Am Montagmorgen hat die Jagdsaison auch in den Walliser Wäldern begonnen, ausgenommen in den eidgenössischen Jagdbanngebieten.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Praxis in diesen Naturschutzgebieten geändert. Bis zu diesem Jahr konnten die Kantone die Jagd in den Jagdbanngebieten des Bundes erlauben. Der Abschuss von Wildtieren in diesen 42 Naturschutzgebieten bleibt weiterhin möglich, ist aber nun auf Regulierungszwecke beschränkt.
Auslöser dieses Paradigmenwechsels war eine Beschwerde von Pro Natura gegen die Hirschjagd im Aletschwald (VS). In den sieben Walliser Freilanddistrikten bedeutet diese Praxisänderung, dass Gämsen und Rehe nicht mehr geschossen werden. Ausserdem darf nur ein Hirsch pro Hobby-Jäger – der jetzt ausgelost wird – erlegt werden.
“Das Bundesgericht hat gegen die Meinung des Staatsrats und des Walliser Kantonsgerichts zugunsten von Pro Natura entschieden, vor allem was die Unterscheidung zwischen Jagd und Abschuss betrifft“, erklärt Jérémy Savioz, Leiter der Walliser Sektion von Pro Natura.
“Abschüsse können genehmigt werden, solange sie auf eine kleine Anzahl von Personen abzielen und eine grosse Anzahl von Kriterien erfüllen. Die Jagd erfüllt all diese Unterscheidungen nicht. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Jagd gegen das Gesetz verstösst“, fährt er fort.
Hohe Bestände einer Tierart, die die Flora und Fauna des Gebietes gefährdeten, könnten sogenannte «hegerische Eingriffe» notwendig machen. Dies bedeute jedoch nicht, dass damit das Jagdverbot aufgehoben werde.
“Es tut mir wirklich im Herzen weh. Mehr als die Hälfte unseres Teams hat die Genehmigung nicht erhalten. Ich habe Angst, die Seele der Gruppe zu verlieren, die sehr eng zusammenhängt“, sagt Eddy Michellod. Die vom Gerichtsurteil betroffenen Walliser Jäger sind eine Minderheit. Wenn das Verbot auch den unteren Teil des Val d’Hérémence betrifft, ist der Bezirk Entremont besonders betroffen.
Die Wut der Hobby-Jäger ist umso grösser, als sie nichts tun können. Sie werden nicht durch eine politische Entscheidung geschädigt, gegen die sie kämpfen könnten.
Ändern von Gewohnheiten
Einige Gewohnheiten haben sich durch dieses Urteil erheblich geändert. “Es gibt Hobby-Jäger, die seit Generationen in diesen Gebieten jagen“, sagt Pascal Vuignier, Präsident des Walliser Jagdvereins. Im Wallis hängen die Wildtierkiller sehr an ihren Jagdrevieren, und einige werden dieses Jahr nicht in ihrem Lieblingsgebiet jagen können.
Laut Pascal Vuignier sind mehrere Regionen betroffen, vor allem im Oberwallis und im Bezirk Entremont, oberhalb von Martigny. Das Wallis ist jedoch nicht der einzige Kanton, der vom Urteil des Bundesgerichts betroffen ist, das einen Präzedenzfall für die ganze Schweiz schafft.
Für Jérémy Savioz ist dies “ein klares Signal, dass staatlich geschützte Gebiete, die ein hohes Mass an Kulturerbe und natürlichen Merkmalen aufweisen, nicht für die Jagd geöffnet werden dürfen.“
Verbot von Bleigeschossen
Unter den Änderungen der kantonalen Verordnung war die Kontrolle der geschossenen Gämse ein viel diskutiertes Thema. Sie verpflichtet die Hobby-Jäger, die Wildtiere noch am selben Tag bei der Kontrollstelle abzugeben. “Da sie mehrere Tage in ihren Hütten bleiben, wurde befürchtet, dass sie jeden Abend herunterkommen müssen, aber das ist nicht der Fall“, erklärt Pascal Vuignier. Sie können den Wildhüter anrufen und die Gämse später vorführen.
Ausserdem müssen Schiessübungen ab 2025 jährlich statt alle drei Jahre durchgeführt werden, und die Verwendung von Bleigeschossen wird nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist verboten sein.
Die Jagdziele vom Amt für 2021 sind auf 1’800 Hirsche, 2’400-2’700 Gämsen und 1’500-1’700 Rehe festgelegt.