1. Juli 2026, 11:21

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Jagdgesetz

EU vertagt Bleiverbot bei Jagdmunition auf sieben Jahre

REACH-Ausschuss verschiebt Bleiverbot auf sieben Jahre, Büchsengeschosse bleiben ganz ausgenommen.

Redaktion Wild beim Wild — 1. Juli 2026

Der REACH-Ausschuss der EU-Kommission hat am 25. Juni 2026 eine neue Fassung des Bleiverbots für Jagdmunition gebilligt.

Statt der ursprünglich vorgesehenen achtzehn Monate gilt für Bleischrot künftig eine Übergangsfrist von sieben Jahren, während Büchsengeschosse komplett aus dem Geltungsbereich der Verordnung fallen.

Was am 25. Juni beschlossen wurde

Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im REACH-Ausschuss auf einen Kompromisstext, der das ursprüngliche Verbotsvorhaben der EU-Kommission massiv entschärft. Bleischrot für die Hobby-Jagd soll erst nach einer siebenjährigen Übergangsfrist verboten werden, nachdem der Zeitraum in den vergangenen Verhandlungsrunden schrittweise von drei über fünf auf sieben Jahre gestreckt wurde. Kugelmunition mit Bleianteil, die für Beutegreifer und Schalenwild verwendet wird, wurde ganz aus dem Regulierungsvorhaben herausgenommen. Der Beschluss ist noch kein endgültiges Gesetz. Rat und Parlament müssen den Kompromiss innert dreier Monate absegnen, bevor er als verbindliche Änderung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft treten kann.

Für die Hobby-Jagdlobby ist der Entscheid ein Erfolg. Der Präsident der französischen Fédération Nationale des Chasseurs, Willy Schraen, wertete das Ergebnis öffentlich als Bestätigung, dass sich die «Realitäten des ländlichen Raums» gegen eine Kommission durchgesetzt hätten, die diese lange ignoriert habe.

Wer die Verzögerung durchsetzte

Treibende Kraft hinter der Verwässerung war ein Bündnis aus Hobby-Jagdverbänden und Munitionsindustrie. Auf europäischer Ebene koordinierte der Dachverband FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU) die Lobbyarbeit gegenüber dem REACH-Ausschuss und organisierte im November 2025 eine Veranstaltung im EU-Parlament, an der die Munitionsherstellervereinigung AFEMS vor «erheblichen Folgen» für die Branche warnte. In Frankreich bündelten die FNC, der Munitionsherstellerverband SNAFAM und die CSNA ihre Kräfte, um bei der französischen Regierung auf eine Verlängerung der Fristen zu drängen. Mehrere Regierungen, deren Namen in den Sitzungsprotokollen des Ausschusses nicht einzeln offengelegt werden, machten laut übereinstimmenden Berichten aus der Jagdpresse geopolitische und sicherheitspolitische Bedenken geltend: Angesichts der aktuellen Rüstungslage könne man der Munitionsindustrie, die zivile und militärische Produktion parallel betreibt, keine derart rasche industrielle Umstellung zumuten.

Auch innerhalb Frankreichs verlief die Front nicht einheitlich. Während die Umweltministerin eine Frist von fünf Jahren verteidigte, forderte der damalige Innenminister Bruno Retailleau eine Verzögerung auf bis zu zehn Jahre und liess die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen für die Ausrüstung der Sicherheitskräfte eigens abklären, bevor die Regierung sich positionierte.

Wer sich für ein rasches Verbot einsetzte

Auf der Gegenseite standen die Wissenschaft und der europäische Vogel- und Naturschutz. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte bereits 2021 eine umfassende Beschränkung vorgeschlagen, ihre wissenschaftlichen Ausschüsse RAC und SEAC bestätigten 2023 in ihren Gutachten, dass die Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit ein Verbot rechtfertigen. BirdLife International, dessen französische Partnerorganisation LPO seit über zwanzig Jahren für ein umfassendes Bleiverbot kämpft, bezeichnete den ursprünglichen Kommissionsentwurf als «historischen Schritt» und kritisiert die jetzige Verwässerung scharf. Eine von BirdLife getragene Petition für ein EU-weites Verbot sammelte über 61’000 Unterschriften. Als das EU-Parlament 2020 über das vorgelagerte Bleischrotverbot in Feuchtgebieten abstimmte, versuchte die rechtspopulistische Fraktion Identität und Demokratie erfolglos, das Vorhaben per Resolution zu kippen; 499 Abgeordnete stimmten dagegen.

Warum das Verfahren seit Jahren dauert

Die Verzögerungstaktik folgt einem wiederkehrenden Muster, das sich seit dem ersten ECHA-Beschränkungsvorschlag von 2018 beobachten lässt: Jede Verhandlungsrunde bringt eine Verlängerung der Übergangsfristen, ohne dass die zugrunde liegende wissenschaftliche Bewertung sich ändert. Der Streit dreht sich längst nicht mehr um die Frage, ob Blei giftig ist, sondern nur noch darum, wie viele Ausnahmen und wie lange Übergänge die Politik zulässt. Das REACH-Ausschussverfahren begünstigt diese Dynamik strukturell: Weil die Kommission auf eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten angewiesen ist, reicht eine koordinierte Blockademinderheit, um Fristen im Nachverhandlungsprozess immer weiter zu strecken, ohne das Vorhaben formell zu Fall zu bringen.

Die Situation in der Schweiz

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und daher an den REACH-Beschluss nicht direkt gebunden, folgt europäischem Chemikalienrecht aber traditionell mit Verzögerung im Rahmen des autonomen Nachvollzugs. National zeigt sich exakt dasselbe Verzögerungsmuster wie in Brüssel. Seit 1998 ist Bleischrot bei der Wasservogeljagd verboten, weitere Bereiche blieben aber jahrelang ungeregelt. Eine Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) für ein weitgehendes Verbot bleihaltiger Munition scheiterte 2023 im Nationalrat denkbar knapp mit 99 zu 94 Stimmen.

Erst die revidierte Jagdverordnung, die per 1. Februar 2025 in Kraft trat, verbietet bleihaltige Kugelmunition ab Kaliber 6 mm für die Hobby-Jagd auf Paarhufer. Doch auch hier gilt eine lange Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2029 bleibt die alte Munition erlaubt, damit die Kantone Zeit für die Anpassung ihrer eigenen Erlasse erhalten. Bleischrot ausserhalb von Feuchtgebieten bleibt weiterhin vollständig unreguliert. Das Ergebnis ist ein kantonaler Flickenteppich: Graubünden verbietet bleihaltige Kugelmunition bei der Hochjagd bereits seit 2021, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen sind ebenfalls vorangegangen, während zahlreiche andere Kantone auf eine nationale Lösung warten, die konsequent aufgeschoben wird.

Gesundheitsbehörden warnen unterdessen unverändert: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt Kindern bis sieben Jahren, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch, praktisch auf den Konsum von Wildfleisch zu verzichten, weil sich ein Bleianteil aus der Munition nicht ausschliessen lässt. Mehr zu den wissenschaftlichen Grundlagen, der Lobbyarbeit und den politischen Blockaden in der Schweiz liefert das Dossier Bleimunition und Hobby-Jagd: Fakten, Verbot, Lobby-Analyse.

Lied: «Blei im Wind»

Es handelt von den Spuren, die bleihaltige Munition in Tieren und Umwelt hinterlässt.

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