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Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss

Fünf von elf Walliser Wolfsrudeln stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Wie die Anträge begründet sind, bleibt öffentlich unklar.

Redaktion Wild beim Wild — 24. September 2026
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Das Bundesamt für Umwelt hat dem Kanton Wallis erlaubt, aus zwei Wolfsrudeln bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere töten zu lassen.

Gleichzeitig sind drei Gesuche für die vollständige Entnahme weiterer Rudel hängig. Damit will der Kanton fünf seiner derzeit elf Wolfsrudel ganz oder teilweise beseitigen.

Was der Bund am 18. September bewilligt hat

Gemäss Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 18. September 2026 hat das BAFU zwei Gesuche zur sogenannten proaktiven Regulierung gutgeheissen. Betroffen sind die Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules. In beiden Rudeln dürfen bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungwölfe getötet werden. Die Verfügungen gelten seit dem 18. September 2026 und laufen bis zum 31. Januar 2027.

Eingereicht hatte der Kanton seine Anträge am 28. August 2026, insgesamt fünf. Rechtsgrundlage ist die revidierte Jagdverordnung (JSV), die seit dem 1. Februar 2025 Abschüsse erlaubt, bevor ein konkreter Schaden eintritt. Der Kanton begründet die Eingriffe damit, Konflikte in Gebieten mit Nutztierrissen zu verringern.

Drei Rudel sollen ganz verschwinden

Weniger Beachtung finden bisher die drei übrigen Gesuche. Für die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers beantragt das Wallis die vollständige Entnahme, also die Tötung aller Tiere. Über diese Gesuche hat das BAFU noch nicht entschieden, sie sind hängig.

Die Rechnung ist einfach: Per 17. September 2026 zählt der Kanton elf Rudel auf seinem Gebiet. Fünf davon stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Werden alle Anträge bewilligt, verschwinden drei Familienverbände vollständig, zwei weitere verlieren einen Grossteil ihres Nachwuchses.

Die Begründung bleibt unsichtbar

Öffentlich nicht nachvollziehbar ist, worauf sich die Anträge im Einzelnen stützen. Die Medienmitteilung nennt keine Risszahlen pro Rudel, keine Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen und keine genetischen Nachweise, die Schäden einem bestimmten Rudel zuordnen. Dabei ist genau das die Frage, an der sich die Verhältnismässigkeit eines Eingriffs messen lässt.

Schweizweit sind die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 deutlich gesunken. SRF berichtete von 183 gerissenen Nutztieren gegenüber 402 in derselben Periode des Vorjahres. David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, hielt gegenüber SRF fest, dass Regulierungsabschüsse lokal entlasten könnten, für den grossflächigen Rückgang aber nicht verantwortlich seien. Entscheidend sei der Herdenschutz. Gerade das Wallis, das einen grossen Teil seines Wolfsbestands geschossen hat, verzeichne weiterhin mehr Risse als andere Kantone, vor allem dort, wo der Herdenschutz lückenhaft sei.

Die Walliser Vorgeschichte

Das Vertrauen in die Walliser Wolfspolitik ist angeschlagen. Wild beim Wild hat dokumentiert, wie eine als «Einzelwolf» freigegebene Wölfin erschossen wurde, die sich später als Muttertier herausstellte: Wallis: «Einzelwolf» war Muttertier, Bericht verschwiegen. Die Bilanz der letzten Regulierungsperiode findet sich in der Walliser Wolfsbilanz 2025/2026.

Was eine Totalentnahme bedeutet

Ein Wolfsrudel ist eine Familie. Wird es vollständig entfernt, bleibt ein Territorium zurück, das früher oder später von neuen, oft jungen und unerfahrenen Tieren besetzt wird. Ob das die Konflikte mit der Nutztierhaltung verringert oder neue schafft, hängt wesentlich davon ab, ob die Herden auf den betroffenen Alpen geschützt sind. Ohne wirksamen Herdenschutz verschiebt ein Totalabschuss das Problem, statt es zu lösen.

Offene Fragen an Kanton und BAFU

  • Wie viele Nutztierrisse wurden den Rudeln Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers je einzeln zugerechnet, und in welchen Zeiträumen?
  • Wie viele Vorfälle ereigneten sich trotz korrekt umgesetztem Herdenschutz?
  • Welche Herdenschutzmassnahmen bestanden auf den betroffenen Alpen, und wie wurde ihre Umsetzung kontrolliert?
  • Welche genetischen Nachweise ordnen die Schäden welchem Rudel zu?
  • Nach welchen Kriterien unterscheidet das BAFU eine Regulierung von der vollständigen Entfernung eines Rudels, und bis wann wird entschieden?

Solange diese Fragen unbeantwortet sind, kann nicht beurteilt werden, ob die beantragten Totalabschüsse verhältnismässig sind. Wild beim Wild wird über die Entscheide des BAFU berichten. Hintergründe zur Schweizer Wolfspolitik im Dossier Wolf in der Schweiz.

Quellen: Kanton Wallis, Medienmitteilung vom 18.09.2026; watson.ch/Keystone-SDA, 18.09.2026; SRF: Haben die umstrittenen Wolfsabschüsse doch etwas gebracht?

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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