10. September 2026, 13:38

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Kriminalität & Jagd

Geschützte Wildtiere als «Störfaktor»: Olivier Bouygues wegen mutmasslicher Wildtierverfolgung vor Gericht

Auf dem abgeschotteten Jagdgut des französischen Unternehmers Olivier Bouygues sollen über Jahre Bussarde, Reiher, Wildkatzen und Igel mit Schüssen, Fallen und Gift beseitigt worden sein. Die Anklage lautet unter anderem auf Zerstörung geschützter Arten «in organisierter Bande». Das Urteil soll am 23. Oktober fallen.

Redaktion Wild beim Wild — 10. September 2026

Vor dem Strafgericht in Orléans hat sich am 7. und 8. September 2026 der französische Unternehmer Olivier Bouygues verantworten müssen.

Der 75-Jährige ist Sohn des Bouygues-Konzerngründers Francis Bouygues und Bruder von Martin Bouygues. Der Vorwurf wiegt schwer: Auf seinem eingezäunten Jagdgut in der Sologne sollen über Jahre geschützte Wildtiere planmässig getötet worden sein. Die Staatsanwältin Emmanuelle Bochenek-Puren sprach von einer «Professionalisierung der Zerstörung». Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung.

Angeklagt sind neben Bouygues fünf weitere Personen, darunter Verwalter und Wildhüter, sowie die Betreibergesellschaft SCEA Saint-Hubert. Der Bouygues-Konzern selbst ist nicht Teil des Verfahrens. Verhandelt werden mutmassliche Taten aus den Jahren 2019 bis 2025 auf dem rund 650 Hektaren grossen Domaine de Fontenaille bei La Ferté-Saint-Aubin im Département Loiret, etwa zwanzig Kilometer südlich von Orléans. Bouygues erwarb das Anwesen 2002 und gab vor Gericht an, dort jährlich vierzig bis fünfzig Tage zu verbringen, vor allem während der Jagdsaison. Das gesamte Gut ist von über zwei Meter hohen Zäunen umgeben und liegt zugleich innerhalb des grössten terrestrischen Natura-2000-Gebiets Frankreichs.

Kadaver, Fallen und Gift

Ausgelöst wurde die Untersuchung durch einen anonymen Hinweis, der am 25. März 2025 beim französischen Amt für Biodiversität (OFB) einging. Bei der Durchsuchung am 4. Juni 2025 stiessen die Ermittler von OFB und Gendarmerie auf eine Ablagerungsstätte mit Kadavern in teils fortgeschrittener Verwesung. Medienberichte nennen darunter Turmfalken, Silberreiher, Weihen, Mäusebussarde und Kormorane, aber auch Wildkatzen, Igel und ein Eichhörnchen. Nach Angaben der Zivilklägerinnen fanden sich zudem Notizhefte mit Listen zu tötender Tiere.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, geschützte Arten gezielt beseitigt zu haben, weil sie als Konkurrenz zur kommerziellen Hobby-Jagd galten. Auf dem Gut wurden Rebhühner und Fasane in grosser Zahl für den Abschuss gehalten; die Ermittler zählten rund 7’000 Rebhühner sowie auf 160 Hektaren etwa 500 Wildschweine, also drei Tiere pro Hektar, eine Dichte, die kein Wald natürlich hervorbringt. Greifvögel, Reiher und Wildkatzen fressen Eier, Küken und Jungvögel und störten damit diese für die Jagd bestimmten Bestände. Bei den Jagdpartien mit zehn bis fünfzehn Schützen wurden nach Prozessangaben im Schnitt sechzig Vögel pro Schütze und Tag erlegt.

Zentral ist der Vorwurf der «illegalen Beeinträchtigung des Erhalts einer geschützten Tierart in organisierter Bande». Hinzu kommen Vorwürfe der illegalen Haltung beziehungsweise Zucht von Wildschweinen und Hirschen sowie weiterer Verstösse gegen Waffen-, Umwelt- und Jagdvorschriften. Die rechtliche Einordnung ist entscheidend für das Strafmass: Für die Zerstörung geschützter Arten drohen in Frankreich grundsätzlich bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und 150’000 Euro Busse. Wird die Tat in organisierter Bande begangen, erhöht sich der Rahmen auf bis zu sieben Jahre und 750’000 Euro.

«Ich wusste nichts»

Olivier Bouygues bestritt jede Verantwortung. Er habe «anderes zu tun», als das Tagesgeschäft auf dem Gut zu führen, und sei beim Bekanntwerden der Ermittlungen «schockiert» und «überrascht» gewesen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch und beanstandete die Ordnungsmässigkeit des Verfahrens. Mehrere Angestellte entlasteten ihren Arbeitgeber vor Gericht, teils im Widerspruch zu früheren Aussagen im Polizeigewahrsam.

Am zweiten Verhandlungstag beantragte die Staatsanwaltschaft gegen Bouygues fünf Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Busse von 750’000 Euro (das gesetzliche Maximum) sowie ein fünfjähriges Verbot beruflicher Tätigkeiten in Landwirtschaft und Zucht mit Bezug zur Freizeitjagd. Gegen die Mitangeklagten wurden je nach Rolle Bewährungsstrafen von einem bis mehreren Jahren, Bussen und befristete Entzüge der Jagdberechtigung beantragt.

Die Umweltorganisationen, die sich als Zivilklägerinnen angeschlossen haben, darunter die Ligue pour la protection des oiseaux, One Voice und France Nature Environnement, bezifferten den ökologischen Schaden auf mehr als 750’000 Euro; die Forderung beruht nach ihren Angaben auf einer Mindestschätzung von 1’314 getöteten Tieren. Bemerkenswert ist, dass sich auch die Hobby-Jägerföderation des Départements Loiret einstimmig als Zivilklägerin gegen Bouygues konstituiert hat. Das Gericht will sein Urteil am 23. Oktober 2026 verkünden.

Warum der Fall die Schweiz betrifft

Der Fall legt ein Muster offen, das nicht an der Landesgrenze haltmacht. Wo Hobby-Jagdinteressen, grosse Privatvermögen und abgeschottete, eingezäunte Reviere zusammenkommen, entsteht ein Raum, den kaum jemand von aussen kontrolliert. Gerade die Abschottung solcher Güter erschwert es, Eingriffe in Wildtierbestände unabhängig zu überprüfen.

Dass der Prozess auch in Schweizer Medien erscheint, ist kein Hinweis auf eine Schweizer Verwicklung. Eine belastbare Verbindung zur Schweiz, etwa ein Wohnsitz, ein Revier oder ein Schweizer Verfahren, ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich. Seine Bedeutung für die Schweiz liegt vielmehr in der übertragbaren Frage nach Kontrolle, Transparenz und Strafverfolgung in Hobby-Jagdbetrieben.

Auch die Schweiz kennt die Verfolgung geschützter Tiere

Die Vorstellung einer «sauberen» Schweizer Hobby-Jagdlandschaft hält der dokumentierten Faktenlage nicht stand. Geschützte Beutegreifer werden auch hier illegal verfolgt, nachweislich mit Fallen, Schüssen und Gift, wenn auch bislang nicht in einem vergleichbar grossen und öffentlich bekannt gewordenen System auf einem privaten Jagdgut.

Für den Luchs gehören illegale Tötungen neben Verkehrskollisionen und der Zerschneidung von Lebensräumen zu den grössten Gefahren in der Schweiz. Im Wallis legte ein Forschungsteam unter Leitung der Universität Bern offen, dass am zentralen Einwanderungskorridor des Luchses 17 illegale Fallensysteme installiert waren, einige davon bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Erste Hinweise auf Luchswilderei im Kanton reichten bis 1995 zurück; erst rund zwei Jahrzehnte später führte DNA-Material an einer Falle zur ersten Verurteilung eines Hobby-Jägers. Mehr dazu in unserer Dokumentation «Wallis: Systematische Wilderei» sowie im Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Auch Greifvögel sind betroffen. Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Taubenzüchter, der eine lebende Taube mit dem hochtoxischen und in der Schweiz verbotenen Nervengift Carbofuran präpariert hatte, um damit einen geschützten Greifvogel zu töten. Die Vergiftung wurde verhindert, weil die Taube entdeckt wurde. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten und eine Busse von 1’500 Franken. Wie im Fall Bouygues wurde eine geschützte Art als unerwünschter Störfaktor behandelt und mit einer gefährlichen Substanz bekämpft.

Der französische Prozess ist damit kein exotischer Einzelfall, sondern ein besonders grelles Beispiel für ein Phänomen, das auch in der Schweiz dokumentiert ist: Geschützte Tiere werden dort zur Zielscheibe, wo sie als unerwünschte Konkurrenz oder Störung menschlicher Nutzungsinteressen gelten. Gesetze allein reichen nicht, wenn die Kontrolle abgeschotteter Reviere und die konsequente Strafverfolgung fehlen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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