Bildung

Schützen die jurassischen Hobby-Jäger mehr als sie jagen?

Im Jura ist ein Hobby-Jäger, der die Natur zu schützen weiss, ein guter Jäger.

Oder zumindest ist er gesetzlich dazu verpflichtet.

Die Hobby-Jäger im Kanton Jura müssen nämlich einen ganzen Arbeitstag ohne Flinte zugunsten der Natur ableisten, ansonsten verlieren sie ihren Jagdschein. Diese Bestimmung, die durch das kantonale Gesetz über die Jagd und den Schutz von Wildtieren vorgegeben ist, soll laut Jägerverband in der Schweiz einzigartig sein.

Diese Aktionen finden zwischen September und März statt und enden mit dem Einsetzen des Frühlings, der den Beginn der Geburt der Wildtiere bedeutet.

Im Falle einer Verhinderung aus einem gerechtfertigten Grund kann der Hobby-Jäger die Zahlung eines Ersatzbeitrags in Höhe von 200 bis 500 Franken überweisen.

Pro Jahr leisten die fast 400 jurassischen Schützlinge von St-Hubert somit insgesamt rund 3’200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Jeder Jäger wendet jedes Jahr acht Stunden seiner Zeit für das Wohl der Natur auf, wie z. B. die Pflege von Biotopen.

Nicolas Wallimann, Präsident des kantonalen Jägerverbandes

„Diese Tage bestehen darin, Hecken zu schneiden, Lichtungen auszudünnen, Wasserstellen im Wald anzulegen oder Biotope zu pflegen. Dabei geht es nicht nur um jagdbares Wild: Die meisten Aktionen sind übrigens zugunsten von Amphibien“, erklärt der Hobby-Jäger Nicolas Wallimann. „Wir haben zum Beispiel Wasserstellen geschaffen und Biotope in der Gemeinde Basse-Allaine gefördert, wo es eine Kolonie von Geburtshelferkröten gibt. Es handelt sich dabei um eine in der Schweiz bedrohte Art“, fährt er fort.

Naturschutzaktionen, die nicht im Widerspruch zur Ausübung der Jagd stehen, meint Nicolas Wallimann und erklärt abschliessend gegenüber RFJ: „Ich sage gerne, dass die jurassischen Jäger in der Natur und für die Natur sind. In der Tat jagen wir, aber wir schützen mehr als das, was wir jagen“.

Da der April übrigens mit dem Beginn der Setzzeit für Wildtiere zusammenfällt, empfiehlt der Jurassische Kantonale Jägerverband Hundebesitzern dringend, ihre Haustiere bei Spaziergängen im Wald oder am Waldrand an der Leine zu führen, um Probleme zu vermeiden.

Den Jagdhunden der jurassischen Hobby-Jäger geht es bedeutend weniger gut.

Die Hundehaltung ist in der Schweiz reglementiert und Hundehalter müssen einige Vorschriften befolgen. Allem voran gilt die gesamtschweizerische Tierschutzgesetzgebung, welche die Mindestbedingungen für die Haltung und einen schonungsvollen Umgang mit Hunden festlegt. Sie enthält Vorschriften zu den nötigen Sozialkontakten, den minimal zu erfüllenden Ansprüchen zum Bewegungsbedürfnis der Hunde, den Unterkünften und Böden in der Hundehaltung. Hunde müssen sich mehrmals täglich draussen auf Naturböden versäubern können.

An seinem Wohnort hält dieser Hobby-Jäger zum Beispiel mindestens 4 Hunde (Jagdhunde) in nicht tierschutzgerechten Zwingern. Die Hunde haben weder einen täglichen Auslauf noch ein Aussengehege. Seine Jagdhunde sind dementsprechend in einer schlechten Verfassung und aggressiv wegen der jahrelangen Tierquälerei. Die Hunde sind Verhaltensgestört. Zwinger sind voller Kot und Urin. Es stinkt fürchterlich. Mehrere Verstösse gegen die Tierschutzverordnung und das Tierseuchengesetz.

Die ganzjährige Haltung an der Kette oder im Zwinger entspricht nicht den Bedürfnissen der Hunde und ist abzulehnen. Die IG Wild beim Wild hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am 12.4.2023 Strafanzeige eingereicht.

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