Türkheim: Hobby-Jäger hält zwei trächtige Kühe für Wildschweine
Ein 23-Jähriger schoss im Unterallgäu zweimal und tötete zwei Kühe kurz vor dem Abkalben. Einen regelmässigen Schiessnachweis verlangt Bayern nach der Jägerprüfung nicht.
Symbolbild. Foto: Markus Spiske / Unsplash
Für einen Hirsch gehalten
Westlich von Türkheim im schwäbischen Landkreis Unterallgäu hat ein 23-jähriger Hobby-Jäger am frühen Donnerstagmorgen, 5. November 2026, zwei hochträchtige Kühe erschossen. Laut Polizei hielt er die Kühe in der Dunkelheit für Wildschweine und gab zwei Schüsse ab. Beide Kühe starben, beide standen kurz vor dem Abkalben. Die Polizei ermittelt gegen den Mann wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, wie das regionale Nachrichtenportal new-facts.eu unter Berufung auf die Polizei berichtet.
Was bisher bekannt ist
Den Sachschaden beziffert die Polizei im hohen vierstelligen Bereich. Offen bleibt, mit welcher Ausrüstung der Hobby-Jäger unterwegs war. Ob er ein Nachtsichtgerät benutzte, hat die Polizei laut dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt nicht mitgeteilt. Das Fachblatt nennt die Verwechslung rätselhaft.
Welcher Rasse die getöteten Kühe angehörten, ist nicht bekannt. Zur Einordnung nennt das Wochenblatt für hochträchtige Kühe der Rassen Fleckvieh und Braunvieh rund 700 bis 750 Kilogramm, ein Vielfaches eines Wildschweins. Der Mann schoss zweimal, beide Kühe starben. Wie viel Zeit zwischen den Schüssen lag und worauf der Mann seine Einschätzung stützte, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor. Die entscheidende Frage bleibt: Warum schoss er auf Tiere, die er offenkundig nicht richtig erkannt hatte?
Die Grundregel, die immer wieder versagt
Jede Jagdausbildung lehrt dieselbe Regel: Geschossen wird erst, wenn das Ziel zweifelsfrei angesprochen ist. Warum diese Regel in der Praxis so oft nicht greift, haben wir am Fall eines Mountainbikers gezeigt, den ein Hobby-Jäger bei Neuenburg ins Visier nahm: erwartungsgeleitete Wahrnehmung macht aus einem Umriss ein Wildtier, bevor der bewusste Verstand prüfen kann. Solche Mechanismen können Verwechslungen begünstigen. Ob sie hier eine Rolle spielten, ist nicht geklärt. Entschuldigen können sie keinen Schuss.
Türkheim reiht sich in eine lange Serie ein. 2021 erschoss ein Hobby-Jäger im hessischen Usingen ein Quarterhorse, auch er hielt es für ein Wildschwein. In der Oberpfalz verletzte ein Hobby-Jäger 2014 bei einer Treibjagd einen anderen Jagdteilnehmer lebensgefährlich, weil er ein Wildschwein zu sehen glaubte. Laut Wochenblatt verurteilte ihn das Amtsgericht Regensburg zu acht Monaten auf Bewährung und 3’000 Euro Geldstrafe. In der Schweiz starb im Avers ein Pferd, das ein Hobby-Jäger für einen Hirsch hielt, ein Fall, der zeigt, warum die Jagdämter ihre Verantwortung nicht abschieben können. In Polen kostete die gleiche Verwechslung einen Menschen das Leben, als ein Hobby-Jäger seinen Nachbarn für ein Wildschwein hielt. Weitere Fälle dokumentiert unsere Chronik der Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen.
Bayern verlangt keinen regelmässigen Schiessnachweis
Der Fall wirft zuerst eine Frage der sicheren Zielerkennung auf. Davon zu unterscheiden ist eine weitere Frage der Kontrolle: Wer in Bayern die Jägerprüfung bestanden hat, muss seine Schiessfertigkeit danach nicht regelmässig nachweisen. Wie beck-aktuell im Juli 2026 festhielt, kennt Bayern keine gesetzliche Pflicht zum Schiessnachweis. Die Bayerischen Staatsforsten verlangen für Bewegungsjagden auf ihren Flächen einen vertraglichen Nachweis. Der Bayerische Jagdverband setzte bei seinem 2024 vorgestellten Treffsicherheitsnachweis nach eigenen Angaben bewusst auf Freiwilligkeit. Ein bundesweit einheitlicher Schiessnachweis existiert nicht.
Gleichzeitig hat der Freistaat die Hobby-Jagd in der Dunkelheit ausgeweitet: Nachtsichttechnik ist in Bayern für die Hobby-Jagd auf Wildschweine landesweit erlaubt. Die Technik macht den Schuss in der Nacht möglich. Sie ersetzt aber nicht die Pflicht, das Ziel einwandfrei zu erkennen. Warum die Hobby-Jagd in Dämmerung und Nacht grundsätzlich ein Sicherheitsproblem ist, begründet unser Mustertext für ein Verbot der Hobby-Jagd in Dämmerung und Nacht.
Was dem Schützen droht
Strafrechtlich ermittelt die Polizei wegen des Tierschutzgesetzes. Zivilrechtlich kann der Halter Schadenersatz für die Kühe und die ungeborenen Kälber verlangen. Offen ist die Frage des Jagdscheins. Die Behörde kann ihn einziehen, wenn ein Hobby-Jäger als unzuverlässig gilt. Wie new-facts.eu in Erinnerung ruft, hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse in einem Fall, in dem ein Hobby-Jäger in der Dämmerung einen Hund statt eines Wildschweins erschoss, entschieden, dass dafür schon ein einziger grob fahrlässiger Schuss genügen kann. Ob die Behörden im Fall Türkheim jagd- oder waffenrechtliche Massnahmen prüfen, ist bisher nicht bekannt.
Kommentar: Einmal geprüft reicht nicht
Zwei hochträchtige Kühe sind tot, weil ein Hobby-Jäger sie nach den bisherigen Angaben für Wildschweine hielt. Pilotinnen müssen ihr Können regelmässig belegen. Wer in Bayern eine Büchse trägt und nachts im offenen Gelände schiesst, muss seine Schiessfertigkeit nach der Jägerprüfung von Gesetzes wegen nie mehr nachweisen. Die Jagdverbände sprechen gern von Ausbildung und Verantwortung. Beides muss sich vor jedem Schuss bewähren. In Türkheim wurden dennoch zwei Kühe für Wildschweine gehalten und erschossen.
Das Problem ist kein bayerisches. Auch in der Schweiz haben wir gezeigt, wie hohe Nachsuchenquoten, häufige Fehlschüsse und fehlende Trainingsstandards zusammenhängen, und wie gering Sanktionen ausfallen können, etwa im Fall des Toggenburger Hobby-Jägers, der einen Rothirsch für einen Rehbock hielt und mit 200 Franken Busse davonkam. Ein jährlicher Schiessnachweis wäre das Mindeste. Er ersetzt aber nicht die sichere Zielerkennung: Wer ein Tier nicht zweifelsfrei erkennt, darf nicht schiessen. Und das eigentliche Risiko löst auch er nicht: bewaffnete Hobby-Jäger, die im Dunkeln auf Umrisse schiessen, in einer Landschaft, die von Menschen, Weidetieren und Wildtieren gleichermassen genutzt wird.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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