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Jagd

Wallis: Systematische Wilderei

Eine Studie der Universität Bern belegt: Die Luchsdichte im Wallis ist auffällig niedrig. Zeugenaussagen deuten auf systematische Wilderei durch Staatsangestellte hin.

Redaktion Wild beim Wild — 24. August 2020

Eine Erhebung der Universität Bern ergab, dass die Bestandesdichte des Luchses im Kanton Wallis aussergewöhnlich niedrig ist.

Der Luchs ist das Opfer zahlreicher Wilderei im Wallis, wie die kürzlich durchgeführte Studie und Zeugnisse des RTS-Programms «Mise au Point» belegen. Der Kanton bestreitet jeden Verstoss gegen seine Pflicht zum Schutz geschützter Arten.

Die Walliser Behörden schauen einfach nur weg, wenn es um Luchs- oder Wolfswilderei geht, monieren Zeitzeugen. Ein anonym bleibender Mitarbeiter der Wallis Jagdverwaltung bestätigt: «Als ich meine Arbeit bei der Jagdverwaltung begonnen habe, war die interne Richtlinie: Ein guter Luchs ist ein toter Luchs. Heute hat die Verwaltung seine Haltung etwas angepasst: Falls du einen Luchs schiesst, versichere dich, dass du alleine bist. Falls du von einem Naturschützer erwischt wirst, wird dich die Verwaltung nicht verteidigen.»

Der Mann möchte anonym bleiben, um seine Position nicht zu verlieren. Er erklärt, dass er bereits einen Luchs erschossen hat, obwohl der Kanton in den letzten 10 Jahren keine offizielle Genehmigung erteilt hat. «Ich habe bereits einen Luchs geschossen, ich wurde konditioniert, ich bedauere es. Das muss sich ändern. Für das Image meines Dienstes, meines Kantons. Wir müssen in der Lage sein, weiterhin Luchse zu schiessen, aber nicht so. Es muss richtig gehandhabt werden“, argumentiert er.

Die Forscher der Universität Bern haben im Wallis insgesamt 17 Luchsfallen entdeckt, wie die NZZ am Freitag mitteilte.

Die Tatsache, dass Fälle von Luchswilderei seit 1995 öffentlich bekannt gewesen seien und diese zwei Jahrzehnte angehalten habe, bis es erstmals zu einer Verurteilung gekommen sei, werfe die Frage auf, ob die lokalen Behörden die Wilderei ausreichend bekämpften, schreiben die Autoren. Sie schlagen daher vor, dass sich statt lokaler Behörden eine übergeordnete Rechtsbehörde mit der Raubtierwilderei befasst. Damit solle eine Kollusionsgefahr zwischen Strafverfolgungsbehörden und Wilderern vermieden werden.

Eine NETZ NATUR-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 21.04.2016 dokumentierte bereits die Wilderei-Kultur an den Wildtieren im Wallis durch die Hobby-Jäger.

Wilderei: Dienststelle reicht Strafanzeige ein

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat bei der Staatsanwaltschaft nun Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Diese Anzeige folgt auf eine anonyme Aussage eines mutmasslichen Mitarbeiters der DJFW, der behauptet, einen Luchs erlegt zu haben. Die Dienststelle beabsichtigt, die genauen Umstände dieses möglichen Wildereifalls zu ermitteln, um gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Für die IG Wild beim Wild ist es nicht zielführend, den Kantonen mehr Befugnisse im Jagdgesetz zu geben – im Gegenteil. Sie können mit der Verantwortung nicht umgehen, sind überfordert, sind als Hobby-Jäger und Entscheidungsträger ungenügend ausgebildet und sie lügen. Haben sie nicht schon genug Narrenfreiheit?

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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