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Kriminalität & Jagd

Wallis liess Muttertier als «Einzelwolf» erschiessen, dann tauchten vier Welpen auf

Wildhüter töteten die Wölfin F168 im Rappental, obwohl Hinweise auf Nachwuchs seit Monaten dokumentiert waren. Der Obduktionsbericht der Universität Bern liegt seit Ende Oktober 2025 vor, der Kanton hielt ihn elf Monate unter Verschluss. Staatsrat Christophe Darbellay hatte Kritiker zuvor als «militante Tierschützer» abgekanzelt.

Redaktion Wild beim Wild · 20. September 2026
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«Vier Welpen»

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Am 4. August 2025 erlegten Walliser Wildhüter im Rappental eine Wölfin mit der Kennung F168.

Der Kanton hatte den Abschuss vier Tage zuvor verfügt, gestützt auf zwei Nutztierrisse in geschützten Situationen. Bewilligt war ausdrücklich der Abschuss eines Einzelwolfs, also eines Tieres ohne Rudelbindung. Genau diese Einstufung ist der Kern des Skandals.

Denn drei Tage nach dem Schuss zeigte die kantonale Wolfskarte einen brisanten Eintrag: Im benachbarten Binntal filmte eine Wildkamera vier Wolfswelpen. Fachleute der Universität Bern untersuchten den Kadaver von F168. Ihr Befund ist eindeutig. Die Wölfin hatte im Mai 2025 Junge geworfen. Das Bundesamt für Umwelt bestätigt die Ergebnisse auf Anfrage. Der Bericht liegt seit Ende Oktober 2025 vor. Öffentlich gemacht hat ihn niemand.

Warum die Einstufung als «Einzelwolf» so heikel ist

Über den Abschuss eines Einzeltieres entscheidet ein Kanton im Alleingang. Will er ein ganzes Rudel regulieren, braucht er die Zustimmung des Bundes, und Elterntiere dürfen nur zwischen Juni und Januar geschossen werden. Wer eine säugende oder führende Wölfin kurzerhand zum rudellosen Einzelgänger erklärt, umgeht damit die gesamte Bundesaufsicht. Dieses Muster ist im Wallis kein Einzelfall, wie wir im Fall des Wolfsabschusses von Staldenried dokumentiert haben, bei dem der Bund den Kanton vor Gericht ziehen musste.

Dass es sich bei F168 um ein Muttertier handeln könnte, stand längst im Raum. Bereits im September 2025 machte der «Walliser Bote» kantonseigene Monitoringdaten publik. Sie belegten die Präsenz eines Wolfspaares im späteren Abschussperimeter. Ein Wildhüter notierte im April, das Weibchen sei eventuell trächtig, die Zitzen seien sichtbar. Im Juli hielt ein Wildhüter ein mögliches Gesäuge fest. Die Hinweise lagen also vor dem Abschuss vor, nicht erst danach.

Die Aussagen von Christophe Darbellay

Genau hier werden die öffentlichen Auftritte des zuständigen Staatsrats zum eigentlichen Politikum. Als die Gruppe Wolf Schweiz dem Kanton vorwarf, ohne ausreichende Grundlage verfügt zu haben, wies Christophe Darbellay das zurück. Es sei wissenschaftlich nicht belegt, dass das Muttertier des neuen Rudels getötet worden sei, man müsse den Bericht der Universität Bern abwarten.

Dieser Satz fällt dem Departement nun auf die Füsse. Der Bericht, dessen Ergebnis man angeblich abwarten wollte, lag ab Ende Oktober 2025 vor und bestätigte exakt das, was die Kritiker gesagt hatten. Statt Transparenz folgte Schweigen. Elf Monate lang blieb das Dokument unter Verschluss. Warum, will die zuständige Dienststelle bis heute nicht kommentieren.

Bemerkenswert ist auch der Ton. Darbellay bezeichnete Mitglieder der Gruppe Wolf Schweiz als «militante Tierschützer», die bewusst unbelegte Behauptungen verbreiteten. Für David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, bestätigt der Befund heute die damalige Kritik: Das Vorgehen des Kantons sei erkennbar nicht korrekt gewesen. Es waren also nicht die Kritiker, die Unbelegtes verbreiteten, sondern die Behörde, die einen belastenden Beweis zurückhielt.

Dieselbe Rhetorik zeigt Darbellay auch gegenüber dem Bund. Im Fall Staldenried warf er dem Bundesamt für Umwelt im «Walliser Boten» vor, es gebärde sich «oberbürokratisch», während der Kanton die Entscheide «im Terrain» treffe. Dieses Denkmuster, wonach Feldnähe über Recht und Wissenschaft stehe, zieht sich durch die gesamte Walliser Wolfspolitik, wie unsere Analyse zum Walliser Wolfsmanagement im Detail zeigt.

Vier Welpen, spurlos verschwunden

Was aus den vier Binntal-Welpen wurde, ist bis heute ungeklärt. Der Kanton bestreitet den Abschuss eines Muttertieres inzwischen nicht mehr, betont aber, es sei unklar, ob F168 die Mutter dieser Welpen gewesen sei. Im Binntal wurde 2026 kein Wolfsrudel mehr festgestellt. Nach August 2025 fehlt jeder Nachweis der Jungtiere. Ohne genetische Identifikation, so die Dienststelle, sei eine Weiterverfolgung praktisch unmöglich. Vier Welpen, die kurz nach dem Abschuss ihrer mutmasslichen Mutter dokumentiert wurden und dann verschwanden, tauchen in keiner Bilanz mehr auf.

Kontrolle findet nicht statt

Die Rechtmässigkeit des Abschusses von F168 hat nie eine Instanz überprüft. Niemand focht die Verfügung an. Seit Anfang 2024 hat das Bundesamt für Umwelt landesweit gegen eine einzige solche Verfügung Beschwerde geführt, und die betraf ausgerechnet das Wallis. Das zeigt, wie löchrig die Kontrolle über kantonale Abschussentscheide tatsächlich ist. Wer Muttertiere als Einzelwölfe deklariert, belastende Gutachten zurückhält und Kritiker als militant abstempelt, kann in der Praxis mit wenig Widerstand rechnen.

Und selbst dort, wo ein Fall doch vor Gericht landet, bleiben die Folgen symbolisch. Für die erschossene Wölfin von Herbriggen sprach die Walliser Justiz jüngst eine Busse von 300 Franken aus, das Jagdpatent blieb bestehen. Wo das Töten eines streng geschützten Beutegreifers derart wenig kostet, entfaltet das Recht keine abschreckende Wirkung. Genau dieses Muster von fehlender Aufsicht, minimalen Sanktionen und behördlichem Schweigen dokumentieren wir laufend in unserem Live-Ticker zur Walliser Jagdsaison 2026/27 und in der Walliser Wolfsbilanz 2025/2026.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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