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Nanz-Rudel zum Totalabschuss freigegeben: Wallis will die nächste Wolfsfamilie töten

Zweites Rudel innert einer Woche: Das Wallis darf auch die Wölfe zwischen Visperterminen und Staldenried vollständig entnehmen. Detaildaten zu den Schäden bleiben öffentlich unbekannt.

Redaktion Wild beim Wild — 2. Oktober 2026

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dem Kanton Wallis die vollständige Entnahme des Nanz-Rudels bewilligt.

Der kantonale Entscheid trat mit der Publikation im Amtsblatt am 30. September 2026 in Kraft und gilt bis 31. Januar 2027. Sechs Tage zuvor war bereits die vollständige Entnahme des Augstbord-Rudels in Kraft getreten. Über das dritte Gesuch, jenes für das Rudel Réchy-Anniviers, ist noch nicht entschieden.

Die öffentlich publizierten Mitteilungen nennen keine detaillierten Angaben zu den Nutztierrissen, zum Herdenschutz, zur Rudelgrösse oder zur genetischen Zuordnung der Schäden. Gerade diese Informationen wären aber entscheidend, um zu prüfen, ob die Tötung einer ganzen Wolfsfamilie verhältnismässig ist.

Zweites Rudel innert einer Woche

Das Nanz-Rudel lebt zwischen Visperterminen und Staldenried im Oberwallis. Der Kanton hatte am 28. August 2026 beim Bund fünf Gesuche eingereicht: die vollständige Entnahme der Rudel Augstbord, Nanz und Réchy-Anniviers sowie die sogenannte Basisregulierung bei Nendaz-Isérables und Les Toules.

Das BAFU hat inzwischen vier der fünf Walliser Gesuche entschieden:

  • 14. September (BAFU-Entscheid, in Kraft seit 18. September): Bei Nendaz-Isérables und Les Toules dürfen bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungwölfe entnommen werden.
  • 23. September (BAFU-Entscheid, in Kraft seit 24. September): Das Augstbord-Rudel darf vollständig entnommen werden.
  • 30. September (Inkrafttreten): Das Nanz-Rudel darf vollständig entnommen werden.
  • Hängig: das Gesuch zur vollständigen Entnahme des Rudels Réchy-Anniviers.

Unterzeichnet hat die Walliser Verfügungen Staatsrat Christophe Darbellay. Als Ziel nennt der Kanton, «Konflikte in Problemgebieten … wirksam zu minimieren», in denen Wölfe Nutztiere gerissen haben.

Damit sind fünf der derzeit elf Walliser Rudel von behördlich bewilligten oder beantragten Eingriffen betroffen. Wird auch Réchy-Anniviers bewilligt, dürfen drei davon vollständig entnommen werden.

Grafik der elf Walliser Wolfsrudel: Augstbord und Nanz vollständige Entnahme bewilligt, Réchy-Anniviers beantragt und hängig, Nendaz-Isérables und Les Toules Basisregulierung mit zwei Dritteln der Jungwölfe, sechs Rudel ohne Gesuch. Bewilligungen gelten bis 31. Januar 2027.
Stand 1. Oktober 2026. Quellen: BAFU, Kanton Wallis, Walliser Zeitung. Grafik: Wild beim Wild

Was die Öffentlichkeit nicht erfährt

Wie viele Wölfe zum Nanz-Rudel gehören, steht in keiner der publizierten Mitteilungen. Ebenso fehlen die Zahl der dem Rudel zugeordneten Nutztierrisse, der Herdenschutzstatus der betroffenen Herden und genetische Nachweise, die die Schäden diesem Rudel zuordnen.

Diese Lücke ist nicht neu. Schon bei den Walliser Gesuchen von Ende August war öffentlich nicht nachvollziehbar, worauf sich die Anträge im Einzelnen stützen. Naturschutzorganisationen hatten dem Walliser Wolfsmanagement bereits früher doppelt gezählte Schadensfälle und fehlende genetische Analysen vorgeworfen.

Ein Blick zurück zeigt, warum Transparenz nötig wäre. Als der Kanton 2023 erstmals eine Regulierung im Gebiet Nanz verfügte, meldete KORA 56 getötete Nutztiere innert vier Monaten. 22 davon wurden in geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen. Im April 2026 ordnete der Kanton dann in der Region Visperterminen den Abschuss eines einzelnen Wolfs an, nachdem dort innert vier Monaten sieben Schafe oder Ziegen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen getötet worden waren. Laut La Télé lebte damals ein Wolfspaar in der Region, für das 2025 keine Fortpflanzung nachgewiesen worden war. Ob dieser Einzelwolf oder das damalige Wolfspaar mit dem heute als Nanz-Rudel geführten Rudel identisch ist, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor.

Mehr Wölfe bedeuten nicht automatisch mehr Risse

Die Walliser Zahlen zeigen keinen einfachen Zusammenhang zwischen der Zahl der Wölfe und den Nutztierverlusten. Laut der kantonalen Bilanz, publiziert von KORA im Februar 2026, wurden 2023 401 Nutztiere vom Wolf getötet, 2024 noch 341 und 2025 318. Gleichzeitig stieg die Zahl der genetisch identifizierten Wölfe von 61 (2024) auf 75 (2025).

Zwei Balkendiagramme zum Wallis: Vom Wolf getötete Nutztiere 401 (2023), 341 (2024), 318 (2025). Genetisch identifizierte Wölfe 61 (2024) und 75 (2025), für 2023 keine belegte Zahl.
Getrennte Skalen, kein Kausalnachweis. Quelle: Kanton Wallis, Bilanz 2025/2026 der Wolfsregulierung (KORA). Grafik: Wild beim Wild

Das beweist für sich allein keine Ursache. Es widerspricht aber der pauschalen Behauptung, steigende Wolfszahlen führten zwangsläufig zu steigenden Nutztierverlusten. Entscheidend bleibt, wie konsequent Herdenschutz umgesetzt wird und wie Schäden einzelnen Rudeln zugeordnet werden. Auch auf nationaler Ebene verweisen Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit dem Wolf-Schwellenwert auf sinkende Nutztierverluste.

Im Winter 2025/26 hat das Wallis im Rahmen der proaktiven Regulierung 24 Wölfe getötet, 17 davon bei der vollständigen Entnahme von drei Rudeln (Chablais, Salentin, Simplon). Ein Jahr später stehen erneut drei Rudel auf der Liste für eine vollständige Entnahme. Ob in den frei gewordenen Territorien inzwischen neue Wölfe leben, geht aus den Mitteilungen nicht hervor. Die Frage drängt sich trotzdem auf: Was bringt die Auslöschung eines Rudels, wenn ein Jahr später die nächsten an der Reihe sind?

Wer schiesst, und wer darf sich wehren?

Klar ist: Das Wallis bezieht in die proaktive Wolfsregulierung auch Jäger mit gültiger Regulierungsbewilligung ein. Auf der Website des Kantons heisst es: «Jäger, welche im Besitz einer gültigen Regulierungsbewilligung sind, dürfen in den entsprechenden Regulierungsperimetern Wölfe erlegen.» Der Perimeter Nanz ist dort bereits aufgeführt. Nicht veröffentlicht ist bisher, wer die Abschüsse im Nanz-Perimeter tatsächlich ausführt und wie viele Tiere von der Wildhut beziehungsweise von zugelassenen Jägern getötet werden.

Das ist mehr als ein Detail. Bei einer vollständigen Entnahme werden auch die Elterntiere getötet, die das Rudel zusammenhalten. Werden sie zuerst getroffen, bleiben Jungtiere ohne Führung zurück.

Gleichzeitig wird die gerichtliche Kontrolle schwieriger. Das Bundesgericht hat dem Verein CHWolf im August 2026 das Beschwerderecht gegen Wolfsabschüsse abgesprochen. Anfechten können damit faktisch nur noch die im Bundesrecht aufgeführten beschwerdeberechtigten Organisationen wie Pro Natura oder WWF. Ob eine von ihnen gegen die Nanz-Verfügung vorgeht, ist derzeit nicht bekannt.

Regulierung auf Vorrat

Die Walliser Bewilligungen beruhen auf der präventiven Regulierung: Rudel dürfen im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar reguliert werden, um künftige Schäden zu verhindern, ohne dass im jeweiligen Entscheidzeitraum neue Schäden dokumentiert sein müssen. Diese Logik wird auf Bundesebene weiter ausgebaut. Der Nationalrat hat im September eine Motion für einen Schwellenwert der Wolfspopulation angenommen. Gleichzeitig läuft bis 16. Oktober 2026 die Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung. Sie will Wolfsabschüsse auch in der Wurfzeit und in eidgenössischen Jagdbanngebieten ermöglichen. Der Bundesrat räumt in seinem erläuternden Bericht selbst ein, dass dabei ein Risiko besteht, verwaiste Jungtiere zurückzulassen.

Die verfügbaren öffentlichen Informationen legen nicht offen, wie der konkrete Schaden, der Herdenschutz und die Zuordnung zum jeweiligen Rudel im Einzelfall gewichtet wurden. Wer mehr Transparenz und strengere Voraussetzungen will, kann sich bis 16. Oktober an der Vernehmlassung beteiligen.

Was jetzt geschehen muss

Die IG Wild beim Wild fordert vom Kanton Wallis und vom BAFU:

  1. die Veröffentlichung der Gesuchsunterlagen zu Augstbord, Nanz und Réchy-Anniviers, inklusive Rissstatistik, Herdenschutzstatus und genetischer Zuordnung;
  2. eine öffentliche Auswertung, ob die im Winter 2025/26 entfernten Rudel die Nutztierverluste in ihren Gebieten tatsächlich gesenkt haben;
  3. einen Verzicht auf vollständige Entnahmen, solange diese Wirkung nicht belegt ist;
  4. Transparenz darüber, wer die Abschüsse ausführt und wie viele Wölfe getötet werden.

Eine vollständige Entnahme muss mit überprüfbaren Daten begründet werden. Ein Kanton, der ganze Wolfsfamilien auslöschen will, muss belegen können, dass es nicht anders geht. In den öffentlich verfügbaren Unterlagen fehlt dieser Beleg bisher.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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