Treibjagd-Termine: Zürich will erst im Dezember entscheiden
Die Jagdverwaltung will zuerst die Jagdgesellschaften anhören. Bis dahin ist der Grossteil der regulären Treibjagd-Zeit verstrichen.
Symbolbild. Foto: Pascal Debrunner / Unsplash
Die anderen sollen aufpassen
Termine grösserer Bewegungsjagden müssen der Zürcher Verwaltung vor der Durchführung gemeldet werden. Die bereits gemeldeten Angaben will das Amt für Landschaft und Natur (ALN) vorerst nicht herausgeben. Auf ein Gesuch der Effretikerin Ursula Alayan-Ricklin nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) teilte Manuel Bünzli, Sektionsleiter Recht & Dienste der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV), am 6. November mit, man wolle zuerst die Jagdgesellschaften befragen. Einen Entscheid gebe es «frühestens Mitte Dezember». Bis dahin sind rund vier Fünftel der regulären Zeit für Bewegungsjagden verstrichen.
Was verlangt wurde
Alayan-Ricklin hatte ihr Gesuch am 8. Oktober eingereicht. Sie verlangte die Termine und die örtlichen Perimeter sämtlicher Gesellschafts- und Bewegungsjagden der Saison Herbst/Winter 2026, die der Verwaltung gemeldet sind. Namen oder Adressen von Hobby-Jägern verlangte sie nicht. Ihre Begründung: Bei Bewegungsjagden wird im Wald geschossen, den nach Artikel 699 des Zivilgesetzbuchs alle betreten dürfen. Wer die Termine kennt, kann seine Route anpassen.
Die Zürcher Jagdverordnung erlaubt Treib- und Drückjagden vom 1. Oktober bis 31. Dezember, auf Wildschweine bis Ende Februar. Bewegungsjagden mit mehr als sechs Schützinnen und Schützen muss die Jagdgesellschaft dem ALN vor der Durchführung melden (§ 30 der Kantonalen Jagdverordnung). Für bereits gemeldete Jagden verfügt das Amt damit über die Angaben. Welche Termine für die laufende Saison schon eingegangen sind, ist nicht bekannt.
Die Antwort kurz vor Fristablauf
Manuel Bünzli meldete sich kurz vor Ablauf der 30-tägigen Frist. Er habe die Sache mit dem Rechtsdienst des ALN besprochen. Weil Interessen Dritter betroffen seien, nämlich «die der Zürcher Jagdgesellschaften und deren Mitglieder», wolle man die Jagdgesellschaften konsultieren, bevor über die Herausgabe entschieden werde.
Das IDG sieht vor, dass die Behörde innert 30 Tagen seit Eingang des Gesuchs Zugang gewährt oder eine Verfügung erlässt. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie die Gründe nennen und mitteilen, wann der Entscheid vorliegen wird. Manuel Bünzli nennt dafür «frühestens Mitte Dezember», einen verbindlichen Termin enthält diese Formulierung nicht. Eine Anhörung Dritter ist vorgesehen, wenn die Behörde Zugang gewähren will und Personendaten oder als vertraulich klassifizierte Informationen betroffen sind. Welche geschützten Angaben in Jagdterminen und Jagdgebieten stecken sollen, erklärt die Antwort nicht. Auch weshalb nicht wenigstens ein Teil der Daten sofort herausgegeben werden kann, etwa ohne Revierbezeichnung, bleibt offen.
Alayan-Ricklin hält am Gesuch fest
Noch am selben Nachmittag widersprach Alayan-Ricklin. Ein Entscheid Mitte Dezember vereitle ihr Informationsrecht «durch blossen Zeitablauf» und komme einer Rechtsverzögerung gleich. Die Daten lägen der Verwaltung bereits zentral und digital vor. Eine Befragung privater Pächter darüber, ob behördliche Daten transparent gemacht werden sollen, sei weder gerechtfertigt noch verhältnismässig.
Sie fordert die Herausgabe der Daten für die ganze Saison. Hält die FJV an der Fristverlängerung fest, verlangt sie eine anfechtbare Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, um die Verzögerung bei der zuständigen Instanz rügen zu können.
Eine Gemeinde zeigt, dass es geht
Dass Termine kein Geheimnis sein müssen, zeigt Geroldswil. Die Gemeinde hat am 3. November zwei Bewegungsjagden der Jagdgesellschaft Altberg Süd mit Datum, Uhrzeit und Gebiet angekündigt: am 13. November und am 4. Dezember, mit bis zu 28 Schützen und 18 Treibern. Waldbesuche in den betroffenen Gebieten sollen in dieser Zeit unterbleiben. Eine kantonsweite Übersicht, wie sie Alayan-Ricklin verlangt, gibt es dagegen nicht.
Die FJV selbst weist in ihrem Bulletin vom November auf Gefahren bei Bewegungsjagden hin: Wegen der Trockenheit drohten unvorhersehbare Ast- und Kronenbrüche, bei vielen Beteiligten entstehe ein «erhöhtes kollektives Risiko» (Zürich will Jagdgesetzgebung ändern). Dieser Hinweis richtet sich an die Organisatoren der Jagden. Für die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die am selben Tag mit dem Hund, dem Bike oder den Kindern unterwegs sind, gibt es vom Kanton keine Übersicht, wann und wo geschossen wird.
Hunt Watch im Hintergrund
Alayan-Ricklin vermutet, dass die Verwaltung die Daten zurückhält, weil sie bei Hunt Watch aktiv ist. Die Gruppe begleitet seit Jahren Treibjagden in der Schweiz und dokumentiert, was dabei geschieht (Treibjagd unter Beobachtung). Wie heftig manche Hobby-Jäger auf solche Beobachtung reagieren, zeigte im Dezember 2025 ein Übergriff auf eine Aktivistin im Baselbiet (Gewaltsamer Übergriff auf Aktivistin bei Treibjagd). Nach ihrer Beobachtung fehlen bei Zürcher Treibjagden zudem oft Warnschilder.
Es ist nicht der erste Konflikt um Daten der FJV. Im Sommer lieferte Manuel Bünzli Alayan-Ricklin zuerst falsche Fuchszahlen und musste im September einen Filterfehler einräumen. Die korrigierten Daten zeigten, dass nur 7,7 Prozent der erschossenen Füchse einen Krankheitsvermerk tragen (Das Wildbuch widerlegt die Krankheitsbegründung des Kantons).
Zuständigkeit und Aufsicht
Die Antwort hat Manuel Bünzli unterzeichnet, Sektionsleiter Recht & Dienste der FJV. Für die FJV zuständig sind die Co-Leiter Lukas Bammatter und Reto Muggler. Die Aufsicht liegt beim ALN unter Amtschef Marco Pezzatti und bei der Baudirektion von Regierungsrat Martin Neukom. Welche Juristinnen oder Juristen des ALN-Rechtsdienstes beteiligt waren, nennt die Antwort nicht.
Kommentar: Information mit Verfallsdatum
Für alle Jagden, die bis Mitte Dezember stattfinden, käme die Information zu spät, um die eigene Route anzupassen. Der praktische Nutzen des Zugangs nimmt mit jedem verstrichenen Jagdtermin ab. Für die rechtzeitige Routenplanung kann eine verspätete Auskunft ebenso nutzlos sein wie eine verweigerte, auch wenn eine förmliche Ablehnung bislang nicht vorliegt. Wer im öffentlich zugänglichen Erholungsraum mit Schusswaffen jagt, Hunde hetzen lässt und Treiberketten durch den Wald schickt, kann nicht erwarten, dass das Wann und Wo Privatsache bleibt.
Geroldswil publiziert, die FJV befragt zuerst jene, deren Jagden publik würden. Die Verwaltung muss erklären, welche konkreten Interessen einer früheren Herausgabe entgegenstehen und weshalb nicht wenigstens die kommenden Termine sofort öffentlich werden. Solange die Termine nicht zugänglich sind, erschwert das nicht nur die Routenplanung, sondern auch eine unabhängige Beobachtung der Jagden.
Was Sie tun können
Schreiben Sie den Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräten direkt und verlangen Sie, dass Termine von Bewegungsjagden rechtzeitig öffentlich publiziert werden, bevor geschossen wird. Nach der Erfahrung der IG Wild beim Wild bewirken persönliche Mails an die Politik mehr als Unterschriftenlisten. Adressen und einen Musterbrief finden Sie auf der Seite Schluss mit der Fuchsjagd. Die IG Wild beim Wild wird über den Entscheid der FJV berichten, sobald er vorliegt.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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