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Kriminalität & Jagd

Toggenburger Hobby-Jäger verwechselt Rothirsch mit Rehbock: 200 Franken Busse

Ein 64-Jähriger schiesst im Revier Churfirsten auf einen Rothirsch, den er für einen Rehbock hält. Für die fahrlässige Übertretung werden 200 Franken Busse und 300 Franken Verfahrensgebühren fällig.

Redaktion Wild beim Wild — 7. Oktober 2026

Ein 64-jähriger Hobby-Jäger aus dem Toggenburg hat im Juni in Alt St. Johann einen Rothirsch erschossen, mitten in der Schonzeit. Er habe das Tier für einen Rehbock gehalten, heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl, über den das «St. Galler Tagblatt» am 6. Oktober 2026 berichtet hat. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von 200 Franken, dazu kommen 300 Franken Verfahrensgebühren.

Was am 15. Juni geschah

Am Abend des 15. Juni sass der Mann zusammen mit einem zweiten Hobby-Jäger auf einem Hochsitz im Jagdrevier Churfirsten. Auf eine Distanz von rund 100 bis 120 Metern sah er ein nichtmenschliches Tier, sprach es als Rehbock an und schoss, als es breit stand, also seitlich zu ihm. Erst beim Auffinden stellten die beiden fest, dass ein Rothirsch am Boden lag. Drei Tage später zeigte sich der Schütze selbst an.

Rothirsche sind gemäss Bundesrecht vom 1. Februar bis 31. Juli geschont. Die Staatsanwaltschaft wertete den Abschuss als fahrlässige Übertretung des Jagdgesetzes. Bezahlt der Mann die Busse nicht, tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen. Busse und Verfahrensgebühren belaufen sich zusammen auf 500 Franken.

Vor dem Schuss muss die Tierart feststehen

Die Verwechslung betrifft zwei Arten, die sich deutlich unterscheiden. Ein ausgewachsenes Reh erreicht eine Schulterhöhe von etwa 60 bis 80 Zentimetern und wiegt selten mehr als 30 Kilogramm. Selbst ein einjähriger Rothirsch ist klar höher und um ein Mehrfaches schwerer, auch Körperbau und Kopfform unterscheiden sich.

Die sichere Bestimmung der Art ist die Grundpflicht jedes Schützen: Geschossen werden darf nur, wenn feststeht, welches Tier vor der Waffe steht. Jede Unsicherheit verbietet den Schuss. Trotz Hochsitz und Begleiter wurde das Tier in Alt St. Johann vor dem Schuss falsch bestimmt. Weshalb es zu dieser Verwechslung kam, lässt sich aus den berichteten Angaben nicht abschliessend erklären.

Abschuss in der Setzzeit

Der Zeitpunkt macht den Fall zusätzlich heikel. Rothirsche bringen ihre Kälber hauptsächlich zwischen Ende Mai und Ende Juni zur Welt, die Schonzeit umfasst genau diese Monate. Der Bericht nennt weder Geschlecht noch Alter des getöteten Tieres. Ob es ein Muttertier war und ein abhängiges Kalb zurückliess, geht daraus nicht hervor.

Kontrolle durch Selbstanzeige

Der Schütze zeigte sich selbst an. Der Fall wirft damit auch die Frage auf, wie zuverlässig widerrechtliche Abschüsse unabhängig von den Angaben der Beteiligten erkannt werden. Wie viele Verstösse unentdeckt bleiben, lässt sich aus diesem Fall nicht ableiten. Wie stark die Kontrolle der Hobby-Jagd auf Angaben der Schützen selbst beruht, hat Wild beim Wild anhand von Urteilen und Jagdberichten aus Amden, dem Avers und dem Tessin beschrieben.

Artverwechslungen sind kein Einzelfall. Im September erschoss ein Bündner Hobby-Jäger im Avers ein Pferd, weil er es für einen Hirsch hielt (Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin). Auch andere widerrechtliche Abschüsse werden regelmässig registriert, wie die Bilanz der Bündner Wildhut zeigt. Die Kategorie «Fehlabschuss» umfasst allerdings nicht nur Artverwechslungen, sondern auch Verstösse gegen Vorgaben zu Geschlecht, Alter oder Freigabe.

Rothirsch-Jagd im Kanton St. Gallen

Der Fall fällt in eine Phase, in der St. Gallen die Rothirsch-Jagd neu ordnen will. Die Abschusszahlen im Kanton stiegen laut Regierung von 432 im Jahr 2006 auf 944 im Jahr 2024. Die Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Jagdgesetzes endete am 21. September 2026, die Änderung ist noch nicht beschlossen. Was der Kanton dabei den Rotwild-Hegegemeinschaften vorhält, hat Wild beim Wild hier zusammengefasst.

Kommentar: Eine geringe Busse für einen tödlichen Fehler

Aus Sicht von Wild beim Wild steht eine Busse von 200 Franken in keinem Verhältnis zur tödlichen Folge dieser Verwechslung. Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Delikt gegen ein geschütztes nichtmenschliches Tier mit einem Kleinstbetrag endet: Im Wallis kostete eine erschossene Wölfin 300 Franken. Ob dem Toggenburger Hobby-Jäger zusätzlich die Jagdberechtigung entzogen wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor. Wer ein Reh nicht von einem Hirsch unterscheiden kann, sollte keine Waffe auf ein Lebewesen richten dürfen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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