Spanien gibt 67 Wölfe zum Abschuss frei, obwohl Gerichte genau das dreimal gekippt haben
Das höchste Kontingent des aktuellen asturischen Managementzyklus folgt auf drei Gerichtsurteile, die frühere Pläne und ihre Rechtsgrundlage klar begrenzt oder aufgehoben haben.
Eine Leserin aus Spanien hat sich diese Woche an die IG Wild beim Wild gewandt.
In Asturien, schrieb sie, habe die Regionalregierung beschlossen, 67 Wölfe zu töten. Sie bat um Hilfe für diese Tiere. Wir haben den Fall geprüft. Er ist bestätigt, und er ist gravierender, als eine blosse Abschusszahl vermuten lässt.
Asturien plant bis Ende 2027 die Tötung von bis zu 67 Wölfen, 14 mehr als im vorherigen Programm. Die neue Höchstquote folgt auf drei Gerichtsurteile, die frühere Pläne und ihre rechtliche Grundlage klar begrenzt oder aufgehoben haben. Der Fall zeigt, wie eine Verwaltung nach gerichtlichen Niederlagen neue Rechtsgrundlagen schafft, um tödliche Kontrollen fortzusetzen.
Was Asturien beschlossen hat
Die Consejería de Medio Rural y Política Agraria hat ihr jährliches Kontrollprogramm im Rahmen des II. Wolfsmanagementplans genehmigt. Erlaubt sind maximal 67 Wölfe, gültig bis zum 31. Dezember 2027 und verlängerbar bis März 2028, falls die Quote bis dahin nicht ausgeschöpft ist. Das sind vierzehn Tiere mehr als im vorherigen Plan (53) und das höchste Kontingent des aktuellen Managementzyklus.
Die Behörde stützt sich auf eine geschätzte Population von 412 bis 460 Tieren in 50 identifizierten Rudeln, davon 46 reproduzierend. Als Begründung dienen 3893 im Jahr 2025 geschädigte Nutztiere und Entschädigungen von 1,9 Millionen Euro, ein Anstieg der Schäden um rund 30 Prozent gegenüber 2021.
Die Abschüsse verteilen sich auf acht Managementzonen:
| Zone | Maximale Abschüsse | Nutztierschäden 2025 |
|---|---|---|
| Centro-oriental | 9 | 421 |
| El Palo-Esva | 8 | 1022 |
| Centro-occidental | 8 | 540 |
| Central | 8 | 365 |
| Noroccidental | 7 | 278 |
| Picos de Europa (ausserhalb Nationalpark) | 5 | keine Angabe |
| Suroccidental | 4 | 31 |
| Gebiete ohne spezifisches Management | 18 (erweiterbar) | 1066 |
| Total | 67 | 3893 |
Die Reserve von bis zu 18 Tieren ausserhalb spezifischer Managementzonen lässt die Quote eher wie ein flexibles Entnahmekontingent als wie eine strikt individualisierte Reaktion auf einzelne Schadensfälle erscheinen. Auffällig ist auch die Zone Suroccidental: vier freigegebene Wölfe bei gerade einmal 31 geschädigten Nutztieren im ganzen Jahr. Die genaue Schadensverteilung je Zone stammt aus den bislang veröffentlichten Behörden- und Medienangaben; die vollständige Programmresolution als Primärquelle stand zum Zeitpunkt der Publikation noch aus.
Als Methoden sind selektive Ansitze durch Umweltagenten, Unterstützung bei genehmigten Jagden anderer Arten, koordinierte Treibjagden und Lebendfang vorgesehen. Die Kontrollen laufen hauptsächlich von Januar bis April und von September bis Dezember, punktuell auch dazwischen.
Der Punkt, den die Behörde als offen behandelt: die Gerichte haben enge Grenzen gezogen
Asturien behandelt die Rechtslage als neu gestaltbar, obwohl die Gerichte enge Grenzen für tödliche Eingriffe gezogen haben.
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 29. Juli 2024 im Verfahren C-436/22, angestrengt von der Asociación para la Conservación y Estudio del Lobo Ibérico (ASCEL), auf Vorlage eines spanischen Gerichts zwar über die Rechtslage in Kastilien und León. Seine Aussage gilt jedoch unionsrechtlich allgemein: Eine Region darf den Wolf nicht als bejagbare Art einstufen, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Und zwar selbst dann nicht, wenn er in der betreffenden Region keinen strengen Schutz mehr geniesst. Managementmassnahmen wie die Jagd müssen vielmehr darauf ausgerichtet sein, einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Grundlage war Spaniens eigener Bericht für den Zeitraum 2013 bis 2018, der den Wolf in allen besiedelten Regionen als «ungünstig-unzureichend» einstufte.
Das spanische Höchstgericht, der Tribunal Supremo, zog im Februar 2026 nach und annullierte, ebenfalls auf Klage von ASCEL, den asturischen Kontrollplan von 2022. Die Kernaussage: Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn er die einzige Lösung darstellt, um Schäden am Vieh zu verhindern, und Tötungsmassnahmen müssen strengen Bedingungen unterliegen. Die Tötung sei stets die letzte Option, erst nachdem alle präventiven Massnahmen versagt hätten.
Und das asturische Regionalgericht selbst, der Tribunal Superior de Justicia de Asturias, erklärte im April 2026 das unmittelbare Vorgängerprogramm 2025/2026 für nichtig. Das Programm habe «keinerlei Wirksamkeit» und entbehre einer gültigen Rechtsgrundlage.
Drei Instanzen, dieselbe Botschaft. Asturien argumentiert, es habe den II. Wolfsmanagementplan nach dem Supremo-Urteil angepasst und damit eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die Quote stütze sich nun auf Bestand, Schäden, Konflikte und verfügbare Wildbeute. Ob diese Änderung die vom EuGH und vom Supremo formulierten strengen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.
31 erschossene Wölfe, bevor das rechtswidrige Vorgängerprogramm gestoppt wurde
Warum das keine akademische Frage ist, zeigt der Blick auf das annullierte Programm 2025/2026. Bis zur Aussetzung waren 31 Wölfe im Rahmen der Kontrollen erschossen worden. Elf weitere Tiere wurden in derselben Programmbilanz als aus anderen Ursachen verendet erfasst. Insgesamt zählte die Verwaltung 42 Tiere, rund 80 Prozent des vorgesehenen Kontingents von 53. Aus einem Plan, den ein Gericht anschliessend für rechtswidrig erklärte.
Möglich wurde das, weil einstweilige Massnahmen verweigert wurden. Die Anwältin des Fondo Lobo, Sara González Merinero, brachte es auf den Punkt: Es sei zwar unausweichlich gewesen, dass das Regionalgericht die Vorgaben des Höchstgerichts anwende, doch sie bedauerte, dass im Rahmen des inzwischen annullierten Plans überhaupt Wölfe getötet worden seien, weil man vorläufigen Rechtsschutz verweigert habe.
Der Fall zeigt, wie schnell irreversible Tatsachen entstehen können, wenn Abschüsse beginnen, bevor Gerichte über eine beantragte Aussetzung entschieden haben. Laut Medienberichten hat ASCEL angekündigt, auch den neuen Plan anzufechten und dessen Aussetzung zu beantragen. Bis eine solche Entscheidung fällt, kann jedoch ab September geschossen werden. Tote Wölfe lassen sich durch kein Urteil zurückholen.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung
Der inhaltliche Kern des Streits ist der Erhaltungszustand. ASCEL dokumentiert einen langfristigen Rückzug: 1987 lebten in Spanien rund 1500 Wölfe auf etwa 100’000 Quadratkilometern, zwischen 2012 und 2014 zählte die zweite nationale Erhebung nur noch 297 Wolfsgruppen auf 91’620 Quadratkilometern. Für ASCEL ist der Erhaltungszustand des Wolfs in Spanien damit klar ungünstig.
Der Streit spitzte sich am 22. Juni 2026 zu, als die Conferencia Sectorial de Medio Ambiente, das Koordinationsgremium von Zentralstaat und Regionen, ein Abkommen annahm, das den Erhaltungszustand des iberischen Wolfs in den biogeografischen Regionen Atlantik und Mittelmeer als «günstig» erklärt. Eingebracht wurde es von Galicien, Kastilien-León, Asturien und Kantabrien, gegen die Stimme des Umweltministeriums MITECO, dessen eigener Fachbericht die Art in allen drei Regionen als ungünstig einstufte. Ecologistas en Acción und der Fondo Lobo klagen dagegen vor der Audiencia Nacional. Ihr Sprecher Theo Oberhuber argumentiert, es gehe nicht um einen legitimen technischen Meinungsstreit, sondern um die Durchsetzung einer politischen Mehrheit gegen die wissenschaftliche Evidenz. Ob eine Art ihren Schutz verliere, dürfe nicht per Abstimmung der Autonomien entschieden werden, sondern anhand von Daten.
Der Widerspruch wird umso greifbarer, wenn man sich erinnert, dass der Wolf 2021 in ganz Spanien unter Schutz gestellt worden war. Der politische Hebel für die Kehrtwende war eine Gesetzesänderung vom April 2025 (Ley 1/2025), die den Wolf nördlich des Duero aus dem nationalen Schutzlistenregister LESPRE strich, eingefügt über parlamentarische Änderungsanträge zu einem Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung. Gegen diese Bestimmungen legte der Defensor del Pueblo, die spanische Ombudsstelle, auf 278 Bürgeranfragen hin, darunter Anträge von ASCEL und PACMA, im Juli 2025 eine Verfassungsklage ein, die das Verfassungsgericht zur Prüfung annahm.
Warum das auch die Schweiz betrifft
Wer die asturische Debatte verfolgt, erkennt das Schweizer Muster sofort wieder. Es ist dieselbe Mechanik: erst die Herabstufung des Schutzstatus, dann hochgefahrene Abschussquoten, dann umgeschriebene Jagdgesetze, und am Ende Gerichte, die den gröbsten Auswüchsen einer politisierten Jagdpolitik hinterherräumen müssen. Auf EU-Ebene wurde der Wolf in der Berner Konvention Ende 2024 von «streng geschützt» auf «geschützt» heruntergestuft, ein Schritt, der schon damals als rechtlich und wissenschaftlich fragwürdig kritisiert wurde. Die Schweiz hat mit der Revision des Jagdrechts längst präventive und reaktive Regulierungen eingeführt, die es Kantonen erlauben, Rudelbestandteile und ganze Rudel zu erschiessen.
Der Fall Asturien zeigt zweierlei. Erstens können Gerichte tödlichen Wolfsmanagementplänen klare Grenzen setzen: Der EuGH verlangt einen günstigen Erhaltungszustand, der Tribunal Supremo eine Prüfung milderer Alternativen, und das TSJ Asturien erklärte das Vorgängerprogramm für rechtswidrig, so wie das Berufungsgericht in Schweden 2026 die Lizenzjagd endgültig stoppte. Zweitens bleibt gerichtlicher Rechtsschutz zu langsam, wenn Abschüsse beginnen, bevor über eine Aussetzung entschieden ist.
Beim später annullierten Programm waren bereits 31 Wölfe erschossen worden. Kein Urteil kann diese Tiere zurückbringen. Entscheidend wäre deshalb, präventiven Herdenschutz und nichttödliche Massnahmen tatsächlich vorrangig umzusetzen und tödliche Eingriffe so lange auszusetzen, bis ihre Rechtmässigkeit geklärt ist. Das ist die Lehre aus der gesamten europäischen Wolfspolitik: Der wirksamste Schutz vor Nutztierrissen ist nicht der Abschuss, sondern der konsequente Schutz der Herden.
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