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Kriminalität & Jagd

Solothurner Hobby-Jäger hält Hirschkuh für Reh: Das Tier leidet zwei Tage

Der Strafbefehl lautet auf fahrlässige Tierquälerei. Auf Rehe ist Schrot im Kanton Solothurn erlaubt.

Redaktion Wild beim Wild · 12. Oktober 2026
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Krank geschossen

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Im November 2025 ging ein Hobby-Jäger in einem Wald im Kanton Solothurn auf Rehjagd. Er schoss mit Schrot auf ein nichtmenschliches Tier, das er für ein Reh hielt. Getroffen hat er eine Hirschkuh. Schwer am Bein verletzt und unfähig zu fliehen, wurde sie erst zwei Tage später gefunden und getötet. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl hervor, über den die Solothurner Zeitung am 12. Oktober 2026 berichtet hat.

Was der Strafbefehl festhält

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tierquälerei. Die Schrotkugeln fügten der Hirschkuh mehrere Wunden und eine schwere Beinverletzung zu. Laut Strafbefehl litt sie in den zwei Tagen «zweifelsfrei unter grossen Schmerzen», ein langsames Verenden sei unausweichlich gewesen.

Den Irrtum führt die Staatsanwaltschaft darauf zurück, dass der Hobby-Jäger das Ansprechen missachtete, also das genaue Beobachten und Bestimmen eines Tieres vor dem Schuss. Das wird bereits im Jagdlehrgang gelehrt. Dem Mann sei bekannt gewesen, dass sich im Gebiet Rothirsche aufhalten und bei einer Rehjagd auch Rotwild auftauchen kann. Im Zweifel, so die Staatsanwaltschaft, wird nicht geschossen.

Weil Schrot auf Rothirsche verboten ist, wurde er zusätzlich wegen fahrlässiger Verwendung verbotener Hilfsmittel für die Jagd verurteilt.

800 Franken, der Rest bedingt

Die Strafe besteht aus einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken. Tatsächlich zu bezahlen sind damit 800 Franken. Die Geldstrafe von 900 Franken ist bedingt ausgesprochen und muss vorerst nicht bezahlt werden. Bewährt sich der Mann in der Probezeit, wird sie nicht vollstreckt.

Offen bleibt laut Bericht, ob ihm die Jagdberechtigung entzogen wurde, ob und wann eine Nachsuche stattfand und wer die Hirschkuh schliesslich fand. Wie oft Nachsuchen nach schlechten Schüssen nötig sind, zeigt unser Beitrag Warum es so viele Jagdhunde braucht.

Schrot auf Rehe ist in Solothurn erlaubt

Verboten war der Schrot in diesem Fall nur, weil das getroffene Tier eine Hirschkuh war. Auf Rehe darf im Kanton Solothurn mit Schrot geschossen werden. Der Regierungsrat hat das 2020 in seiner Antwort auf eine Interpellation zu bleifreier Munition selbst beschrieben: Der grössere Teil der Rehe werde auf den Bewegungsjagden im Herbst erlegt, und dort werde fast ausschliesslich mit Schrot gejagt. 2019 waren es 1’129 Rehe mit Schrot und 802 mit der Kugel.

In derselben Antwort hielt die Regierung fest, dass der Schrotschuss auf Paarhufer wie Reh und Hirsch in Mitteleuropa traditionell verboten ist und Graubünden für Rehe nur Kugelpatronen vorschreibt. Die Solothurner Ausnahme begründete sie mit der Sicht im Wald: Die Kugeljagd sei dort schwierig und wenig effizient, die zunehmende Waldverjüngung verschlechtere die Sicht zusätzlich.

Ob der Schuss im November 2025 auf einer Bewegungsjagd fiel, geht aus dem Bericht nicht hervor. Warum Regierung und Kantonsparlament an der Bewegungsjagd festhalten, haben wir in «Solothurner Regierung verteidigt Tierquälerei» und «Solothurner Parlament hält an Bewegungsjagd fest» dokumentiert.

Rothirsche im Rehrevier

Der Rothirsch breitet sich im Kanton Solothurn aus. 2025 gab der Kanton laut Solothurner Zeitung 34 Rothirsche zum Abschuss frei, erlegt wurden 16. Hintergründe zur Art liefert unser Dossier zum Rothirsch in der Schweiz. Dass in solchen Wäldern bei einer Rehjagd mit Rotwild zu rechnen ist, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl selbst fest. Der Fall zeigt, welche Folgen es hat, wenn eine Hirschkuh mit einem Reh verwechselt wird.

Kommentar: Schlechte Sicht ist kein Argument für Schrot

Die Regierung begründet Schrot auf Rehe ausgerechnet mit der schlechten Sicht im Wald. Wo die Sicht schlecht ist, ist aber auch das Ansprechen schwierig, und genau daran scheiterte dieser Hobby-Jäger. Schrot streut und verletzt. Trifft er nicht sofort tödlich, bleibt ein nichtmenschliches Tier zurück, das tagelang leidet.

Der Solothurner Fall reiht sich ein. Im Toggenburg hielt ein Hobby-Jäger einen Rothirsch für einen Rehbock und zahlte 200 Franken Busse. Im Freiamt schoss ein Hobby-Jäger mit Schrot auf eine Hirschkuh. In Schwyz wurde ein Hobby-Jäger wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt, nachdem ein angeschossener Hirsch tagelang litt.

Eine Busse von 300 Franken für diesen Fall von Tierquälerei ist aus unserer Sicht unangemessen niedrig. Zusammen mit den 500 Franken Verfahrenskosten muss der Mann 800 Franken bezahlen, für zwei Tage Leiden. Wer ein Reh nicht von einer Hirschkuh unterscheiden kann, gehört nicht mit einer Waffe in den Wald. Der Kanton Solothurn sollte tun, was der Regierungsrat selbst als mitteleuropäische Norm beschreibt: Schrot auf Rehe verbieten. Und wer wegen Tierquälerei verurteilt wird, sollte seine Jagdberechtigung verlieren. Weitere Fälle finden sich in der Rubrik Kriminalität & Jagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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