Zürich will Jagdgesetzgebung ändern: Wildschadenregelung «nicht aufgegangen»
Die Fischerei- und Jagdverwaltung räumt ein, dass die seit der Totalrevision 2023 geltende Regelung zur Verhütung und Vergütung landwirtschaftlicher Wildschäden ihr Ziel nicht erreicht hat. Mitte November 2026 soll die Vernehmlassung zur Teilrevision starten.
Foto: Niki Clark / Unsplash
«Die Rechnung»
Der Kanton Zürich will seine Jagdgesetzgebung erneut anpassen, nur drei Jahre nach der Totalrevision. Das kündigt die Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) im «FJV Bulletin» Nr. 9 vom November 2026 an. Die Vernehmlassung zur Teilrevision soll Mitte November 2026 starten.
Was die Jagdverwaltung ändern will
Anlass sind laut FJV die Änderungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung, die der Bundesrat per 1. Februar 2025 «kurzfristig» in Kraft gesetzt hat. Insbesondere die Wildschadenregelung für Biber und Wolf sei grundlegend überarbeitet worden, die Kantone müssen neue Schadensarten finanziell abgelten. Dazu kommen Änderungen bei den Pflichten und Rechten der Jagdaufsicht und der Jagdberechtigten. Die Zürcher Jagdgesetzgebung müsse deshalb «berichtigt» werden. Was der Bund damals geändert hat, erklärt die Übersichtsseite «Was ist das Jagdgesetz in der Schweiz?».
Gleichzeitig will der Kanton den Vollzug «straffen». Genannt wird die Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähigkeitszeugnisse. Sie ist heute mit dem Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers verknüpft, was laut FJV zu «unerfreulichen Konstellationen» beim Bezug von Jagdberechtigungen geführt hat. Welche Fälle gemeint sind, schreibt die Verwaltung nicht.
Wildschäden: «Nicht aufgegangen»
Der brisanteste Teil betrifft die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Seit der Totalrevision der kantonalen Jagdgesetzgebung 2023 seien sowohl die Beiträge an Verhütungsmassnahmen als auch die Summe der abgeschätzten Wildschäden «konstant angestiegen», schreibt die FJV. Auch der Arbeitsaufwand für die Landwirtschaft sei «ungebrochen» gestiegen. Der Plan, die Schadensumme möglichst zu senken und dafür Beiträge an die Schadenverhütung und an den Unterhalt solcher Massnahmen auszurichten, sei «nicht aufgegangen». Die Bestimmungen zur Verhütung und Vergütung von Wildschäden sollen nun an die Regeln der Nachbarkantone Aargau und Thurgau angeglichen werden. Konkrete Zahlen oder Details zum neuen Modell nennt das Bulletin nicht.
Zur Einordnung: Bei den Wildschweinen verfolgt Zürich ein eigenes Konzept. Die Tiere sollen sich mehr im Wald und weniger auf den Feldern aufhalten. Dafür setzt der Kanton auf Duftstoffe, die nach Menschenschweiss riechen, auf Geräte mit Warn- und Schmerzenslauten von Wildschweinen und auf nächtliche Abschüsse auf den Feldern statt im Wald, wie die Nachrichtenagentur SDA am 13. Oktober 2026 berichtete. Laut derselben Meldung töten Hobby-Jäger im Kanton jedes Jahr 1’300 bis 1’500 Wildschweine, trotzdem wächst der Bestand um bis zu 300 Tiere pro Jahr und liegt derzeit bei 2’500 bis 3’000. In den letzten beiden Jahren zahlte der Kanton jeweils 380’000 Franken Entschädigung an die Landwirtschaft. Das neue Wildschwein-Management wird bis Mitte 2028 getestet. Wir haben das Konzept im Beitrag «Zürichs fragwürdiger Umgang mit Wildschweinen» kritisch beleuchtet. Hohe Abschusszahlen allein sind kein Beleg für eine erfolgreiche Schadenbegrenzung. Weitere Beispiele dokumentiert der Beitrag «Trotz mehr Abschüssen: Wildschweinschäden bleiben hoch».
Trockenheit erhöht das Risiko bei Treibjagden
Im selben Bulletin warnt die FJV vor den Folgen des trockenen Sommers für die Sicherheit. Die anhaltende Trockenheit erhöhe die Gefahr von unvorhersehbaren Grünast- und Kronenbrüchen. Für Einzelpersonen sei das Risiko zwar gering, bei Bewegungsjagden entstehe durch die grössere Zahl von Personen aber ein «erhöhtes kollektives Risiko». Bereiche mit erkennbaren Trockenschäden, abgestorbenen Ästen oder instabilen Bäumen sollten «nach Möglichkeit» gemieden werden, die Verantwortung liege bei den Organisatoren. Einen generellen Verzicht auf Bewegungsjagden empfiehlt die FJV in diesem Hinweis nicht. Die Belastung der Wildtiere durch Bewegungsjagden wird im Sicherheitshinweis nicht behandelt.
Kommentar: Die Revision muss die Systemfrage stellen
Das Eingeständnis verlangt mehr als eine technische Anpassung der Entschädigungsregeln. Wenn Verhütungsbeiträge, abgeschätzte Schäden und Arbeitsaufwand gleichzeitig steigen, muss der Kanton offenlegen, weshalb die bisherige Regelung ihr Ziel verfehlt hat. Dabei gehört auch die Rolle der Revierjagd auf den Prüfstand: Welche messbare Wirkung erzielt sie bei der Schadenverhütung, zu welchen Kosten und mit welchen Folgen für die Wildtiere? Zürich hat mit Vergrämung auf den Feldern und gezielten Abschüssen einen eigenen Weg gewählt. Ob er trägt, muss sich an überprüfbaren Zahlen zeigen.
Zu einer ehrlichen Bilanz gehört auch, wie viele Wildschweine, Füchse und Rehe jedes Jahr sterben und was Bewegungsjagden für die nichtmenschlichen Tiere bedeuten, die dabei aus ihren Einständen getrieben werden. Wie dünn die Begründungen der Behörde schon heute sind, zeigt die Auseinandersetzung einer Zürcher Bürgerin mit der Jagdverwaltung über die Bilanz der Fuchsjagd. Statt immer mehr Druck auf Wildtiere braucht es Prävention, eine professionelle Wildhut und Lebensräume, in denen Wildtiere Ruhe finden.
So können Sie sich beteiligen
Die Vorlage wird laut FJV ab Mitte November auf der kantonalen Plattform vernehmlassungen.zh.ch aufgeschaltet. Wer darüber hinaus politisch etwas bewegen will, findet im Leitfaden «Volksinitiative gegen Hobby-Jagd: So geht’s in Ihrem Kanton» die nötigen Schritte.
Quellen
- Kanton Zürich, Fischerei- und Jagdverwaltung: FJV Bulletin Nr. 9, November 2026 (PDF)
- SDA via Südostschweiz, 13. Oktober 2026: Kanton Zürich will Wildschweinen mit neuem Konzept zu Leibe rücken
- Kanton Zürich: Vernehmlassungsplattform
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Wildtiere brauchen eine Stimme
Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →