Munition ein Tier erlegt wurde.»
Unsere Einordnung
Der Rekord bei den Bartgeiern ist der Verdienst jahrzehntelanger Schutzarbeit, nicht der Hobby-Jagd. Die Rechtslage zeigt dagegen, wie zögerlich Politik und Verbände sind, wenn es um die eigene Munition geht. Das Wallis hat 2021 ein Bleiverbot angekündigt und es vier Jahre später auf 2030 verschoben und eingeschränkt. Der EU-Kompromiss folgt zentralen Forderungen der Jagdverbände: längere Fristen für Schrot, keine Regel für Kugeln.
Bleifreie Alternativen sind seit Jahren auf dem Markt. Es gibt keinen sachlichen Grund, bis 2030 zu warten oder Schrot und Kleinkaliber auszunehmen. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb:
- ein schweizweites Verbot bleihaltiger Munition für alle Kaliber, Kugel wie Schrot, ohne Übergangsfrist bis 2030;
- in Graubünden die Ausweitung des Verbots auf die Niederjagd, im Wallis die Rückkehr zum 2021 angekündigten umfassenden Verbot;
- systematische Bleiuntersuchungen bei tot aufgefundenen Bartgeiern, Steinadlern und anderen Aasfressern mit öffentlicher Berichterstattung.
Ein Bartgeier, der an Blei aus der Munition eines Hobby-Jägers stirbt, ist für eine Population mit steigendem Inzuchtrisiko nicht einfach ein Einzelfall. Er ist ein vermeidbarer Verlust.
Weiterlesen auf Wild beim Wild
- Bleimunition: Toxisches Erbe der Hobby-Jagd (Dossier)
- Blei in der Hobby-Jagd: Gift, Lobby und Schweiz
- EU vertagt Bleiverbot bei Munition auf sieben Jahre
- Wildbret und Gesundheitsrisiken: Was Studien zeigen
- Bartgeier Lepontino II: Gerettet, erholt, wieder frei
Quellen
- Keystone-SDA via bluewin: Dieses Jahr sind in der Schweiz 30 Bartgeier flügge geworden, 1. Oktober 2026
- Stiftung Pro Bartgeier: Studie zeigt: Jagd ohne Blei ist wichtig, 30. September 2022
- Green, R. E., Pain, D. J., Krone, O. (2022): The impact of lead poisoning from ammunition sources on raptor populations in Europe. Science of the Total Environment, Bd. 823
- Bund: Jagdverordnung (JSV, SR 922.01), Art. 2 Abs. 1 Bst. l und n sowie Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Dezember 2024 (AS 2025 12)
- Kanton Graubünden: Jagdbetriebsvorschriften (BR 740.025), Art. 5, 14 und 90, Stand 1. August 2026
- Kanton Wallis: Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (SGS 922.100), Art. 30, Art. 64 Abs. 3 und Art. T4-1 Abs. 2 (Änderung vom 18. Juni 2025, AGS 2025-066), Stand 1. Juli 2026
- Keystone-SDA via swissinfo: Bleihaltige Munition wird im Wallis verboten, 24. Juni 2021
- FACE: Member States approve revised restriction on lead in gunshot, Juni 2026
- BLV: Blei im Wildfleisch
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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