Walliser Hochjagd 2026: Mehr Gämsen getötet trotz zusätzlicher Schutzregeln
Hobby-Jäger töteten vom 21. September bis 3. Oktober 1’617 Gämsen und 1’607 Rothirsche. Einschränkungen bei der Gämsjagd begründet der Kanton mit der Präsenz von Wolf und Luchs.
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«Bann gebrochen»
Die Walliser Hochjagd vom 21. September bis 3. Oktober 2026 ist ausgewertet. Laut der Bilanz der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 8. Oktober wurden 1’607 Rothirsche und 1’617 Gämsen getötet, beide Zahlen liegen über dem Vorjahr. Ausgegeben wurden über 2’100 Hochjagdpatente, etwa gleich viele wie 2025. Der Kanton nennt das Ergebnis «zufriedenstellend».
Die Zahlen der Hochjagd 2026
Die Zahl der getöteten Rothirsche stieg von 1’427 auf 1’607. Das Ziel der Abschussplanung von 1’700 Tieren wurde nicht ganz erreicht. Eine Nachjagd sei trotzdem «nicht erforderlich», schreibt der Kanton. In Gebieten mit Problemen bei der Waldverjüngung und Wildschäden soll die Wildhut zusätzliche Abschüsse übernehmen. Begünstigt haben das höhere Ergebnis laut DJFW der spätere Jagdbeginn zu Beginn der Hirschbrunft und die Trockenheit im Sommer.
Bei den Gämsen stieg die Zahl von 1’537 auf 1’617. Längerfristig ist das kein Anstieg: 2024 waren es noch 1’761 Gämsen. Dazu kommen 192 Rehgeissen (2025: 212) und 11 Wildschweine (2025: 22).
Gämsschutz wegen Wolf und Luchs, trotzdem mehr Abschüsse
Wie im Vorjahr blieben 2,5-jährige Gämsen und weibliche Jährlinge von der Hobby-Jagd stärker ausgenommen. Neu galten in drei weiteren Wildräumen besondere Vorschriften: Dort durfte jeder Hobby-Jäger nur noch einen ausgewachsenen Gämsbock schiessen. Der Kanton schränkt die Hobby-Jagd damit bei bestimmten Alters- und Geschlechtsklassen ein und begründet das mit dem Druck von Wolf und Luchs in diesen Regionen. Trotzdem wurden insgesamt mehr Gämsen geschossen als im Vorjahr. Die DJFW führt das vor allem auf das gute Wetter zurück, das die Hobby-Jagd im Hochgebirge erleichtert habe.
Ob die Massnahmen die geschützten Klassen tatsächlich entlasten, lässt sich aus den veröffentlichten Gesamtzahlen nicht beurteilen. Für 2026 fehlt eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter. Im Vorjahr hatte der Kanton eine solche vorgelegt: 2025 wurden 413 Gämsgeissen geschossen, 2024 waren es 593.
Die zitierten Bilanzberichte nennen keine vergleichbaren Zahlen dazu, wie viele Gämsen Wolf und Luchs töten. Den Eingriff durch die Hobby-Jagd beziffern sie dagegen genau: 1’617 getötete Gämsen. Beim Luchs schätzt eine Forschungsgruppe der Universität Bern den Walliser Bestand für den Winter 2025/26 auf 37 selbständige Tiere, mit einem Unsicherheitsbereich von 26 bis 52. Das ist deutlich weniger als die bis zu 80 Luchse, die in der politischen Debatte genannt wurden. Die Studie liegt bisher als Preprint vor und ist noch nicht begutachtet. Trotzdem will der Kanton als erster eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen. Mehr dazu im Beitrag Wallis: Uni-Bern-Studie zählt 37 Luchse statt der behaupteten 80.
Offen ist auch die Frage der Altersstruktur. Eine vom Walliser Jägerverband beauftragte Studie empfiehlt, mehr Böcke in ältere Altersklassen hineinwachsen zu lassen. Ob die Abschüsse 2026 dieser Empfehlung Rechnung tragen, lässt sich aus der Gesamtbilanz nicht erkennen. Hintergrund: Wissenschaft warnt, Politik schiesst.
150 Rothirsche aus eidgenössischen Jagdbanngebieten
In eidgenössischen Jagdbanngebieten ist die Hobby-Jagd verboten. Die kantonalen Behörden können aber Abschüsse zulassen, wenn dies etwa zur Verhütung übermässiger Wildschäden notwendig ist (Art. 11 Abs. 5 JSG). 2026 wurden auf diesem Weg 150 Rothirsche getötet, sie sind in den 1’607 Tieren der Bilanz enthalten. Die Perimeter lagen in sechs Banngebieten vom Aletschwald bis Haut de Cry-Derborence, zum Teil in integral geschützten Zonen. Einschreiben konnten sich laut Kanton alle jagdberechtigten Personen, die für 2026 ein Patent A, A+B oder G erwerben. Sie mussten sich verpflichten, sich während der Regulierungsperiode aktiv zu beteiligen.
Wie eng dieser Spielraum ist, hat das Bundesgericht ausgerechnet in einem Walliser Fall festgehalten. Im Urteil zum Aletschwald vom 25. November 2020 (1C_243/2019, BGE 147 II 186) hiess es eine Beschwerde von Pro Natura gut. Der Kreis der Personen, die in Jagdbanngebieten schiessen dürfen, sei «eng umgrenzt und klar definiert: Es sind dies in erster Linie die Wildschutzorgane, wobei die Kantone aber auch Jagdberechtigte beiziehen können.» Daraus könne nicht abgeleitet werden, «dass sämtliche Jagdberechtigte eines Kantons automatisch zum Abschuss von Tieren in den Jagdbanngebieten berechtigt wären». Nötig sei ein «individuell angeordneter Beizug». Für jeden Abschuss müsse festgelegt sein, welches Tier, welcher Art, welchen Geschlechts und Alters, in welcher Zahl, in welchem Gebiet und unter welchen Auflagen erlegt werden soll. Die damalige Walliser Regelung scheiterte, weil sie sich «an ein Kollektiv, nämlich alle zur Jagd berechtigten Personen» richtete.
Ob die Modalitäten 2026 diese Anforderungen erfüllen, etwa mit Einzelverfügungen an die zugelassenen Personen, geht aus der kantonalen Ausschreibung nicht hervor. Sie nennt als Voraussetzung nur das Patent und die Einschreibung. Die Vergabe haben wir im Wallis-Ticker dokumentiert, die grundsätzliche Kritik steht im Beitrag Schluss mit Hobby-Jagd in Jagdbanngebieten.
Einordnung der IG Wild beim Wild
Die Walliser Bilanz beziffert die Eingriffe der Hobby-Jagd genau: In knapp zwei Wochen wurden 1’617 Gämsen getötet. Zugleich begründet der Kanton Einschränkungen bei der Gämsjagd mit der Präsenz von Wolf und Luchs. Ob die geschützten Alters- und Geschlechtsklassen tatsächlich entlastet wurden, zeigen die veröffentlichten Zahlen nicht.
Aus Sicht der IG Wild beim Wild muss deshalb auch die Höhe der Abschüsse selbst zur Diskussion stehen. Wer den Schutz der Gämsen mit dem Einfluss von Beutegreifern begründet, sollte offenlegen, wie die weiterhin erlaubten Abschüsse mit diesem Schutzziel vereinbar sind. Bei den 150 Rothirschen aus den Jagdbanngebieten muss der Kanton erklären, wie eine offene Einschreibung für alle Patentinhaber mit dem «individuell angeordneten Beizug» vereinbar ist, den das Bundesgericht verlangt. Das Jagdverbot in den Schutzgebieten des Bundes darf nicht durch eine Freizeitjagd unter anderem Namen ausgehöhlt werden.
Quellen: Kanton Wallis, Bilanz der Hochjagd 2026, 8.10.2026, wiedergegeben in der Walliser Zeitung, bei Jagd & Natur, La Télé/Keystone-ATS und im Nouvelliste; Vorjahreszahlen: blue News/Keystone-SDA, 2.10.2025; Kanton Wallis, Regulierungsabschüsse in EBG 2026; Bundesgericht, 1C_243/2019 vom 25.11.2020 (BGE 147 II 186).
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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