11. August 2026, 11:45

Suchen

Jagd

Warum es so viele Jagdhunde braucht: Die verschwiegene Kehrseite der Prüfungs-Idylle

JagdSchweiz feiert Schweisshundeprüfungen als Tierschutz. Doch die Nachsuche spiegelt nur, wie oft die Hobby-Jagd danebenschiesst. Dahinter: Baujagd, Schliefenanlage und ein Leben im Zwinger.

Redaktion Wild beim Wild — 11. August 2026
Audio zum Beitrag

«Wiegenlied für die Ungezählten»

0:00 -0:00
Alle Lieder

Hobby-Jagdvereine feiern ihre Schweisshundeprüfungen als Beitrag zum Tierschutz.

Die entscheidende Frage stellen sie nie: Wozu braucht es diese Heerscharen von Hunden überhaupt? Die ehrliche Antwort führt zu Fehlschüssen, Baujagd, Ausbildung am lebenden Tier und einem Leben im Zwinger.

Zurzeit finden in der ganzen Schweiz zahlreiche Hundeprüfungen statt, und die Hobby-Jagdvereine inszenieren sich dabei gerne als Hüter des Tierschutzes. JagdSchweiz, der Dachverband der Jagdorganisationen der Schweiz, feierte die Prüfungen auf seiner offiziellen Facebook-Seite mit der Botschaft, gut ausgebildete Jagdhunde seien «unverzichtbar für eine verantwortungsvolle Jagd». Von «Herzblut», «Engagement» und «Suchenheil» ist die Rede, von ehrenamtlichen Stunden und geprüften Gespannen auf 500- und 1000-Meter-Fährten. Was in dieser Selbstdarstellung konsequent fehlt, ist die einzige Frage, die zählt: Wozu braucht es diese Heerscharen von Schweisshunden überhaupt?

Petition

Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

Jetzt unterschreiben →

Die ehrliche Antwort steht in keiner JagdSchweiz-Mitteilung. Ein Schweisshund folgt der Blutspur eines Tieres, das nicht sofort tot war. «Schweiss» ist das jagdliche Beschönigungswort für das Blut, das ein angeschossenes, flüchtendes Tier verliert. Jede einzelne Nachsuche ist damit die Dokumentation eines Schusses, der sein Ziel nicht sauber getroffen hat. Die aufwendige Ausbildung, die hier als Tugend gefeiert wird, ist in Wahrheit das Eingeständnis eines strukturellen Problems: Auf der Hobby-Jagd wird regelmässig verfehlt, gestreift und verletzt.

Die Nachsuche als Spiegel der Fehlschussquote

Wie oft danebengeschossen wird, lässt sich nur dort beziffern, wo überhaupt Buch geführt wird, und das ist die grosse Ausnahme. Eine gesamtschweizerische Statistik über Nachsuchen auf verletztes Wild gibt es nicht. Nur eine Handvoll Kantone dokumentiert das Nachsuchegeschehen überhaupt. Wo Zahlen vorliegen, sind sie ernüchternd: In Graubünden kamen im Jahr 2016 auf 5440 erlegte Hirsche 564 Tiere mit einer Schussverletzung. Das ist mehr als jeder zehnte Hirsch, der nicht sauber getötet, sondern angeschossen wurde.

Noch deutlicher wird das Bild bei der Erfolgsquote der Nachsuche. Sie liegt je nach Kanton bei lediglich 35 bis 65 Prozent. Das heisst, rund die Hälfte der auf der Hobby-Jagd angeschossenen Tiere können nie von ihrem Leid erlöst werden. Sie schleppen sich mit zerschossenen Läufen, Bauchschüssen oder splitternden Knochen davon und verenden über Stunden oder Tage, ausserhalb jeder Statistik.

Die Nachsucherate gilt in Fachkreisen aus gutem Grund als Näherungswert für die Fehlschussquote. Wer diesen Zusammenhang verstehen will, findet ihn in unserer Analyse zur Bewegungsjagd ausführlich hergeleitet: Schüsse auf flüchtende Tiere sind fundamental unsicherer als Schüsse auf ruhende. Genau für diese planbar unsauberen Treffer werden die gefeierten Hunde vorgehalten.

Dass es auch anders geht, beweist Genf

Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viele Hunde eine unsaubere Hobby-Jagd braucht, sondern ob es die unsaubere Hobby-Jagd überhaupt braucht. Der Kanton Genf gibt die Antwort. Dort ist die Hobby-Jagd seit 1974 verboten, die wenigen nötigen Abschüsse erledigen professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter mit staatlich anerkannter Fachausbildung, nachts, mit Lichtverstärker und nach Einzelidentifikation des Tieres.

Das Ergebnis ist eine Trefferqualität, von der die Hobby-Jagd nur träumen kann. Der kantonale Wildtierinspektor beziffert sie mit den Worten: «99,5 Prozent der geschossenen Tiere sind sofort tot.» Das Leiden sei minimal, es gebe fast keine Fälle, in denen Tiere einen Abschuss verletzt überlebten. Wo professionell und mit einem einzigen wohlüberlegten Schuss gearbeitet wird, wird die ganze Nachsuche-Infrastruktur schlicht überflüssig. Warum das funktioniert, zeigt unser Beitrag zum Jagdverbot im Kanton Genf.

Der Kontrast könnte kaum schärfer sein: Auf der einen Seite eine Soforttodrate von 99,5 Prozent bei drei Vollzeitkräften, auf der anderen Seite eine landesweite Nachsuche-Erfolgsquote von 35 bis 65 Prozent bei Zehntausenden Hobby-Schützen. Nicht der Umfang der Hundeausbildung entscheidet über das Tierleid, sondern das Können am Abzug.

Genf entlarvt dabei noch eine zweite Selbsttäuschung. Der JagdSchweiz-Post nennt neben der Nachsuche ausdrücklich die «Arbeit vor dem Schuss» als jagdlichen Einsatzbereich der Hunde. Genau dieser Einsatz hat mit Tierschutz nichts zu tun. Stöbernde und aufspürende Hunde treiben Wildtiere aus ihrer Deckung, damit der Hobby-Jäger überhaupt schussfertig zum Zug kommt. Das dient nicht dem Tier, sondern dem Jagderfolg. In Genf, wo mit Lichtverstärker gezielt und nach Einzelidentifikation abgewartet wird, braucht es dafür keinen einzigen Hund. Wo professionell gearbeitet wird, muss kein Tier zuerst gehetzt und aufgescheucht werden, damit ein Freizeitschütze eine Gelegenheit erhält.

Treibjagden: das System, das die Nachsuche produziert

Am dichtesten fällt der Nachsuchebedarf dort an, wo die Hobby-Jagd am unsaubersten schiesst, bei Treib- und Bewegungsjagden. Hier treffen alle Risikofaktoren zusammen: flüchtende Tiere mit wechselnder Geschwindigkeit, unklare Hintergründe, mehrere Schützen in unmittelbarer Nähe und der soziale Druck, im Sekundenbruchteil abdrücken zu müssen. Dass unter diesen Bedingungen gehäuft gestreift und angeschossen wird, ist kein Betriebsunfall, sondern die vorhersehbare Folge der Methode. Wer die Zusammenhänge im Detail nachlesen will, findet sie in unserer Analyse zur Bewegungsjagd.

Die gefeierten Schweisshundeprüfungen halten also genau die Kapazität vor, die eine Jagdform erst nötig macht, die planbar viele Tiere verletzt statt tötet. Die Hunde reparieren, was die Treibjagd anrichtet.

Was auf den Prüfungsfotos nicht zu sehen ist

Die Schweisshundeprüfung ist die vorzeigbare Seite der Jagdhundearbeit. Die unvorzeigbare Seite spielt sich unter der Erde und hinter Gattern ab, und dort geht es nicht um Nachsuche, sondern um die Ausbildung selbst, häufig am lebenden Tier.

In der Schliefenanlage wird der Erdhund am lebenden Fuchs auf die Baujagd vorbereitet. Fuchs und Hund sind zwar durch ein Gitter getrennt, doch aus Sicht des Tierschutzes erleidet der Fuchs Todesangst. Der Schweizer Tierschutz stuft die Ausbildung am lebenden Fuchs als Tatbestand der Tierquälerei ein. Fachleute beurteilen den Betrieb als Abrichtung «auf Schärfe», die als Aufeinanderhetzen von Tieren rechtlich hoch problematisch ist. Was in solchen Anlagen passiert, zeigt unser Beitrag Fuchsquälerei in der Schliefenanlage.

Im Schwarzwildgatter wird der Hund am handaufgezogenen Wildschwein «getestet». Solche Gatter zeigen ein völlig realitätsfernes Bild, wie wir im Beitrag Wildschweingatter in der Schweiz dargelegt haben: Die Tiere sind an Hunde und Menschen gewöhnt und verhalten sich, wie es in freier Wildbahn nie vorkäme.

Und in der eigentlichen Baujagd schickt der Hobby-Jäger den Hund in den Bau eines wehrhaften Tieres. Dafür wird den Hunden gezielt «Wildschärfe», das heisst ein gewisser Beutetrieb angezüchtet oder anerzogen, und sie scheuen sich auch vor physischen Auseinandersetzungen mit dem Gegner nicht. Im engen Bau kommt es dann zur Konfrontation: Eigentliche Kämpfe sind durchaus möglich, insbesondere wenn der Fuchs sich aus einer Sackgasse heraus verteidigen muss. Beim Dachs, der bis zu 18 Kilogramm schwer wird und sich dem Hund stellt, statt zu fliehen, kommt es regelmässig zu schweren Bissverletzungen auf beiden Seiten. Warum diese archaische Jagdform verboten gehört, zeigt unser Dossier zum Dachs in der Schweiz. Und dass der Bau als natürlicher Rückzugsort der Beutegreifer betroffen ist, macht den Eingriff umso gravierender.

Das ganze Jahr im Zwinger: der Preis, den die Hunde zahlen

Die Hobby-Jagd formt sich ihre Hunde für ihren Zweck und wird ihnen den Rest des Jahres nicht gerecht. Für die Baujagd wird gezielt Beutetrieb herangezüchtet, für die anderen Einsätze ein hoher Bewegungs- und Suchtrieb. Genau diese Veranlagung macht die Tiere für ein Leben im Zwinger denkbar ungeeignet, und genau dort landen sie überdurchschnittlich oft. Der Schweizer Tierschutz hält fest, dass Jagdhunde besonders häufig in Zwingern gehalten werden und wegen ihres sehr hohen Bewegungsbedürfnisses und ihres extrem ausgeprägten Geruchssinns besonders unter dieser Haltungsform leiden. Oft stehen die Zwinger abseits der Siedlung, damit das Bellen niemanden stört.

Die dokumentierten Folgen dieser isolierten Haltung sind bedrückend. Der Schweizer Tierschutz führt Stereotypien wie Kreisdrehen und Schwanzjagen, Apathie, Wundlecken sowie Aggression und übertriebene Ängstlichkeit auf. Bezeichnend ist, dass die Aggression hier keine angeborene Bösartigkeit ist, sondern eine Reaktion auf Unterforderung und Vereinsamung. Nicht der Hund ist das Problem, sondern die Haltung, die ihm alles verwehrt, wofür er gezüchtet wurde. Dass es kein Einzelfall ist, zeigt das Wallis, wo das kantonale Veterinäramt auf zunehmende, nicht tierschutzkonforme Haltungen reagieren musste, vielfach bei Jagdhunden.

Wie konkret solche Zustände aussehen, dokumentiert ein Fall aus dem Kanton Jura, wegen dem die IG Wild beim Wild im April 2023 Strafanzeige einreichte. Ein Hobby-Jäger hielt dort mindestens vier Jagdhunde in nicht tierschutzgerechten Zwingern, ohne täglichen Auslauf und ohne Aussengehege. Die Hunde waren in schlechter Verfassung, verhaltensgestört und aggressiv als Folge der jahrelangen Haltung, die Zwinger voller Kot und Urin. Die ganze Recherche steht im Beitrag Schützen die jurassischen Hobby-Jäger mehr als sie jagen?. Dass Jagdhunde das ganze Jahr über ein leidiges und trostloses Leben in einem Zwinger verbringen und nur während der Jagdzeit sich austoben können, ist also kein polemisches Zerrbild, sondern von der eigenen Recherche belegt.

Wer im Alltag darauf achtet, sieht das Muster: Jagdhunde, die den grössten Teil des Jahres auf einem Balkon, im Keller oder im Zwinger verbringen und aus Unzufriedenheit bei Tag und Nacht bellen. Das, was für einen Familienhund selbstverständlich ist, der tägliche Auslauf, der Sozialkontakt, die geistige Beschäftigung, bleibt vielen dieser hochtriebigen Tiere verwehrt. Sie werden für ein paar Jagdtage im Jahr scharf gemacht und die übrigen dreihundert Tage verwaltet wie ein Werkzeug, das man wegräumt, wenn man es nicht braucht.

Wie die Hunde selbst leiden

Bei aller berechtigten Empörung über das Leid der bejagten Wildtiere gerät ein Opfer regelmässig aus dem Blick: der Jagdhund selbst. Aus Tierschutzsicht leidet er auf mehreren Ebenen, nicht weil einzelne Hobby-Jäger böswillig wären, sondern weil das System den Hund primär als leistungsfähiges Gebrauchstier behandelt. Wo Brauchbarkeit und Jagdfunktion zum entscheidenden Massstab werden, geraten Ruhe, Bindung, Gesundheit und ein selbstbestimmtes Hundeleben ins Hintertreffen.

Belastend ist bereits die Ausbildung. Hunde werden auf Härte und Konfrontation mit lebenden Wildtieren getrimmt, in enge Röhren an Füchse herangeführt und in Situationen gebracht, die auch für sie hochgradig stressreich und verletzungsträchtig sind. Tierschutzorganisationen dokumentieren als Risiken zudem einschüchternde Erziehungsmethoden bis hin zu schmerzhaften Halsbändern und Elektroreizgeräten. Solche Methoden sind tierschutzwidrig und dürfen nicht als Folklore verharmlost werden.

Dazu kommt die Gefahr im Einsatz selbst. Bei Nachsuchen, Drück- und Baujagden arbeiten Hunde in unübersichtlichem Gelände, in Dornen und Gewässern und in unmittelbarer Nähe verletzter, wehrhafter Wildtiere. Biss-, Stich- und Rissverletzungen, Stürze, Schussverletzungen sowie Schäden an Augen, Kopf und Hals sind mögliche Folgen. Besonders bedrückend ist, dass Hunde eingesetzt werden, um bereits angeschossene, panische Tiere zu verfolgen. Damit werden sie zu Mitwirkenden eines Ablaufs, der auch sie körperlich und psychisch belastet. Wie umfassend das dokumentiert ist, zeigen unsere Dossiers Jagdhunde: Einsatz, Leid und Tierschutz und Jagdhunde – Opfer der Hobby-Jagd.

Was Tierschutz und Recht sagen

Die Kritik am Jagdhundeeinsatz kommt nicht aus der Aktivistenecke, sondern aus Rechtsgutachten und tierärztlicher Praxis. Die Schweizer Tierschutzverordnung verbietet in Art. 22 Abs. 1 lit. d TSchV grundsätzlich, lebende Tiere zur Ausbildung oder Prüfung von Hunden zu verwenden, gewährt für Jagdhunde aber eine ausdrückliche Ausnahme. Genau das ist der rechtliche Kern des Problems: Was für jeden anderen Hundehalter als Tierquälerei gelten würde, das Hetzen eines Hundes auf ein lebendes Tier, ist für die Hobby-Jagd legal. Reguliert wird nach Art. 75 TSchV lediglich, dass die entsprechenden Anlagen eine kantonale Bewilligung brauchen, der Eingriff selbst bleibt erlaubt.

Der Schweizer Tierschutz lehnt den Einsatz von Bodenhunden bei der Baujagd grundsätzlich ab, und die Stiftung für das Tier im Recht kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass die Baujagd gleich mehrfach den Straftatbestand der Tierquälerei nach Art. 26 des Tierschutzgesetzes erfüllt, sowohl gegenüber den Wildtieren als auch gegenüber den eingesetzten Hunden. Wie brutal die Realität unter der Erde ist, beschreibt der Tierarzt Dr. Ralf Unna aus seiner Praxis: Hunde kämen oft schwer zugerichtet aus dem Bau, mit mehrfachen Unterkieferbrüchen und multiplen Verletzungen an Läufen und im Gesicht, die über Wochen behandelt werden müssten. Für ihn ist das ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

Wie hoch das Verletzungsrisiko im Einsatz gegen Wildschweine ist, legt eine im Jagdumfeld zitierte Umfrage von 2019 nahe: Demnach hätten 95 Prozent der bei Drückjagden auf Schwarzwild eingesetzten Hunde Verletzungen davongetragen. Als Umfrage ersetzt das keine unabhängige Studie, doch es fügt sich in ein deutliches Bild, das auch die Fehlschuss-These stützt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz berichtet, dass bei Treibjagden rund zwei Drittel der Wildschweine und etwa 60 Prozent der weiblichen Rehe nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen. Genau daran zeigt sich das Grundproblem: Es fehlt in der Schweiz jede verbindliche Meldepflicht für verletzte oder getötete Jagdhunde, so wie es auch für die angeschossenen Wildtiere keine landesweite Statistik gibt. Ohne diese Zahlen bleibt das Ausmass des Leids unsichtbar, und genau das ist politisch gewollt.

Ein hausgemachtes Problem, als Tugend verkauft

Die Rechnung, die kein Vereinsdank aufmacht, ist einfach. Es braucht deshalb so viele Jagdhunde, weil so viele Schüsse nicht sitzen. Die Ausbildung, das Training und die Prüfungen sind nicht die Lösung eines Tierschutzproblems, sondern die Verwaltung eines Problems, das die Hobby-Jagd selbst produziert. Ein Berufsstand, der sein Handwerk beherrschte, bräuchte keine flächendeckende Infrastruktur aus Schweisshunden, um seine eigenen Fehlschüsse aufzuräumen.

Das eidgenössische Jagdlehrmittel formuliert den Grundsatz unmissverständlich: Die Einschätzung des Jägers über seinen Schuss («ich habe bestimmt gefehlt») ist für die Entscheidung zur Nachsuche nicht relevant. Jedes beschossene und geflüchtete Tier ist nachzusuchen, weil sich die Schützen über ihre eigene Trefferleistung notorisch täuschen. Das ist kein Aussenvorwurf, das steht in der eigenen Lehre.

Bezeichnend ist, dass JagdSchweiz die entscheidende Ursache in anderen Beiträgen selbst benennt: In einer Meldung zu einer Oberwalliser Schweisshundeprüfung schreibt der Verband, gut ausgebildete Teams seien nötig, um verletztes Wild nach Verkehrsunfällen «oder unpräzisen Schüssen» aufzuspüren. Die unpräzisen Schüsse sind also bekannt, im gefeierten Prüfungspost tauchen sie nur nicht auf. Wer die nächste Verbandsmitteilung über «qualitätsvolle Jagdhundearbeit» liest, sollte deshalb die Frage mitdenken, die dort nie gestellt wird: Ein Grossteil dieser Arbeit wäre schlicht überflüssig, wenn nicht so oft danebengeschossen würde. «Suchenheil» ist kein Grund zum Gratulieren. Es ist der Startschuss für die Suche nach einem Tier, das leidet, weil ein Hobby-Schütze sein Ziel verfehlt hat.

Screenshot 2026 08 11

«Genuss» statt Notwendigkeit: der Frame verrät sich selbst

Am deutlichsten verrät sich die Hobby-Jagd dort, wo sie ihr eigentliches Motiv offenlegt. In einem weiteren Beitrag bewirbt JagdSchweiz die «Genusswoche Baselland», die sich «ganz der Jagd und dem wertvollen Lebensmittel Wild» widme, mit «köstlichen Wildrezepten» und der Einladung, die «Vielfalt der Baselbieter Jagdkultur» zu entdecken. Damit ist die Selbstauskunft geliefert: Die Hobby-Jagd ist keine Notwendigkeit der Nahrungsbeschaffung, sondern ein als Genuss und Kultur inszeniertes Freizeitvergnügen. Wer das Töten mit «Genuss» rahmt, kann sich nicht zugleich auf einen Sachzwang berufen.

Und das beworbene «wertvolle Lebensmittel» ist alles andere als unbedenklich. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt Kindern bis zum siebten Lebensjahr, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch, möglichst kein Wild zu essen, weil sich nicht ausschliessen lässt, dass es mit Bleimunition erlegt wurde. Die aktuelle Studienlage, die wir im Beitrag Wildfleisch: Gesundheitsrisiken durch Blei und PFAS zusammengetragen haben, ist eindeutig: Der mittlere Bleigehalt in europäischem Wildbret liegt rund vierzehnmal höher als in EU-Risikobewertungen angenommen, und einen sicheren Schwellenwert für Blei gibt es nicht. Für Kinder, die regelmässig Rehwild essen, ist ein erhöhtes Risiko für IQ-Einbussen belegt. Die französische Behörde ANSES rät deshalb, den Wildkonsum auf höchstens dreimal pro Jahr zu beschränken. Dazu kommen PFAS als langlebige Umweltgifte und Zoonosen wie Trichinose, Hepatitis E und Salmonellen. Was hier als «Genuss» gefeiert wird, ist für die empfindlichsten Bevölkerungsgruppen ein wissenschaftlich und amtlich benanntes Gesundheitsrisiko.

Was sich ändern muss

Fügt man die Fäden zusammen, ergibt sich ein Bild, das mit der Prüfungs-Idylle nichts mehr gemein hat. Hunde werden für die Baujagd auf gesteigerten Beutetrieb gezüchtet und in Kämpfe mit Fuchs und Dachs geschickt. Sie werden am lebenden Fuchs abgerichtet, obwohl das dem Tatbestand der Tierquälerei nahekommt. Sie halten die Nachsuche-Kapazität vor, die eine notorisch unsaubere Schiesserei erst nötig macht. Und den grössten Teil ihres Lebens verbringen viele von ihnen isoliert im Zwinger. In dieser Kette leidet an jedem Glied ein Tier, der Fuchs, der Dachs, das angeschossene Reh und der Hund selbst.

Genf zeigt seit über fünfzig Jahren, dass es diese Kette nicht braucht. Professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter erreichen eine Soforttodrate von 99,5 Prozent, ganz ohne Baujagd, ohne Schliefenanlage, ohne Zwingerheere. Wo mit Fachkompetenz statt mit Freizeitvergnügen gearbeitet wird, entfällt der Grund für fast alles, was hier beschrieben wurde. Das ist keine Utopie, sondern gelebte kantonale Realität, nachzulesen in unserem Beitrag zum Jagdverbot im Kanton Genf.

Deshalb braucht es dreierlei: ein gesamtschweizerisches Verbot der Baujagd und der Ausbildung am lebenden Tier, eine verbindliche Nachsuchepflicht mit öffentlicher Erfolgsstatistik, und eine konsequente Durchsetzung der Tierschutzvorgaben bei der Hundehaltung. Mittelfristig weist das Genfer Modell des professionellen Wildtiermanagements den Weg aus einem System, das Tierleid nicht verhindert, sondern verwaltet. Bis dahin gilt: Wer Jagdhunde wirklich schätzt, feiert nicht ihre Prüfungen, sondern beendet die Praxis, die sie überhaupt erst in dieses Dasein zwingt.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!

Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden